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Babys im Bundestag: Klöckner will Abgeordneten mit Kind helfen


Sebastian Steineke und Johannes Rothenberger mit Baby (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hat konkrete Vorschläge vorgelegt, mit denen sie Abgeordneten die Vereinbarkeit "von Mandat und Baby" erleichtern will. Dies sei ihr als Präsidentin des Deutschen Bundestags "ein wichtiges Anliegen", heißt es in einem Schreiben Klöckners, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben) berichten.

Die CDU-Politikerin spricht sich gegen "überlange" Plenumssitzungen bis in die späten Abendstunden aus. "Feste Sitzungsenden sind eine wesentliche Voraussetzung, um mandatsbezogene und familiäre Verpflichtungen miteinander verbinden zu können", schrieb Klöckner.

In dem Schreiben an den Vorsitzenden des Geschäftsordnungsausschusses im Bundestag, Macit Karaahmetoglu (SPD), kritisiert die Bundestagspräsidentin zudem direkt hintereinanderliegende Sitzungswochen: "Die teils sehr große räumliche Entfernung der Wahlkreise von Berlin stellt für Eltern mit Mandat und ihre Kinder ein sehr großes Problem - nicht selten eine Belastung - dar."

Gerade in Doppelsitzungswochen bleibe an den Wochenenden bei der Familie kaum mehr Zeit als für ein kurzes "Hallo", bevor es wieder in die Hauptstadt gehe. Es sei daher hilfreich, wenn es zu "einer sinnvollen Entzerrung der Sitzungswochen" komme.

Klöckner fordert zudem, dass namentliche Abstimmungen nicht mehr "bis zur sprichwörtlich letzten Minute beantragt werden können", sondern nur mit angemessener Frist. Für Sachabstimmungen schlägt die Parlamentschefin "Abstimmungsfenster" vor, in denen die Stimme abgegeben werden kann. Die Teilnahme an Abstimmungen erfordere durchgängig physische Präsenz, was für Kollegen "in den ersten Lebensmonaten ihrer Kinder eine erhebliche Herausforderung darstellt", begründet Klöckner dies.

Die Bundestagspräsidentin kritisiert zudem, dass es in vielen Ausschüssen noch Vorbehalte gegen hybride Sitzungen gebe. Die Betreuung von Babys und Kleinkindern könne aber ein Grund sein, an Sitzungen nicht in Präsenz teilzunehmen. "Soweit keine Geheimschutzbelange entgegenstehen, sollte deshalb im ersten Lebensjahr eines Kindes ein Anspruch auf Zuschaltung bestehen und nicht eine fakultative Entscheidung der Ausschüsse", fordert Klöckner.

Die CDU-Politikerin bemängelt, dass Mütter im Bundestag nach einer Geburt zwar Mutterschutz erhalten, Eltern unter den Parlamentariern aber nicht wie Arbeitnehmern Elternzeit zusteht. "Für Mütter sieht das Abgeordnetengesetz ein Mindestmaß an Schutz vor, für Väter besteht derzeit nicht einmal am Tag der Geburt eine Entschuldigungsmöglichkeit", so Klöckner. "Diese Regelung ist nicht mehr zeitgemäß und kein gutes Signal. Die ersten Monate nach der Geburt eines Kindes sind eine sehr besondere, klar von anderen Lebensphasen abgrenzbare Zeit."

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 16.10.2025 - 01:00 Uhr

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