Am Mittwoch hat der Dax zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 23.790 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,5 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem freundlichen Start drehte der Dax am frühen Nachmittag vorübergehend ins Minus, bevor er sich wieder auf das Niveau vom Vormittag verbesserte.
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Frankfurter OLG verbietet Gutscheinaktion von Versandapotheke
Logo einer Apotheke (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Auslobung von 10-Euro-Gutscheinen durch eine niederländische Versandhandelsapotheke für unzulässig erklärt. Die Aktion, bei der Kunden bei Einlösung eines E-Rezepts einen Gutschein erhielten, verstoße gegen das Heilmittelwerbegesetz, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Die Apotheke hatte Gutscheine sowohl für die erste Bestellung über eine App als auch für die Einlösung von E-Rezepten angeboten. Das Guthaben konnte teilweise für den Kauf nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel genutzt werden.
Das Gericht sah darin eine unzulässige produktbezogene Werbung, die den Verbrauch von Arzneimitteln fördere. Die Höhe der Gutscheine von 10 Euro übersteige auch den Wert einer "geringwertigen Kleinigkeit", die das Gesetz in solchen Fällen erlaube.
Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Frankfurt. Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.5.2025, Az. 6 U 347/24).