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Finanzmärkte aktuell:

Maskenaffäre weitet sich durch Geheimbericht aus


Bundesgesundheitsministerium (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Bisher unbekannte Ermittlungsakten der Sonderermittlerin im Gesundheitsministerium, der ehemaligen Justizstaatssekretärin Margaretha Sudhof (SPD), zeigen einem Medienbericht zufolge neue Unregelmäßigkeiten bei der Beschaffung von Schutzmasken. Wie die FAZ schreibt, soll das Gesundheitsministerium unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hohe Vergleichszahlungen an Lieferanten mitverschuldet haben. Kritik gibt es erstmals auch am damals vom späteren Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) geführten Bundesfinanzministerium.

Aus Teilen des Sudhof-Berichts, über den die FAZ berichtet, geht es um die möglicherweise unnötigen oder unstatthaften außergerichtlichen Vergleiche mit Maskenhändlern, die den Bund wegen Nichteinhaltung der Lieferverträge verklagt hatten.

Aus dem bisher nicht veröffentlichten geht hervor, dass sich das Haus des damaligen Gesundheitsministers Spahns durch übertriebene Prüfungsanforderungen an die Maskenqualität vor Gericht angreifbar machte. Aufgrund dieses Fehlers sah sich der Bund offenbar zu Vergleichen gezwungen, die den Steuerzahler viele Millionen Euro kosteten.

Laut Bericht ignorierten die Verantwortlichen außerdem die rechtlichen Vorgaben zur Verwendung von Bundesmitteln, indem sie größere Vergleichssummen nicht vom Bundesfinanzministerium freigeben ließen. Allerdings habe dieses Ressort auch nicht nachgefragt oder auf Einhaltung der Vorschriften gedrungen, rügt das Sudhof-Gutachten. Die FAZ hatte zuvor bereits berichtet, dass die Zusatzkosten für überteuerte Masken noch einmal mehr als 150 Millionen Euro höher lagen als zuvor bekannt.

Das Gesundheitsministerium unter der heutigen Chefin Nina Warken (CDU) wollte laut Zeitung zu detaillierten Nachfragen keine Stellung nehmen. Das Finanzministerium unter seinem heutigen Chef Lars Klingbeil (SPD) lehnte am Donnerstag jeden Kommentar zu den Vorgängen ab, da ihm der Sudhof-Bericht nicht vorliege.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 12.06.2025 - 15:49 Uhr

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