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Börse

Am Donnerstag hat der Dax deutlich zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 23.352,69 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 1,02 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Marktbeobachtern zufolge sehen die Anleger die jüngsten Handels-Annäherungen samt Abkommen zwischen den USA und Großbritannien als Mutmacher, dass eine Versöhnung im Zollstreit auch zwischen Trump und der EU möglich sein könnte. An der Spitze der Kursliste waren kurz vor Handelsschluss die Papiere von Heidelberg Materials mit über vier Prozent im Plus zu finden, direkt dahinter konnten die von Zalando und Rheinmetall immerhin über drei Prozent zulegen. Entgegen dem Trend mit über sechs Prozent im Minus rangierten dagegen am Listenende die Aktien von Mercedes Benz, direkt hinter denen der Hannoverschen Rueck und von Vonovia. Die europäische Gemeinschaftswährung war am Donnerstagnachmittag schwächer: Ein Euro kostete 1,1276 US-Dollar, ein Dollar war dementsprechend für 0,8868 Euro zu haben. Der Goldpreis zeigte sich schwächer, am Nachmittag wurden für eine Feinunze 3.345 US-Dollar gezahlt (-0,5 Prozent). [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Stiftung erhebt Verfassungsklage für einheitliches Rettungswesen


Pressekonferenz Björn Steiger Stiftung am 13.03.2025 / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Björn-Steiger-Stiftung hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde wegen "erheblichen" bundesweiten Qualitätsunterschieden bei den Rettungsdiensten eingelegt. "Es kann nicht sein, dass Menschen je nach Wohnort unterschiedliche Überlebenschancen haben", sagte Frank Ulrich Montgomery, Ehrenpräsident der Bundesärztekammer und Mitglied des Präsidialrats der Stiftung, am Donnerstag.

Die Stiftung ist der Ansicht, dass die Bundesregierung ihre Schutzpflicht vernachlässigt, weil sie es versäumt hat, einheitliche Regelungen für Leistungen in der Notfallrettung zu definieren. Weder flächendeckend in den einzelnen Bundesländern noch im qualitativen Vergleich werde eine gleichmäßige Erfüllung des Schutzziels erreicht.

Das verletzte den Grundrechtsanspruch der Patienten auf Gleichbehandlung.

Exemplarisch klagt die Stiftung in Karlsruhe auch gegen Baden-Württemberg, wo im Juli letzten Jahres ein neues Rettungsdienstgesetz in Kraft getreten ist. Kritisiert wird hieran insbesondere die Erhöhung der gesetzlichen Hilfsfrist. Diese lege real bei 14 bis 15 Minuten, selbst bei lebensbedrohlichen Fällen. Auch fehle seit letztem Jahr ein Rettungsdienstplan, der die rechtliche Grundlage des gesamten Schutzkonzepts sei.

"Baden-Württemberg steht exemplarisch für alle Bundesländer, die gesetzlich kein schlüssiges Konzept zur Gewährleistung eines funktionierenden Rettungssystems verankert haben", so Andreas Pitz, Direktor des Instituts für Gesundheits- und Life-Science-Recht der Technischen Hochschule Mannheim. Insofern hätte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Auswirkungen auch auf diese Bundesländer.

Nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in ganz Deutschland seien Rettungskräfte materiell nicht gut genug ausgestattet, ferner würden nicht lebensbedrohliche Fälle die Kapazitäten für "echte" Notfälle zu oft blockieren, so die Stiftung weiter. Zuständigkeiten und Strukturen seien nicht umfassend geklärt, entsprächen nicht internationalen Standards und verringerten so die Überlebenschancen lebensbedrohlich Erkrankter.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 13.03.2025 - 11:34 Uhr

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