Sonntag, 08. Februar 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Mütterrente kostet 13,5 Milliarden Euro im Jahr
Wirtschaftsministerium will Erneuerbaren-Vorrang einschränken
Schnitzer warnt vor Gas-Erpressung durch die USA
Litauen mahnt europäischen "Plan B" für Sicherheit an
Bahn-Sicherheitsgipfel nach Tod eines Zugbegleiters nächsten Freitag
Haushaltsklage: Linke wirft Grünen Unehrlichkeit vor
1. Bundesliga: Gladbach und Leverkusen unentschieden
Insa: Union rutscht wieder hinter AfD zurück
Streeck warnt vor neuer Designerdroge Cychlorphin
NRW-Gesundheitsminister Laumann lehnt Zuckersteuer ab

Newsticker

00:00Justizministerin legt Vorschlag zur Mietrechtsreform vor
22:392. Bundesliga: Darmstadt nach Sieg gegen Kaiserslautern vorne
20:261. Bundesliga: Gladbach und Leverkusen unentschieden
19:52Mercedes-Chef Källenius fürchtet politischen Rechtsruck
19:28Lottozahlen vom Samstag (07.02.2026)
17:291. Bundesliga: Dortmund gewinnt in Wolfsburg
15:032. Bundesliga: Hertha schlägt SVE - Dynamo kommt auf Schalke zurück
13:41Wirtschaftsministerium will Erneuerbaren-Vorrang einschränken
13:14Bahn-Sicherheitsgipfel nach Tod eines Zugbegleiters nächsten Freitag
12:39Schnitzer warnt vor Gas-Erpressung durch die USA
12:22Insa: Union rutscht wieder hinter AfD zurück
12:03Innenminister gegen Boykott der Fußball-WM wegen Trump
11:47Haushaltsklage: Linke wirft Grünen Unehrlichkeit vor
11:35Versorger gegen Förderung für Wärmepumpen in neuen Fernwärmegebieten
11:14NRW-Gesundheitsminister Laumann lehnt Zuckersteuer ab

Börse

Zum Wochenausklang hat der Dax noch einmal zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 24.721 Punkten berechnet, und damit 0,9 Prozent über Vortagesschluss. Auch auf Wochensicht bleibt nach einer Berg- und Talfahrt ein Zugewinn von etwa 0,7 Prozent. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Experten warnen vor Risiken bei Klimaneutralität im Grundgesetz


Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Rechtsexperten haben Bedenken hinsichtlich des geplanten Passus zur Klimaneutralität bis 2045 im Grundgesetz geäußert. "Klimaneutralität 2045" sei kein Staatsziel geworden, welches das gesamte Handeln des Staates steuern würde, aber "Schlüsselbegriffe in einer Verfassung entwickeln eine Eigendynamik, die man nicht vollständig voraussehen kann", sagte Volker Boehme-Neßler von der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg dem Nachrichtenmagazin Politico.

"NGOs könnten versuchen, den Begriff als Hebel zu benutzen, um die Politik mithilfe der Gerichte unter Druck zu setzen. Das ist mit anderen Begriffen auch passiert. Das kann man nicht ausschließen."

Natürlich entfalte diese Verfassungsänderung eine politische Wirkung. "Wer sich in Zukunft auf Klimaneutralität 2045 beruft, kann sich auf die Verfassung stützen", so Boehme-Neßler. In der politischen Diskussion gehe der feine juristische Unterschied zwischen einem Staatsziel und einer Zweckbestimmung für ein Sondervermögen "sicher leicht unter".

Christian Pestalozza von der Freien Universität Berlin setzt einen anderen Fokus als sein Kollege: Er sagte zunächst auch, dass der geplante Artikel eine "bloße Ermächtigung" des Bundes darstelle, keine Verpflichtung. Es stehe dem Gesetzgeber frei, "von der Ermächtigung keinen, teilweisen oder vollumfänglichen Gebrauch zu machen". Eine Verfassung, die den Gesetzgeber klimaschutzrechtlich auf 2045 festlegen wollte, müsste dies ausdrücklich sagen, so Pestalozza.

Dessen ungeachtet, so Pestalozza weiter, "dürfte das Leitmotiv der Autoren die Vorstellung gewesen sein, dass sich bis 2045 Klimaneutralität irgendwie herstellen lasse und dass sich alle klimarelevanten Maßnahmen im Rahmen eines nach Art. 143h einmal errichteten Sondervermögens an diesem Ziel auszurichten hätten." Doch angesichts der Fülle und Vielfalt der dazu in Betracht kommenden Maßnahmen würden "einzelne von ihnen kaum rechtlich (dann auch gerichtlich) darauf hin überprüfbar sein, ob sie zur Erreichung des Zeitziels taugen."

"Entscheidungsfreudige Gerichte werden dies vielleicht anders sehen", sagte Pestalozza. Doch: "Anlass zur Sorge gibt solche Ungewissheit nicht; sie stellt sich nach fast jeder Gesetzes- oder Verfassungsänderung ein."

Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg dagegen bezeichnete die Aufnahme der Formulierung "Klimaneutralität bis 2045" ins Grundgesetz als "verfassungsrechtliches Hoch-Risiko-Projekt". Aus der "neuen Norm" ließe sich "interpretatorisch doch ein Verfassungsauftrag entnehmen, Klimaneutralität bis 2045 herzustellen und die gesamte Klimapolitik darauf auszurichten".

Der Grund laut Lindner: Der verfassungsändernde Gesetzgeber habe "zum Ausdruck gebracht, dass er Klimaneutralität bis 2045 als Verfassungsziel ansieht". Bereits in der sogenannten Klimaentscheidung habe das Bundesverfassungsgericht 2021 gezeigt, "dass es mit der Verfassung sehr `kreativ` umgeht und aus ihr auch Postulate entwickelt, die dem Verfassungstext fremd sind" - Lindner meint etwa die Rede von der "intertemporalen Freiheitssicherung".

Es sei daher "durchaus naheliegend, dass das Gericht die Formulierung `Klimaneutralität bis 2024` über ihre finanzverfassungsrechtliche Bedeutung hinaus zu einer allgemeinen Handlungspflicht entwickelt und daran die Klimapolitik konkret misst".

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 18.03.2025 - 08:27 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung