Mittwoch, 28. Januar 2026
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Der Dax ist am Mittwoch nach einem zurückhaltenden Start bis zum Mittag leicht ins Minus gerutscht. Gegen 12:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 24.880 Punkten berechnet, 0,1 Prozent unter dem Schlussniveau vom Vortag. [Weiter...] Finanzmärkte aktuell:
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BGH bestätigt Unzulässigkeit gewinnbringender Untervermietung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine gewinnbringende Untervermietung von Wohnraum unzulässig ist, wenn der Mieter dadurch einen Gewinn über seine eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen hinaus erzielt. Das teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit. Im konkreten Fall hatte ein Mieter seine Berliner Zweizimmerwohnung ohne Erlaubnis für einen höheren Betrag untervermietet, als er selbst an Miete zahlte. Das Berufungsgericht hatte der Klage der Vermieterin auf Räumung der Wohnung stattgegeben, nachdem der Mieter die Wohnung während eines Auslandsaufenthalts untervermietet hatte. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Mieters zurück und bestätigte damit das Urteil des Berufungsgerichts. Die Kündigung durch die Vermieterin sei wirksam, da der Mieter seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt habe. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung nur dann bestehe, wenn der Mieter die Wohnung im Falle einer wesentlichen Änderung seiner Lebensverhältnisse behalten möchte. Eine Gewinnerzielung sei nicht von dieser Regelung umfasst. Die Entscheidung berücksichtige auch die Interessen der Untermieter, die vor überhöhten Mieten geschützt werden sollten, hieß es. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 28.01.2026 - 13:01 Uhr
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