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Der Dax hat sich am Mittwoch nach einem freundlichen Start bis zum Mittag etwas in den roten Bereich gerutscht. Gegen 12:30 Uhr wurde der deutsche Leitindex mit 24.185 Punkten berechnet und damit 0,2 Prozent weniger als zum Handelsschluss am Vortag. An der Spitze der Kursliste rangierten Airbus, Rheinmetall und MTU, am Ende Daimler Truck, Zalando und Heidelberg Materials. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Gericht: Kein Anspruch auf Zeugenaussage von Ex-Regierungsmitgliedern


Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass früheren Mitgliedern der Bundesregierung keine Aussagegenehmigung über die Gründe für die Entlassung eines politischen Beamten erteilt werden muss. Die Klage eines Zeitungsverlages gegen diese Entscheidung blieb erfolglos.

Der Fall betrifft die Versetzung eines politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand im Jahr 2018. Der Bundespräsident handelte auf Antrag des Ministers und im Einvernehmen mit der Bundeskanzlerin.

Eine Zeitung berichtete über die angeblichen Gründe für die Entlassung, woraufhin der Beamte vor dem Landgericht einen presserechtlichen Unterlassungsanspruch erwirkte. Die Zeitung legte Berufung ein und benannte zwei frühere Regierungsmitglieder als Zeugen. Die Bundesregierung verweigerte jedoch die erforderliche Genehmigung zur Zeugenaussage.

Das Gericht argumentierte, dass politische Beamte jederzeit ohne Angabe von Gründen in den Ruhestand versetzt werden können, da sie Schlüsselpositionen für die Regierungspolitik besetzen und vollstes Vertrauen genießen müssen. Die Offenlegung von Entlassungsgründen würde die Entscheidungsfreiheit künftiger Regierungen einschränken und die politische Arbeit gefährden. Das Grundrecht auf Pressefreiheit finde im zivilgerichtlichen Unterlassungsverfahren ausreichend Berücksichtigung. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. Das Urteil datiert vom 10. April .

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 10.04.2025 - 13:50 Uhr

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