Dienstag, 01. Juli 2025
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Dax startet vor Inflationsdaten leicht im Plus
Inflationsrate sinkt leicht auf 2,0 Prozent
Dax dreht leicht ins Minus - Zalando entgegen dem Trend gefragt
Berlins Justizsenatorin Badenberg will mehr KI
Unions-Fraktionschefs pochen auf umfassende Stromsteuer-Entlastung
Bundeswehrverband kritisiert SPD-Beschränkungen für Wehrdienst
Timmermans fordert Politik der Zuversicht gegen rechte Angstmache
Linken-Chef sieht Partei vor "Herkulesaufgabe"
Wadephul zu Antrittsbesuch nach Kiew gereist
Einzelhandelsumsatz im Mai gesunken

Newsticker

01:00Gewerkschaften dringen auf Stromsteuer-Senkung für alle
01:00Heizungsbranche wehrt sich gegen Kürzungen bei Wärmepumpenförderung
01:00Berlin will Dämpfung der CO2-Bepreisung fürs Heizen und Tanken
00:01Grimm zweifelt an Klimaneutralität bis 2045
00:01Leichte Mehrheit zweifelt an Trumps Bündnistreue
00:00Bildungsverbände fordern mehr Hitzeschutz-Maßnahmen an Schulen
00:00Anwaltverein gegen Vorschlagsrecht für Linke zu Verfassungsrichtern
00:00Grüne wollen strengeren Hitzeschutz für Arbeitnehmer
00:00Stromsteuer: VdK fordert auch Entlastung der Privathaushalte
00:00Jeder Fünfte fühlte sich von Behörden schon einmal unfair behandelt
00:00Insa: SPD verliert nach Parteitag in Wählergunst
00:00Union besteht auf Pflichtoption im Wehrdienststreit mit SPD
22:11Neue Zoll-Verhandlungen mit Kanada lassen US-Börsen steigen
21:45Cassel fordert eigenen Verband für Frauenfußball
21:12Entwicklungsministerin: Trotz weniger Geld "verlässlicher Partner"

Börse

Zum Wochenstart hat der Dax Verluste gemacht. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 23.909 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,5 Prozent im Vergleich zum vorherigen Handelstag. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Gericht erlaubt kritische Hinweise in Bibliotheksbüchern


Bibliothek (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Stadtbücherei in Münster darf Bücher mit umstrittenen Inhalten kennzeichnen. Dies verletze nicht die Grundrechte der Autoren, heißt es in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 11. April 2025, der am Dienstag veröffentlicht wurde. Ein entsprechender Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch einen Autor wurde demnach abgelehnt.

Das Gericht erklärte, dass der Einordnungshinweis im Einklang mit der gesetzlichen Aufgabenzuweisung für öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen stehe.

Diese hätten einen Bildungsauftrag und dürften inhaltlich zu den von ihnen bereitgestellten Werken Stellung nehmen. Dies umfasse sowohl positive Leseempfehlungen als auch kritische Hinweise. Eine spezielle gesetzliche Grundlage für den Hinweis sei nicht erforderlich, da dieser den Autor nur mittelbar beeinträchtige.

Der Einordnungshinweis sei ein Werturteil, das auf einem vertretbaren Tatsachenkern beruhe, so das Gericht. In dem Buch des Antragstellers würden mehrere gesicherte historische Ereignisse negiert, was die Bewertung als umstritten rechtfertige. Der Hinweis sei nicht unverhältnismäßig, da ein Autor, der historische Fakten negiere, damit rechnen müsse, dass öffentliche Bibliotheken dies kritisch kommentieren. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden (1 L 59/25).

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 15.04.2025 - 12:13 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung