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Finanzmärkte aktuell:

Warken will mit Notfallreform Milliarden einsparen


Notfallaufnahme (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will mit einem neuen Gesetz die Notaufnahmen und Rettungsdienste in Deutschland entlasten und zugleich Milliarden im Gesundheitswesen einsparen. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" unter Berufung auf einen Referentenentwurf aus dem Ministerium. Dieser soll am Mittwochabend in die Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien gegangen sein.

Kern der Reform ist dem Bericht zufolge eine verpflichtende telefonische oder persönliche medizinische Ersteinschätzung, um echte Notfälle zu erkennen und den Missbrauch der Notfalleinrichtungen zu verringern.

Grundsätzlich könnten Patienten die Notaufnahme auch in Zukunft ohne Termin aufsuchen. Schneller gehe es aber, wenn sie zuvor für eine Ersteinschätzung die kassenärztliche Notfallnummer 116117 anriefen und in der Notaufnahme einen entsprechenden Nachweis vorlegen könnten. Dann werde man "in der Regel schneller behandelt als ein Selbsteinweiser", so das Ministerium laut FAZ.

Geplant ist der bundesweite Aufbau sogenannter Integrierter Notfallzentren (INZ) von Kliniken und niedergelassenen Ärzten, die rund um die Uhr geöffnet sein sollen. Dort würden Patienten künftig je nach Dringlichkeit entweder in der Notaufnahme oder in einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung versorgt. Auch die Verweisung an die Regelversorgung sei möglich, wenn es sich um keinen Notfall handele, so die Zeitung.

Das Ziel sei es, echte Notfälle schneller zu erkennen und zu behandeln sowie Bagatellfälle telefonisch, telemedizinisch oder in der regulären Versorgung zu behandeln, schreibt die Zeitung. Rund ein Drittel der Patienten in Notaufnahmen gehörten dort eigentlich nicht hin.

Die Reform sieht der FAZ zufolge vor, die Notrufnummern 112 und 116117 digital zu vernetzen. Die Ersteinschätzung soll bundesweit einheitlich erfolgen, um Patienten direkt an die richtige Stelle weiterzuleiten. Laut Entwurf könnten so jährlich rund 1,21 Millionen Notdienstfälle und 2,3 Milliarden Euro eingespart werden.

Für die Digitalisierung von Arztpraxen, Krankenhäusern und Rettungsdiensten seien jährlich 225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur vorgesehen.

Die Rettungsdienste sollen künftig ihre Leistungen als eigenständiger Bereich im Sozialgesetzbuch 5 abrechnen können und nicht mehr nur als Fahrtkostenersatz. Damit könnten auch die Patienten von bislang hohen Eigenanteilen - bis zu 2.000 Euro je Einsatz - verschont werden, zitiert die Zeitung aus der Novelle.

Im ersten Jahr rechnet das Ministerium nach FAZ-Angaben mit Einsparungen von knapp 300 Millionen Euro, langfristig mit mehr als einer Milliarde Euro jährlich. Den größten Spareffekt werde die Weiterverweisung von Patienten aus den Rettungsleitstellen an die ambulante kassenärztliche Versorgung nach sich ziehen - bis zu 700 Millionen Euro im Jahr -, gefolgt von Einsparungen im Rettungstransport und durch die Verringerung von Notarzteinsätzen.

Ähnlich hoch sei ein weiteres Sparpotential, so der Entwurf gemäß FAZ: "Berücksichtigt man Folgekosten wie die der stationären Behandlung nach nicht bedarfsgerechten Rettungseinsätzen, dürfte sich ein weiteres Potenzial von über einer Milliarde Euro jährlich ergeben." Die Befassung des Bundeskabinetts sei für Anfang kommenden Jahres geplant.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 06.11.2025 - 07:01 Uhr

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