Samstag, 14. März 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Digitalminister warnt vor Auswirkungen von KI auf Arbeitsmarkt
Flixbus-Fahrer nach tödlichem Unfall verurteilt
Dax lässt nach - Zalando gefragt
Biontech-Geldgeber wollen in neue Sahin-Türeci-Firma investieren
Trump meldet schweren Angriff auf iranische Insel im Golf
Finanzministerium: Keine Mehreinnahmen durch höhere Spritpreise
2. Bundesliga: Magdeburg holt Remis gegen Darmstadt - Fürth siegt
Regierungsberater kritisieren Stand bei Modernisierungsagenda
Scharfe Kritik an Klingbeils Plänen für private Altersvorsorge
Dittrich verlangt mehr Zugeständnisse von Älteren bei Rentenreform

Newsticker

12:18Emissionen in Deutschland 2025 kaum gesunken
11:58Bamf: Fast 350.000 Ukrainer zwischen 18 und 63 Jahren in Deutschland
11:38Brandenburger CDU stimmt Koalitionsvertrag mit der SPD zu
10:59Kaum eine Corona-Klage hatte vor Gericht Erfolg
10:11Koalition uneins über Marinemission in der Straße von Hormus
09:13Formel 1: Mercedes holt Doppelpole beim Großen Preis von China
08:18Dittrich verlangt mehr Zugeständnisse von Älteren bei Rentenreform
07:00Digitalminister warnt vor Auswirkungen von KI auf Arbeitsmarkt
01:00Wagenknecht pocht auf Importe von russischem Öl und Spritpreisdeckel
01:00Klingbeil offen für niedrigere Kostengrenze für Altersvorsorgedepot
01:00Sondervermögen: Beirat rechnet mit Erfüllung von Investitionsquote
00:08Trump meldet schweren Angriff auf iranische Insel im Golf
00:01Scharfe Kritik an Klingbeils Plänen für private Altersvorsorge
00:00Verkehrsministerium will Förderung für Magnetschwebebahnen
00:00Ministerium will Finanzierung von unabhängiger Asylberatung stoppen

Börse

Zum Wochenausklang hat der Dax nachgelassen. Der Index wurde zum Xetra-Handelsschluss mit 23.447 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,6 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem schwachen Start drehte der Dax bis zum frühen Nachmittag ins Plus, bevor er am späten Nachmittag wieder ins Minus rutschte. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Experten warnen vor Risiken bei Klimaneutralität im Grundgesetz


Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Rechtsexperten haben Bedenken hinsichtlich des geplanten Passus zur Klimaneutralität bis 2045 im Grundgesetz geäußert. "Klimaneutralität 2045" sei kein Staatsziel geworden, welches das gesamte Handeln des Staates steuern würde, aber "Schlüsselbegriffe in einer Verfassung entwickeln eine Eigendynamik, die man nicht vollständig voraussehen kann", sagte Volker Boehme-Neßler von der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg dem Nachrichtenmagazin Politico.

"NGOs könnten versuchen, den Begriff als Hebel zu benutzen, um die Politik mithilfe der Gerichte unter Druck zu setzen. Das ist mit anderen Begriffen auch passiert. Das kann man nicht ausschließen."

Natürlich entfalte diese Verfassungsänderung eine politische Wirkung. "Wer sich in Zukunft auf Klimaneutralität 2045 beruft, kann sich auf die Verfassung stützen", so Boehme-Neßler. In der politischen Diskussion gehe der feine juristische Unterschied zwischen einem Staatsziel und einer Zweckbestimmung für ein Sondervermögen "sicher leicht unter".

Christian Pestalozza von der Freien Universität Berlin setzt einen anderen Fokus als sein Kollege: Er sagte zunächst auch, dass der geplante Artikel eine "bloße Ermächtigung" des Bundes darstelle, keine Verpflichtung. Es stehe dem Gesetzgeber frei, "von der Ermächtigung keinen, teilweisen oder vollumfänglichen Gebrauch zu machen". Eine Verfassung, die den Gesetzgeber klimaschutzrechtlich auf 2045 festlegen wollte, müsste dies ausdrücklich sagen, so Pestalozza.

Dessen ungeachtet, so Pestalozza weiter, "dürfte das Leitmotiv der Autoren die Vorstellung gewesen sein, dass sich bis 2045 Klimaneutralität irgendwie herstellen lasse und dass sich alle klimarelevanten Maßnahmen im Rahmen eines nach Art. 143h einmal errichteten Sondervermögens an diesem Ziel auszurichten hätten." Doch angesichts der Fülle und Vielfalt der dazu in Betracht kommenden Maßnahmen würden "einzelne von ihnen kaum rechtlich (dann auch gerichtlich) darauf hin überprüfbar sein, ob sie zur Erreichung des Zeitziels taugen."

"Entscheidungsfreudige Gerichte werden dies vielleicht anders sehen", sagte Pestalozza. Doch: "Anlass zur Sorge gibt solche Ungewissheit nicht; sie stellt sich nach fast jeder Gesetzes- oder Verfassungsänderung ein."

Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg dagegen bezeichnete die Aufnahme der Formulierung "Klimaneutralität bis 2045" ins Grundgesetz als "verfassungsrechtliches Hoch-Risiko-Projekt". Aus der "neuen Norm" ließe sich "interpretatorisch doch ein Verfassungsauftrag entnehmen, Klimaneutralität bis 2045 herzustellen und die gesamte Klimapolitik darauf auszurichten".

Der Grund laut Lindner: Der verfassungsändernde Gesetzgeber habe "zum Ausdruck gebracht, dass er Klimaneutralität bis 2045 als Verfassungsziel ansieht". Bereits in der sogenannten Klimaentscheidung habe das Bundesverfassungsgericht 2021 gezeigt, "dass es mit der Verfassung sehr `kreativ` umgeht und aus ihr auch Postulate entwickelt, die dem Verfassungstext fremd sind" - Lindner meint etwa die Rede von der "intertemporalen Freiheitssicherung".

Es sei daher "durchaus naheliegend, dass das Gericht die Formulierung `Klimaneutralität bis 2024` über ihre finanzverfassungsrechtliche Bedeutung hinaus zu einer allgemeinen Handlungspflicht entwickelt und daran die Klimapolitik konkret misst".

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 18.03.2025 - 08:27 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung