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EU-Parlament stimmt für Abschwächung des Schutzes von Wölfen


EU-Parlament in Straßburg (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Das EU-Parlament hat für die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der EU von "streng geschützt" auf "geschützt" zugestimmt. Mit 371 Stimmen dafür, 162 dagegen und 37 Enthaltungen unterstützte das Parlament den Vorschlag der Kommission einer diesbezüglichen Änderung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch formell vom Rat angenommen werden, der den Text bereits am 16. April gebilligt hatte.

Die Mitgliedstaaten erhalten dadurch mehr Spielraum beim Management von Wolfspopulationen.

Die Mitgliedstaaten bleiben verpflichtet, den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs sicherzustellen. Außerdem steht es ihnen frei, den Wolf weiterhin in der nationalen Gesetzgebung als "streng geschützte Art" einzustufen und strengere Schutzmaßnahmen beizubehalten.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) begrüßte die Änderung. "Das heutige Votum des Europäischen Parlaments ebnet den Weg für einen praktikablen Umgang mit dem Wolf. Wir werden nun national für klare und praktikable Regeln sorgen, die den Herdenschutz voranbringen und den Bundesländern rechtssichere Entnahmen ermöglichen", sagte er.

Der Naturschutzbund (Nabu) kritisierte die Herabstufung scharf. "Die Umlistung des Wolfs in der FFH-Richtlinie bleibt auch nach der Zustimmung des EU-Parlaments eine rein politisch motivierte Entscheidung - ohne wissenschaftliche Grundlage und entgegen den Empfehlungen zahlreicher Fachleute", sagte Frederik Eggers, Teamleiter Natur- und Umweltschutz beim Nabu Niedersachsen. "Sie ist eine Scheinlösung, die weder die Herausforderungen der Weidetierhaltung löst noch die Koexistenz fördert."

Ein konfliktarmes Zusammenleben von Mensch und Wolf sei möglich, erfordere jedoch vor allem bessere wirtschaftliche Perspektiven für die Weidetierhaltung. "Nicht-selektive Abschüsse werden die Zahl der Nutztierrisse nicht verringern. Nur flächendeckender, standortangepasster Herdenschutz bietet wirksamen Schutz", so Eggers. "Zugleich braucht es klare Regelungen für die rechtssichere Entnahme auffälliger Tiere - solche Möglichkeiten sind jedoch bereits in der FFH-Richtlinie und im Bundesnaturschutzgesetz verankert." Die Entscheidung markiere eine gefährliche Abkehr vom Prinzip des vorausschauenden, wissenschaftsbasierten Naturschutzes.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 08.05.2025 - 13:15 Uhr

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