Freitag, 19. September 2025
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Gutachten: Asylsuchende müssen Fluchtgründe nicht beweisen
Der Plan der schwarz-roten Koalition, Flüchtlingen bei den Asylbehörden und vor Gericht eine umfassende Beweislast für die Gründe ihrer Verfolgung aufzuerlegen, verstößt womöglich gegen europäisches und deutsches Recht. Das ist das Fazit eines ausführlichen Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das die Linksfraktion beantragt hat und über das die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Damit ist gemeint, dass Gerichte nicht mehr in eigener Initiative Beweise über mögliche Gefahren für Flüchtlinge erheben, sondern dass die Kläger selbst Zeugen benennen oder Dokumente vorlegen müssen. Das ginge deutlich über die bisherigen - durchaus weitreichenden - Mitwirkungspflichten hinaus, wonach Flüchtlinge den Gerichten und Behörden zwar über Ursachen und Umstände der Flucht, aber nicht über allgemeine Risikolagen im Land ihrer Herkunft Auskunft geben müssen. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 19.09.2025 - 00:01 Uhr
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