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Wehrdienst: Koalition behält sich "Zufallsverfahren" vor


Bundeswehr-Soldat mit G36 (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die schwarz-rote Koalition behält sich die Einführung einer Wehrpflicht mit Losverfahren ("Zufallsverfahren" genannt) für den Fall vor, dass sich mit Einführung des neuen Wehrdienstes nicht genügend Freiwillige finden.

Das ergibt sich aus dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für den Gesetzentwurf, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten.

"In Paragraph 2a wird festgelegt, dass der Deutsche Bundestag über die Einsetzung einer Bedarfswehrpflicht entscheidet, insbesondere wenn die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte dies erforderlich macht", heißt es darin.

"Damit wird sichergestellt, dass der Gesetzgeber auf die Entwicklungen bei diesen beiden Parametern reagieren kann, um den notwendigen Aufwuchs der Streitkräfte zu gewährleisten. Für den Fall, dass die Zahl der zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen den Bedarf überschreitet, kann auch ein Zufallsverfahren für die Auswahl vorgesehen werden, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind." Allerdings wird betont: "Einen Automatismus zur Aktivierung der Wehrpflicht wird es ausdrücklich nicht geben."

In dem Änderungsantrag steht ferner, das Ziel sei ein ambitionierter Aufwuchs der Bundeswehr.

"Hierzu werden klar definierte Zielkorridore gesetzlich verankert. Grundlage bilden dabei die gegenüber der Nato zugesagten zusätzlichen Fähigkeiten, die einen Gesamtumfang von mindestens 260.000 aktiven Soldatinnen und Soldaten sowie mindestens 200.000 Reservistinnen und Reservisten erfordern. Die parlamentarische Kontrolle wird durch eine halbjährliche Berichtspflicht des Bundesministeriums der Verteidigung gegenüber dem Deutschen Bundestag sichergestellt." Der Zielkorridor bis zum Ende der Legislaturperiode 2029 liegt demnach zwischen 198.000 und 205.000 aktiven Soldaten.

Die verpflichtende Musterung der ab dem 1. Januar 2008 geborenen Männer beginnt laut Änderungsantrag mit dem Inkrafttreten des Gesetzes. Dabei werde der freiwillige Wehrdienst finanziell attraktiver ausgestaltet. So soll der Sold auf mindestens 2.600 Euro brutto festgelegt werden. Darüber hinaus würden mit dem Ziel einer verstärkten freiwilligen Personalgewinnung gesetzliche Regelungen geschaffen, die einen Zuschuss in Höhe von bis zu 3.500 Euro für den erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B oder von bis zu 5.000 Euro für den erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C oder C1 ermöglichten.

Der Entwurf soll am 3. Dezember abschließend vom Verteidigungsausschuss des Bundestages beraten und am 5. Dezember vom Plenum beschlossen werden. Insbesondere die Union hatte zuletzt auf mehr Verbindlichkeit und eine etwaige Wehrpflicht gedrängt.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 28.11.2025 - 00:00 Uhr

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