Sonntag, 18. Januar 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Bericht: Merz erwägt Personalumbau im Frühjahr
Hamburgs Innensenator warnt vor Abhängigkeit von US-IT
Siemens Energy weist Abspaltung des Windkraftgeschäfts zurück
Harvard-Ökonom analysiert Trumps Attacken auf Fed
Trump belegt Teilnehmerländer von Grönland-Mission mit Strafzoll
1. Bundesliga: Dortmund gewinnt glücklich gegen St. Pauli
Wehrbeauftragter drängt auf Dunkelfeldstudie zu Sexismus
CDU-Landesverbände fordern Altersbeschränkung für Soziale Medien
AfD kritisiert Trumps Zollpolitik
Lauterbach kritisiert Merz-Aussagen zu Krankenstand

Newsticker

05:00Kassenärzte unterstützen Merz in Debatte um Krankenstand
01:00Justizministerium will elektronisches Führungszeugnis
00:00Grüne-Jugend-Chef nach Söder-Beleidigung unter Beschuss
00:00Rhein nimmt Söder-Forderung nach Länderfusionen nicht ernst
00:00Linnemann fordert "Turbo-Staat"
00:00Innenminister will hohe Belohnung für Hinweise zur "Vulkangruppe"
23:09Insider: EU erwägt Sondergipfel wegen Grönland-Streit
23:04Dänemark setzt in Grönland auf Unterstützung der Bundeswehr
23:02Mittelstandsunion fordert und Aus für Soli
23:00Harvard-Ökonom analysiert Trumps Attacken auf Fed
22:372. Bundesliga: Hertha und Schalke torlos
21:41EU weist Trumps neue Zoll-Drohung im Grönland-Streit zurück
20:291. Bundesliga: Bayern demontieren Leipzig im eigenen Haus
19:31Lottozahlen vom Samstag (17.01.2026)
19:28Bundesregierung deutet "Reaktionen" auf US-Grönland-Strafzoll an

Börse

Zum Wochenausklang hat der Dax geringfügig nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 25.297 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,2 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem Start im Minus baute der Dax unter Schwankungen seine Verluste aus. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Experten warnen vor Risiken bei Klimaneutralität im Grundgesetz


Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Rechtsexperten haben Bedenken hinsichtlich des geplanten Passus zur Klimaneutralität bis 2045 im Grundgesetz geäußert. "Klimaneutralität 2045" sei kein Staatsziel geworden, welches das gesamte Handeln des Staates steuern würde, aber "Schlüsselbegriffe in einer Verfassung entwickeln eine Eigendynamik, die man nicht vollständig voraussehen kann", sagte Volker Boehme-Neßler von der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg dem Nachrichtenmagazin Politico.

"NGOs könnten versuchen, den Begriff als Hebel zu benutzen, um die Politik mithilfe der Gerichte unter Druck zu setzen. Das ist mit anderen Begriffen auch passiert. Das kann man nicht ausschließen."

Natürlich entfalte diese Verfassungsänderung eine politische Wirkung. "Wer sich in Zukunft auf Klimaneutralität 2045 beruft, kann sich auf die Verfassung stützen", so Boehme-Neßler. In der politischen Diskussion gehe der feine juristische Unterschied zwischen einem Staatsziel und einer Zweckbestimmung für ein Sondervermögen "sicher leicht unter".

Christian Pestalozza von der Freien Universität Berlin setzt einen anderen Fokus als sein Kollege: Er sagte zunächst auch, dass der geplante Artikel eine "bloße Ermächtigung" des Bundes darstelle, keine Verpflichtung. Es stehe dem Gesetzgeber frei, "von der Ermächtigung keinen, teilweisen oder vollumfänglichen Gebrauch zu machen". Eine Verfassung, die den Gesetzgeber klimaschutzrechtlich auf 2045 festlegen wollte, müsste dies ausdrücklich sagen, so Pestalozza.

Dessen ungeachtet, so Pestalozza weiter, "dürfte das Leitmotiv der Autoren die Vorstellung gewesen sein, dass sich bis 2045 Klimaneutralität irgendwie herstellen lasse und dass sich alle klimarelevanten Maßnahmen im Rahmen eines nach Art. 143h einmal errichteten Sondervermögens an diesem Ziel auszurichten hätten." Doch angesichts der Fülle und Vielfalt der dazu in Betracht kommenden Maßnahmen würden "einzelne von ihnen kaum rechtlich (dann auch gerichtlich) darauf hin überprüfbar sein, ob sie zur Erreichung des Zeitziels taugen."

"Entscheidungsfreudige Gerichte werden dies vielleicht anders sehen", sagte Pestalozza. Doch: "Anlass zur Sorge gibt solche Ungewissheit nicht; sie stellt sich nach fast jeder Gesetzes- oder Verfassungsänderung ein."

Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg dagegen bezeichnete die Aufnahme der Formulierung "Klimaneutralität bis 2045" ins Grundgesetz als "verfassungsrechtliches Hoch-Risiko-Projekt". Aus der "neuen Norm" ließe sich "interpretatorisch doch ein Verfassungsauftrag entnehmen, Klimaneutralität bis 2045 herzustellen und die gesamte Klimapolitik darauf auszurichten".

Der Grund laut Lindner: Der verfassungsändernde Gesetzgeber habe "zum Ausdruck gebracht, dass er Klimaneutralität bis 2045 als Verfassungsziel ansieht". Bereits in der sogenannten Klimaentscheidung habe das Bundesverfassungsgericht 2021 gezeigt, "dass es mit der Verfassung sehr `kreativ` umgeht und aus ihr auch Postulate entwickelt, die dem Verfassungstext fremd sind" - Lindner meint etwa die Rede von der "intertemporalen Freiheitssicherung".

Es sei daher "durchaus naheliegend, dass das Gericht die Formulierung `Klimaneutralität bis 2024` über ihre finanzverfassungsrechtliche Bedeutung hinaus zu einer allgemeinen Handlungspflicht entwickelt und daran die Klimapolitik konkret misst".

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 18.03.2025 - 08:27 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung