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Finanzmärkte aktuell:

BGH bestätigt Urteil im Komplex Lina E.


Free-Lina-Schriftzug (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Im Verfahren gegen die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden von Mai 2023 im Kern bestätigt. Man habe die Revision der Angeklagten mit "geringfügigen Änderungen des Schuldspruchs" sowie die Revision des Generalbundesanwalts in vollem Umfang verworfen, teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit.

Das OLG hatte E. sowie drei mitangeklagte Männer zu Haftstrafen verurteilt, wobei das Strafmaß für E. fünf Jahre und drei Monate betrug. Hintergrund waren Vorwürfe der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung sowie gefährliche Körperverletzung und andere Delikte.

Der Generalbundesanwalt beanstandete mit seinem zuungunsten der Angeklagten eingelegten und auf die Sachrüge gestützten Rechtsmittel sowohl den Teilfreispruch hinsichtlich eines weiteren Tatvorwurfs als auch den gesamten Strafausspruch.

Die Angeklagte wendete sich derweil - ebenfalls mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts - gegen ihre Verurteilung.

Der BGH entschied jetzt, dass insbesondere das Verhältnis der einzelnen Tathandlungen der Angeklagten zueinander neu bestimmt werden müsse. Die vom OLG verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten hat der Senat aber bestehen lassen.

In dem ursprünglichen Prozess ging es um eine Reihe von Überfällen. Die Bundesanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, zwischen 2018 und 2020 mehrere Angriffe auf Neonazis begangen zu haben. Die Taten ereigneten sich in Wurzen, Leipzig-Connewitz sowie im thüringischen Eisenach.

Lina E. soll sich den Ermittlern zufolge spätestens im August 2018 der in und um Leipzig gegründeten linksextremistischen Vereinigung angeschlossen haben. Sie soll seit Anbeginn ihrer Mitgliedschaft eine "herausgehobene Stellung" innerhalb der Vereinigung eingenommen haben. Der Haftbefehl gegen die Leipziger Studentin war 2023 nach dem Urteil außer Vollzug gesetzt worden - zuvor hatte sie bereits über zwei Jahre in Untersuchungshaft verbracht.

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Strafverfahren gegen Lina E. abgeschlossen (Urteil vom 19. März 2025 - 3 StR 173/24).

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 19.03.2025 - 10:48 Uhr

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