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Staatsanwälte kritisierten "Strafvollstreckungstourismus"


Wachmeister schließt ein Gefängnistor auf (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Zahlreiche Staatsanwaltschaften kritisieren einen "Strafvollstreckungstourismus" nach Nordrhein-Westfalen und Berlin.

"Das Phänomen ist grundsätzlich bekannt", sagten eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I sowie ihr Kollege der Osnabrücker Anklagebehörde dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstagsausgabe). Durch die im bundesweiten Vergleich großzügigeren Hafterleichterungen in NRW gebe es "eine Gerechtigkeitslücke", monierte derweil ein Kölner Staatsanwalt.

Auch Jesco Kümmel, Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, ärgert der "sogenannte Vollzugstourismus, der nach unserem Kenntnisstand vor allem in die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Berlin" stattfinde. "Entsprechende Wohnsitzverlegungen" seien "im hiesigen Zuständigkeitsbereich auch tagesaktuell weiterhin zu verzeichnen".

Dies geschehe "nicht nur kurze Zeit vor der Ladung zum Strafantritt", sondern auch bereits während des laufenden Verfahrens, "also der Einleitung des Vollstreckungsverfahrens zeitlich deutlich vorgelagert", so Kümmel. Letzteres erschwere es, "Scheinwohnsitzverlegungen aufzudecken".

Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 existiert ein Flickenteppich im Strafvollzug. NRW gilt als besonders lax im Umgang mit Straftätern. Etwa jeder dritte der landesweit knapp 11.000 verurteilten Kriminellen kann tagsüber sein Haftzimmer verlassen. Mit einer Quote von 32 Prozent liegt der offene Vollzug weit über den einstelligen Prozentraten anderer Bundesländer.

"In Berlin und Nordrhein-Westfalen befinden sich stichtagsbezogen sechs- bis zehnmal so viele Gefangene im offenen Vollzug wie in Bayern, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen", heißt es in einer Analyse der Universität Greifswald. "Ähnliche Unterschiede" fänden sich bei den Vollzugslockerungen, bei denen unter anderem bis zu 21 Tage Hafturlaub im Jahr gewährt werden kann.

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) weist die Kritik zurück. "Ziel des modernen Strafvollzuges ist nicht Vergeltung und Sühne, sondern die Resozialisierung der Gefangenen, also die Befähigung der Gefangenen, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen", sagte Maurits Steinebach, Sprecher der Justizvollzugsdirektion NRW.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 11.03.2025 - 07:08 Uhr

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