Dienstag, 17. Februar 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Berlin verdoppelt Zahl der Einbürgerungen auf fast 40.000
DIW-Präsident Fratzscher erwartet Mehrwertsteuererhöhung
Studie: Bevölkerung in Deutschland wird stark schrumpfen
Prien kündigt Gesetzentwurf zu Gesellschaftsdiensten an
Fast alle Bundesminister schlechter bewertet als Ampel-Vorgänger
Ergo will bis Ende 2030 rund 1.000 Stellen abbauen
Dax startet vor ZEW-Daten kaum verändert
Rosatom beendet Liefervertrag mit Siemens Energy für AKW Paks II
Inflationsrate von 2,1 Prozent im Januar bestätigt
Bundesregierung prüft Garantien für LNG-Importe aus Argentinien

Newsticker

22:12Olympia: Lochner holt Gold für Deutschland im Zweierbob
21:01Bericht: AfD-Mitglieder fordern Sonderparteitag in Sachsen-Anhalt
20:40Söder gegen "hysterisch-moralisches Verbot" der AfD
20:36Gewinnzahlen Eurojackpot vom Dienstag (17.02.2026)
18:57Söder sieht Social-Media-Verbot für Jugendliche skeptisch
18:42Union erwägt schärfere Regeln gegen Vetternwirtschaft im Parlament
18:29Agenda 2030: CSU will große Steuer- und Sozialversicherungsreform
18:05SPD-Fraktion pocht auf Konsequenzen aus AfD-Einstufung
17:48Dax legt zu - Bayer und Vonovia gefragt
17:13Rechnungshof kritisiert massive Cyberrisiken bei Autobahn GmbH
16:15Infineon erhofft sich Umsatzschub von humanoiden Robotern
15:54Bericht: Regierung plant "Zivilschutzfonds" für die Wirtschaft
15:36CDU-Landeschefs pochen auf Altersgrenze für Social-Media-Nutzung
14:50Mihalic fordert Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens
14:42Ifo-Präsident warnt vor nicht-finanzierten Steuersenkungen

Börse

Am Dienstag hat der Dax zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 24.998 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,8 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Der Dax schwankte im Tagesverlauf um den Vortagesschluss. Am späten Nachmittag konnte er sich im Plus halten. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Experten warnen vor Risiken bei Klimaneutralität im Grundgesetz


Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Rechtsexperten haben Bedenken hinsichtlich des geplanten Passus zur Klimaneutralität bis 2045 im Grundgesetz geäußert. "Klimaneutralität 2045" sei kein Staatsziel geworden, welches das gesamte Handeln des Staates steuern würde, aber "Schlüsselbegriffe in einer Verfassung entwickeln eine Eigendynamik, die man nicht vollständig voraussehen kann", sagte Volker Boehme-Neßler von der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg dem Nachrichtenmagazin Politico.

"NGOs könnten versuchen, den Begriff als Hebel zu benutzen, um die Politik mithilfe der Gerichte unter Druck zu setzen. Das ist mit anderen Begriffen auch passiert. Das kann man nicht ausschließen."

Natürlich entfalte diese Verfassungsänderung eine politische Wirkung. "Wer sich in Zukunft auf Klimaneutralität 2045 beruft, kann sich auf die Verfassung stützen", so Boehme-Neßler. In der politischen Diskussion gehe der feine juristische Unterschied zwischen einem Staatsziel und einer Zweckbestimmung für ein Sondervermögen "sicher leicht unter".

Christian Pestalozza von der Freien Universität Berlin setzt einen anderen Fokus als sein Kollege: Er sagte zunächst auch, dass der geplante Artikel eine "bloße Ermächtigung" des Bundes darstelle, keine Verpflichtung. Es stehe dem Gesetzgeber frei, "von der Ermächtigung keinen, teilweisen oder vollumfänglichen Gebrauch zu machen". Eine Verfassung, die den Gesetzgeber klimaschutzrechtlich auf 2045 festlegen wollte, müsste dies ausdrücklich sagen, so Pestalozza.

Dessen ungeachtet, so Pestalozza weiter, "dürfte das Leitmotiv der Autoren die Vorstellung gewesen sein, dass sich bis 2045 Klimaneutralität irgendwie herstellen lasse und dass sich alle klimarelevanten Maßnahmen im Rahmen eines nach Art. 143h einmal errichteten Sondervermögens an diesem Ziel auszurichten hätten." Doch angesichts der Fülle und Vielfalt der dazu in Betracht kommenden Maßnahmen würden "einzelne von ihnen kaum rechtlich (dann auch gerichtlich) darauf hin überprüfbar sein, ob sie zur Erreichung des Zeitziels taugen."

"Entscheidungsfreudige Gerichte werden dies vielleicht anders sehen", sagte Pestalozza. Doch: "Anlass zur Sorge gibt solche Ungewissheit nicht; sie stellt sich nach fast jeder Gesetzes- oder Verfassungsänderung ein."

Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg dagegen bezeichnete die Aufnahme der Formulierung "Klimaneutralität bis 2045" ins Grundgesetz als "verfassungsrechtliches Hoch-Risiko-Projekt". Aus der "neuen Norm" ließe sich "interpretatorisch doch ein Verfassungsauftrag entnehmen, Klimaneutralität bis 2045 herzustellen und die gesamte Klimapolitik darauf auszurichten".

Der Grund laut Lindner: Der verfassungsändernde Gesetzgeber habe "zum Ausdruck gebracht, dass er Klimaneutralität bis 2045 als Verfassungsziel ansieht". Bereits in der sogenannten Klimaentscheidung habe das Bundesverfassungsgericht 2021 gezeigt, "dass es mit der Verfassung sehr `kreativ` umgeht und aus ihr auch Postulate entwickelt, die dem Verfassungstext fremd sind" - Lindner meint etwa die Rede von der "intertemporalen Freiheitssicherung".

Es sei daher "durchaus naheliegend, dass das Gericht die Formulierung `Klimaneutralität bis 2024` über ihre finanzverfassungsrechtliche Bedeutung hinaus zu einer allgemeinen Handlungspflicht entwickelt und daran die Klimapolitik konkret misst".

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 18.03.2025 - 08:27 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung