Mittwoch, 03. Dezember 2025
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Studie: Viele Chatbot-Nutzer empfinden KI als Freund
Dobrindt stellt neue Drohnenabwehreinheit in Dienst
Putin spricht über Krieg mit Europa: "Es wird sehr schnell gehen"
Frühere EU-Außenbeauftragte Mogherini festgenommen
OECD warnt vor anhaltenden Risiken für Weltwirtschaft
Dax legt zu - Symrise hinten
Stiftung drängt auf bessere Gesundheitsversorgung für Kinder
Sparkassen planen neues Trading-Angebot
Dax baut Gewinne etwas aus - Kurssprung bei Bayer
Crumbach erwägt Kandidatur für BSW-Bundesvorsitz

Newsticker

07:00Ortskräfte: Pakistan empfiehlt Deutschland Zahlungen an Taliban
06:47EU einigt sich auf Ausstieg aus russischen Gasimporten
06:39Grüne schließen sich Fan-Protesten gegen IMK-Pläne an
06:01Hartmann: Russische Spionagesatelliten fliegen über Deutschland
05:00Thüringens Innenminister kritisiert Bund-Länder-AG zur AfD
01:00Wagenknecht wirbt für "Schulstreik" gegen Wehrpflicht
00:00Klimaforscher warnt vor Verschiebung des Verbrenner-Ausstiegs
00:00Grüne lehnen Pläne für verschärfte Maßnahmen in Stadien ab
00:00Trotz Verkleinerung: Kosten für Bundestag steigen weiter
00:00Linnemann pocht auf Pflicht-Gesellschaftsjahr - AWO dagegen
00:00Krankenkassen wollen 50 Milliarden Euro schweres Sparpaket
00:00Union will Strafmündigkeit herabsetzen
00:00Rhein wirbt für Reformen nach griechischem Vorbild
00:00IG Metall stellt sich im Rentenstreit hinter Bas
00:00Reul verteidigt Pläne für verschärfte Maßnahmen in Stadien

Börse

Am Dienstag hat der Dax zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 23.711 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,5 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem freundlichen Tagesstart hat der Dax im Tagesverlauf unter Schwankungen weitere Zugewinne verzeichnet. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Experten warnen vor Risiken bei Klimaneutralität im Grundgesetz


Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Rechtsexperten haben Bedenken hinsichtlich des geplanten Passus zur Klimaneutralität bis 2045 im Grundgesetz geäußert. "Klimaneutralität 2045" sei kein Staatsziel geworden, welches das gesamte Handeln des Staates steuern würde, aber "Schlüsselbegriffe in einer Verfassung entwickeln eine Eigendynamik, die man nicht vollständig voraussehen kann", sagte Volker Boehme-Neßler von der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg dem Nachrichtenmagazin Politico.

"NGOs könnten versuchen, den Begriff als Hebel zu benutzen, um die Politik mithilfe der Gerichte unter Druck zu setzen. Das ist mit anderen Begriffen auch passiert. Das kann man nicht ausschließen."

Natürlich entfalte diese Verfassungsänderung eine politische Wirkung. "Wer sich in Zukunft auf Klimaneutralität 2045 beruft, kann sich auf die Verfassung stützen", so Boehme-Neßler. In der politischen Diskussion gehe der feine juristische Unterschied zwischen einem Staatsziel und einer Zweckbestimmung für ein Sondervermögen "sicher leicht unter".

Christian Pestalozza von der Freien Universität Berlin setzt einen anderen Fokus als sein Kollege: Er sagte zunächst auch, dass der geplante Artikel eine "bloße Ermächtigung" des Bundes darstelle, keine Verpflichtung. Es stehe dem Gesetzgeber frei, "von der Ermächtigung keinen, teilweisen oder vollumfänglichen Gebrauch zu machen". Eine Verfassung, die den Gesetzgeber klimaschutzrechtlich auf 2045 festlegen wollte, müsste dies ausdrücklich sagen, so Pestalozza.

Dessen ungeachtet, so Pestalozza weiter, "dürfte das Leitmotiv der Autoren die Vorstellung gewesen sein, dass sich bis 2045 Klimaneutralität irgendwie herstellen lasse und dass sich alle klimarelevanten Maßnahmen im Rahmen eines nach Art. 143h einmal errichteten Sondervermögens an diesem Ziel auszurichten hätten." Doch angesichts der Fülle und Vielfalt der dazu in Betracht kommenden Maßnahmen würden "einzelne von ihnen kaum rechtlich (dann auch gerichtlich) darauf hin überprüfbar sein, ob sie zur Erreichung des Zeitziels taugen."

"Entscheidungsfreudige Gerichte werden dies vielleicht anders sehen", sagte Pestalozza. Doch: "Anlass zur Sorge gibt solche Ungewissheit nicht; sie stellt sich nach fast jeder Gesetzes- oder Verfassungsänderung ein."

Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg dagegen bezeichnete die Aufnahme der Formulierung "Klimaneutralität bis 2045" ins Grundgesetz als "verfassungsrechtliches Hoch-Risiko-Projekt". Aus der "neuen Norm" ließe sich "interpretatorisch doch ein Verfassungsauftrag entnehmen, Klimaneutralität bis 2045 herzustellen und die gesamte Klimapolitik darauf auszurichten".

Der Grund laut Lindner: Der verfassungsändernde Gesetzgeber habe "zum Ausdruck gebracht, dass er Klimaneutralität bis 2045 als Verfassungsziel ansieht". Bereits in der sogenannten Klimaentscheidung habe das Bundesverfassungsgericht 2021 gezeigt, "dass es mit der Verfassung sehr `kreativ` umgeht und aus ihr auch Postulate entwickelt, die dem Verfassungstext fremd sind" - Lindner meint etwa die Rede von der "intertemporalen Freiheitssicherung".

Es sei daher "durchaus naheliegend, dass das Gericht die Formulierung `Klimaneutralität bis 2024` über ihre finanzverfassungsrechtliche Bedeutung hinaus zu einer allgemeinen Handlungspflicht entwickelt und daran die Klimapolitik konkret misst".

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 18.03.2025 - 08:27 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung