Freitag, 30. Januar 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Inflationsrate steigt im Januar spürbar auf 2,1 Prozent
Wirtschaftsleistung steigt im vierten Quartal 2025
Arbeitslosigkeit in Hamburg steigt zum Jahresbeginn auf höchsten Januarwert seit 2006
Justizministerin erteilt Einsatz von Palantir auf Bundesebene Absage
Importpreise im Dezember deutlich niedriger
Telefonat: Selenskyj dankt Merz für Winterhilfe
Bosch verzeichnet erneut starken Gewinneinbruch
SPD wirbt für Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein
Kirchen in Sachsen-Anhalt fürchten um Existenz unter AfD-Regierung
Medico International fürchtet neuen Bürgerkrieg in Syrien

Newsticker

20:382. Bundesliga: Hannover siegt in Magdeburg - Remis in Nürnberg
20:14Gewinnzahlen Eurojackpot vom Freitag (30.01.2026)
19:09Bundesregierung begrüßt Abkommen von syrischer Regierung und Kurden
18:43Rainer setzt EU-System gegen illegale Fischerei vorübergehend aus
18:16Van Aken will "Friedenssicherung ohne Aufrüstungsspirale"
17:49Dax legt zu - SAP und Adidas gefragt
16:29CDU kritisiert Klage der Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht
15:57Gerichtsurteil: Grüne pochen auf weitere Klimaschutzmaßnahmen
15:40Wincent Weiss neu an Spitze der Album-Charts
14:49Warken offen für höhere Tabaksteuer und mehr Prävention
14:05Inflationsrate steigt im Januar spürbar auf 2,1 Prozent
14:01++ EILMELDUNG ++ Inflationsrate im Januar bei 2,1 Prozent
13:33Europa League: Stuttgart trifft in Play-offs auf Celtic
13:19Merz will in Golf-Staaten auch über Menschenrechte sprechen
13:06Trump schlägt Kevin Warsh als neuen Fed-Chef vor

Börse

Zum Wochenausklang hat der Dax zugelegt. Der Index wurde zum Xetra-Handelsschluss mit 24.539 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,9 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem freundlichen Start baute der Dax im weiteren Tagesverlauf unter Schwankungen seine Zugewinne aus. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Experten warnen vor Risiken bei Klimaneutralität im Grundgesetz


Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Rechtsexperten haben Bedenken hinsichtlich des geplanten Passus zur Klimaneutralität bis 2045 im Grundgesetz geäußert. "Klimaneutralität 2045" sei kein Staatsziel geworden, welches das gesamte Handeln des Staates steuern würde, aber "Schlüsselbegriffe in einer Verfassung entwickeln eine Eigendynamik, die man nicht vollständig voraussehen kann", sagte Volker Boehme-Neßler von der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg dem Nachrichtenmagazin Politico.

"NGOs könnten versuchen, den Begriff als Hebel zu benutzen, um die Politik mithilfe der Gerichte unter Druck zu setzen. Das ist mit anderen Begriffen auch passiert. Das kann man nicht ausschließen."

Natürlich entfalte diese Verfassungsänderung eine politische Wirkung. "Wer sich in Zukunft auf Klimaneutralität 2045 beruft, kann sich auf die Verfassung stützen", so Boehme-Neßler. In der politischen Diskussion gehe der feine juristische Unterschied zwischen einem Staatsziel und einer Zweckbestimmung für ein Sondervermögen "sicher leicht unter".

Christian Pestalozza von der Freien Universität Berlin setzt einen anderen Fokus als sein Kollege: Er sagte zunächst auch, dass der geplante Artikel eine "bloße Ermächtigung" des Bundes darstelle, keine Verpflichtung. Es stehe dem Gesetzgeber frei, "von der Ermächtigung keinen, teilweisen oder vollumfänglichen Gebrauch zu machen". Eine Verfassung, die den Gesetzgeber klimaschutzrechtlich auf 2045 festlegen wollte, müsste dies ausdrücklich sagen, so Pestalozza.

Dessen ungeachtet, so Pestalozza weiter, "dürfte das Leitmotiv der Autoren die Vorstellung gewesen sein, dass sich bis 2045 Klimaneutralität irgendwie herstellen lasse und dass sich alle klimarelevanten Maßnahmen im Rahmen eines nach Art. 143h einmal errichteten Sondervermögens an diesem Ziel auszurichten hätten." Doch angesichts der Fülle und Vielfalt der dazu in Betracht kommenden Maßnahmen würden "einzelne von ihnen kaum rechtlich (dann auch gerichtlich) darauf hin überprüfbar sein, ob sie zur Erreichung des Zeitziels taugen."

"Entscheidungsfreudige Gerichte werden dies vielleicht anders sehen", sagte Pestalozza. Doch: "Anlass zur Sorge gibt solche Ungewissheit nicht; sie stellt sich nach fast jeder Gesetzes- oder Verfassungsänderung ein."

Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg dagegen bezeichnete die Aufnahme der Formulierung "Klimaneutralität bis 2045" ins Grundgesetz als "verfassungsrechtliches Hoch-Risiko-Projekt". Aus der "neuen Norm" ließe sich "interpretatorisch doch ein Verfassungsauftrag entnehmen, Klimaneutralität bis 2045 herzustellen und die gesamte Klimapolitik darauf auszurichten".

Der Grund laut Lindner: Der verfassungsändernde Gesetzgeber habe "zum Ausdruck gebracht, dass er Klimaneutralität bis 2045 als Verfassungsziel ansieht". Bereits in der sogenannten Klimaentscheidung habe das Bundesverfassungsgericht 2021 gezeigt, "dass es mit der Verfassung sehr `kreativ` umgeht und aus ihr auch Postulate entwickelt, die dem Verfassungstext fremd sind" - Lindner meint etwa die Rede von der "intertemporalen Freiheitssicherung".

Es sei daher "durchaus naheliegend, dass das Gericht die Formulierung `Klimaneutralität bis 2024` über ihre finanzverfassungsrechtliche Bedeutung hinaus zu einer allgemeinen Handlungspflicht entwickelt und daran die Klimapolitik konkret misst".

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 18.03.2025 - 08:27 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung