Mittwoch, 28. Januar 2026
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Am Dienstag hat der Dax nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 24.894 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,2 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem freundlichen Start rutschte zügig der Dax ins Minus. Im weiteren Verlauf schwankte der Index um den Vortagesschluss. [Weiter...] Finanzmärkte aktuell:
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Drogen-Razzia in Hamburger Bundeswehr-Universität
Bundeswehr-interne Ermittlungen haben Mitte Januar zu einer Durchsuchung an der Universität der Bundeswehr Hamburg geführt. Grund war der Verdacht auf unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz, teilte das Verteidigungsministerium am Dienstag mit. Demnach könnten Betäubungsmittel nicht nur konsumiert, sondern auch von Studierenden vertrieben worden sein. Aktuell wird der Sachverhalt durch die zivilen Strafverfolgungsbehörden und weiterhin bundeswehrintern ermittelt. Inzwischen seien weitere Verdachtsfälle zum unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln bekannt geworden. Aktuell wird daher von mehreren Beschuldigten ausgegangen, hieß es. Die Bundeswehr hat auf Grundlage erster Ermittlungserkenntnisse ihrerseits bereits erste "disziplinare Sofortmaßnahmen" verfügt. "Jeglicher illegale Umgang mit Betäubungsmitteln hat in der Bundeswehr keinen Platz", hieß es in der Erklärung des Ministeriums. Abseits einer möglichen straf- und disziplinarrechtlichen Relevanz stehe dieser "in fundamentalem Widerspruch zum Selbstverständnis der Truppe und den in der Bundeswehr gelebten Werten". Die Bundeswehr verfolge hier "ohne Wenn und Aber eine Null-Toleranz-Linie" - arbeits-, disziplinar- und strafrechtlich. Zeitgleich werden auch Hinweise auf in der Vergangenheit liegende, möglicherweise entwürdigende Aufnahmerituale an der Hamburger Bundeswehr-Universität erneut einer Prüfung unterzogen. "Rituale sind vielfältig und können in den Streitkräften zu Integration und Identitätsstiftung beitragen", hieß es dazu am Dienstag vom Ministerium. Sie seien zulässig, sofern sie die Grenzen der guten Sitten und des Anstandes nicht überschreiten und die Rechte der beteiligten Personen dabei nicht verletzt werden. "Das bedeutet z. B., dass sie nicht physisch übergriffig, ausgrenzend oder diskriminierend sein dürfen. Verstöße dagegen werden nicht nur dienstrechtlich verfolgt, sondern können auch Straftaten nach dem Wehrstrafgesetz darstellen. Hinweise auf Fehlverhalten werden stets verfolgt, untersucht und bei Bestätigung konsequent geahndet." Weitere Details zu den offensichtlich neuen Hinweisen nannte das Ministerium nicht. Erst im letzten Jahr hatte es Berichte gegeben, wonach sich Soldaten an der Hamburger Bundeswehr-Universität "sexuell unangemessen verhalten haben". Unter anderem soll ein junger Offizier seine Hose heruntergelassen haben, als eine amerikanische Soldatin die Gemeinschaftsküche betrat. Auch Pornos sollen dort angesehen worden sein. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 27.01.2026 - 17:53 Uhr
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