Mittwoch, 28. Januar 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Welthungerhilfe kritisiert Neuausrichtung der Entwicklungshilfe
Drogen-Razzia in Hamburger Bundeswehr-Universität
Weimer lehnt Investitionszwang für Streaminganbieter ab
Ukrainekrieg: SPD bringt direkte Gespräche mit Kreml ins Spiel
Yardeni: "Bis 2029 kann der S&P 500 auf 10.000 Punkte steigen"
US-Börsen uneinheitlich - Gold und Öl deutlich teurer
Bundesliga: Hoffenheim schlägt Bremen - St. Pauli gleicht spät aus
Schwesig schließt SPD-Kanzlerkandidatur aus
Dax lässt nach - Euro-Stärke belastet Exporteure
Grüne wollen Recht auf Vollzeit

Newsticker

14:23EVP-Chef Weber fordert EU-Präsidenten
13:53Bundestag gedenkt NS-Opfern
13:45Berichte: Geldwäsche-Razzia bei der Deutschen Bank
13:28Trump droht Iran: "Massive Armada" unterwegs Richtung Iran
13:18Merz beruft neuen Rat für Nachhaltige Entwicklung
13:14Bundesregierung erwartet ein Prozent Wirtschaftswachstum 2026
13:01BGH bestätigt Unzulässigkeit gewinnbringender Untervermietung
12:33Dax schwankt am Mittag um Vortagesniveau - Fokus auf US-Notenbank
12:04CDU will für Schwangere Bahnfahrt in erster Klasse ohne Zuschlag
11:35Linke fordert mehr sozialen Wohnungsbau und Einkommenssteuerreform
11:14SPD unterstützt Plan der Union für Bewerbung um die Fußball-WM 2042
10:53Ersatzkassen wollen Reformen für stabilere Krankenversicherung
10:23Landtag wählt Schulze zum neuen Regierungschef in Sachsen-Anhalt
10:18Bundesregierung legt Sechs-Punkte-Plan gegen Wachstumskrise vor
10:17++ EILMELDUNG ++ Schulze zum neuen Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts gewählt

Börse

Der Dax ist am Mittwoch nach einem zurückhaltenden Start bis zum Mittag leicht ins Minus gerutscht. Gegen 12:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 24.880 Punkten berechnet, 0,1 Prozent unter dem Schlussniveau vom Vortag. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

BGH bestätigt Unzulässigkeit gewinnbringender Untervermietung


Wohnungsanzeigen (Archiv) / Foto: via dts Nachrichtenagentur

 

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine gewinnbringende Untervermietung von Wohnraum unzulässig ist, wenn der Mieter dadurch einen Gewinn über seine eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen hinaus erzielt.

Das teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit. Im konkreten Fall hatte ein Mieter seine Berliner Zweizimmerwohnung ohne Erlaubnis für einen höheren Betrag untervermietet, als er selbst an Miete zahlte.

Das Berufungsgericht hatte der Klage der Vermieterin auf Räumung der Wohnung stattgegeben, nachdem der Mieter die Wohnung während eines Auslandsaufenthalts untervermietet hatte. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Mieters zurück und bestätigte damit das Urteil des Berufungsgerichts. Die Kündigung durch die Vermieterin sei wirksam, da der Mieter seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt habe.

Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung nur dann bestehe, wenn der Mieter die Wohnung im Falle einer wesentlichen Änderung seiner Lebensverhältnisse behalten möchte. Eine Gewinnerzielung sei nicht von dieser Regelung umfasst. Die Entscheidung berücksichtige auch die Interessen der Untermieter, die vor überhöhten Mieten geschützt werden sollten, hieß es.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 28.01.2026 - 13:01 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung