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Am Donnerstag hat der Dax nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 21.206 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,5 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem freundlichen Start rutsche der Dax schnell ins Minus und verharrte dort im weiteren Verlauf. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

CDU-Vize begrüßt Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes


Silvia Breher (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die stellvertretende CDU-Vorsitzende und Familienpolitikerin Silvia Breher hat die geplante Evaluation des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes begrüßt. "Aus unserer Sicht braucht es eine Novelle, vonseiten unseres Koalitionspartners eben nicht", sagte Breher dem TV-Sender "Welt" am Donnerstag. "Und ein Koalitionsvertrag ist eben kein Wünsch-Dir-Was, sondern ein Kompromiss."

Nun wolle man valide Zahlen.

"Wir wollen wissen, wo tatsächlich Verbesserungen dann notwendig und auch machbar sind. Und die werden wir dann gemeinsam umsetzen", sagte Breher.

Das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern zu lassen. Es hat keinen Einfluss auf etwaige medizinische Maßnahmen. Das bisher geltende "Transsexuellengesetz" setzte für die Änderung des Geschlechtseintrags die Einholung von zwei Sachverständigengutachten und eine gerichtliche Entscheidung voraus. Dieser Prozess war für die Betroffenen häufig langwierig und kostspielig. Die Gutachtenpflicht stand in der Kritik von medizinischen Fachverbänden.

Für Minderjährige bis 14 Jahren und geschäftsunfähige Minderjährige sieht das Selbstbestimmungsgesetz nun vor, dass nur die gesetzlichen Vertreter die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt abgeben können. Die Erklärung bedarf des Einverständnisses des Kindes, wenn es mindestens fünf Jahre alt ist. Minderjährige ab 14 Jahren geben die Änderungserklärung selbst ab. Dafür benötigen sie allerdings die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Die Zustimmung kann durch das Familiengericht ersetzt werden, wenn es für das Kindeswohl förderlich ist.

Breher erklärte, sie mache sich Sorgen um Kinder. "Die Sorge ist natürlich da - und genau deshalb wird es die Evaluation geben, um eben nicht eine gefühlte Wahrnehmung zu haben, sondern tatsächlich anhand von Zahlen, anhand von Inhalten dann die notwendigen Verbesserungen auch durchführen zu können, die notwendig sind zum Schutz gerade von Kindern und Jugendlichen", sagte sie.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 10.04.2025 - 18:15 Uhr

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