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Finanzmärkte aktuell:

Umweltministerin nennt Atom-Vorschlag der Union "realitätsfern"


Atomkraftwerk (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

In der Unionsfraktion kursieren Pläne für die Wiederinbetriebnahme von stillgelegten Kernkraftwerken, notfalls mit dem Bund als Eigentümer - im Bundesumweltministerium nennt man das "realitätsfern".

Der Rückbau der betroffenen sechs Meiler laufe "mit vollem Tempo", sagte Ministerin Steffi Lemke (Grüne) dem "Spiegel". "Angesichts dessen zu überlegen, den Staat zum Betreiber und Eigentümer alter Atomkraftwerke zu machen und ihm damit alle ökonomischen, rechtlichen und sicherheitstechnischen Risiken zu übertragen, ist eine geradezu irrwitzige Idee."

Auslöser für Lemkes Kritik ist ein Papier der Unionsfraktion, über das am Dienstag zunächst das "Handelsblatt" berichtet hatte. Laut diesem sollen die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, die Reaktor-Sicherheitskommission und der TÜV schnellstmöglich prüfen, in welchem Rückbaustadium sich welches Kernkraftwerk befinde und ob "eine Wiederaufnahme des Betriebs unter vertretbarem technischem und finanziellem Aufwand noch möglich ist".

Sollte das der Fall sein, sollte man die ehemaligen Betreiber der Anlagen anhalten, die AKW wieder in Betrieb zu nehmen. Der Bund könne im Zweifel neuer Eigentümer der Anlagen werden. Der Rückbau der AKW solle bis Ende der Prüfung "umgehend gestoppt" werden.

Nach Informationen des "Spiegel" haben Mitarbeiter von Lemkes Haus als Reaktion auf den Unionsvorschlag in einem internen Papier alle Hürden für ein Wiederhochfahren der AKW zusammengetragen. "Es ist davon auszugehen, dass in den Atomkraftwerken wesentliche Teile bereits technisch nicht mehr funktionsfähig sind oder irreversibel durch Rausschneiden abgebaut sind und somit ersetzt werden müssten", heißt es darin etwa.

Im Atomgesetz sei zudem geregelt, dass Atomkraftwerke unverzüglich nach dem Ende des Leistungsbetriebs abgebaut werden müssten. "Das bedeutet, dass selbst für den Stopp des Rückbaus eine Änderung des Atomgesetzes notwendig wäre." Ab einem gewissen Abbaustadium dürfte die Wiedererrichtung der jeweiligen Anlage gar "als Neubau einzustufen sein", was ein Genehmigungsverfahren nochmals stark verkomplizieren würde.

Die Stilllegungsplanung und der begonnene Rückbau hätten zudem "bereits Kosten verursacht". Die ehemaligen Betreiber dürften den Rückbau daher nicht freiwillig stoppen, zumindest nicht ohne monetäre Kompensation. Bei einer möglichen Wiederinbetriebnahme würden zahlreiche weitere Kosten entstehen, etwa durch erneute Sicherheitsprüfungen, Bauarbeiten, Rekrutierung von qualifiziertem Personal und den Kauf neuer Brennelemente.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 02.04.2025 - 12:39 Uhr

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