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Finanzmärkte aktuell:

Kretschmer lehnt AfD-Verbotsverfahren ab


AfD-Logo (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) lehnt ein AfD-Verbotsverfahrens strikt ab. Allein die Diskussion über ein mögliches Verbot "nutzt der AfD und macht sie stärker", sagte Kretschmer dem "Handelsblatt" (Freitagausgabe). "Deswegen sollte man das nicht tun."

Der CDU-Politiker wies zudem darauf hin, dass der Umgang mit der Partei in den vergangenen zehn Jahren "erkennbar nicht sonderlich erfolgreich" gewesen sei.

"Deswegen sollten wir aufhören, ihnen die Märtyrerrolle zu ermöglichen." Kretschmer plädiert stattdessen für einen anderen Weg.

"Jeder Einzelne sollte die Aufgaben in seinem Bereich lösen, so wie zum Beispiel Alexander Dobrindt als Innenminister die Herausforderungen richtigerweise konsequent angeht", sagte er mit Blick auf dessen verschärfte Migrationspolitik. "Probleme aus der Welt zu schaffen, die aus Sicht der Bevölkerung die drängendsten Sorgen sind, das entzieht den Populisten den Nährboden", sagte Kretschmer.

Parteien, die "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden", sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Die frühere Richterin am Bundesverfassungsgericht, Gabriele Britz, hatte zuletzt erklärt, dass unter bestimmten Bedingungen ein Verbotsantrag nötig ist. "Wenn wirklich sicher ist, dass die Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen, und wenn man außerdem es eine Weile auf politischem Wege versucht hat und die Probleme nicht in den Griff bekommen hat - ich denke, dann muss irgendwann der Antrag gestellt werden", sagte die ehemalige Verfassungsrichterin dem Podcast "Ist das gerecht?" der "Süddeutschen Zeitung". Die Freiheit der Bundesregierung, sich mit der Stellung eines Verbotsantrags Zeit zu lassen oder sich auch ganz dagegen zu entscheiden, habe "irgendwann eine Grenze". Das entsprechende Ermessen sei nicht endlos, mahnte die Juristin.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 26.06.2025 - 14:06 Uhr

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