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Finanzmärkte aktuell:

Pro Asyl verteidigt Unterstützung für Somalier nach Zurückweisung


Grenze zwischen Deutschland und Polen (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hat ihr Vorgehen im Fall von drei Somaliern, die gegen Zurückweisungen an der Grenze geklagt und Recht bekommen hatten, verteidigt. "Die drei Somalier allein haben entschieden, die Einreise nach Deutschland ein drittes Mal zu wagen", sagte Pro-Asyl-Geschäftsführer Karl Kopp dem "Tagesspiegel" (Samstagausgabe). "Es findet kein Puppenspiel statt, wo Schutzsuchende nach der Pfeife von Organisationen tanzen."

Auch der Vorwurf, Pro Asyl habe einer der drei nahegelegt, ihr Alter zu verschleiern, sei nicht korrekt.

"Nein, das ist eine hanebüchene Falschbehauptung: In den Unterlagen der Bundespolizei wurde sie bereits bei der zweiten Zurückweisung als Minderjährige geführt - zu diesem Zeitpunkt wussten wir noch nicht einmal von der Existenz der drei", so Kopp.

Derzeit würden die drei Somalier von einem Netzwerk unterstützt. "Die drei Asylsuchenden müssen aber auch vor einer Gruppe Journalisten geschützt werden, die ihnen auflauern und permanent mit vertraulichen Informationen aus dem Behördenapparat versorgt werden", sagte Kopp. "Die drei erahnen mittlerweile, dass an ihrem Beispiel ein Grundsatzkonflikt über die sogenannte Asylwende geführt wird. Sie werden mit ihren Porträts an den Pranger gestellt. Das führt zu massiven Ängsten und Panikattacken. Und es kann auch Familienangehörige im Herkunftsland gefährden."

Ob der Fall weiter an den Europäischen Gerichtshof gehe, hänge allein von der Betroffenen ab, sagte Kopp. Parallel habe Pro Asyl jedoch einen Appell an die EU-Kommission gerichtet, damit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet wird. Falls der Fall der Somalierin als Präzedenzfall scheitert, sei kein neuer Fall in Vorbereitung, so Kopp. "Stand jetzt haben wir keinen neuen Fall in der Rechtshilfe. Wir hoffen, dass auch andere Organisationen Opfer der Zurückweisungspraxis vor Gericht unterstützen."

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 04.07.2025 - 19:07 Uhr

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