Mittwoch, 15. Januar 2025
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Dax legt zu - US-Erzeugerpreise überraschen
Dax startet im Plus - Beiersdorf hinten
Bundesverfassungsgericht: Länder dürfen Polizeigebühren erheben
Dax am Mittag weiter im Plus - BASF vorn
Bericht: Israel und Hamas einigen sich im Grundsatz auf Waffenruhe
Ifo-Institut: Experten erwarten anhaltend hohe Inflation bis 2028
Lindner will neue Gefährder-Kategorie nach Anschlag in Magdeburg
Studie: Verbrenner-Aus bringt CO2-Wende im Verkehrssektor ab 2025
CDU will Nachbesserungen bei E-Patientenakte
Scholz hält Vorfälle in Ostsee für "hybride Strategie"

Newsticker

02:00Lindner will neue Gefährder-Kategorie nach Anschlag in Magdeburg
00:01CCC kritisiert Lauterbach wegen Mängeln bei E-Patientenakte
00:01SPD-Generalsekretär greift Habeck an
00:01Alleinerziehende in Deutschland besonderen Belastungen ausgesetzt
00:00Innenministerin verlangt mehr Respekt für gut integrierte Migranten
22:231. Bundesliga: Leverkusen schlägt Mainz
22:21US-Börsen uneinheitlich - Anleger bei Zinspolitik optimistischer
21:48NRW-Städtetag dringt auf kommunale Altschuldenhilfe
21:26Biden will Kuba von US-Terrorliste streichen
20:52Habeck nennt Ausschluss von Schwarz-Grün "dämlich oder gefährlich"
20:381. Bundesliga: Dortmund verliert in Kiel trotz später Aufholjagd
20:34Bericht: Israel und Hamas einigen sich im Grundsatz auf Waffenruhe
20:00Rukwied versteht Aufregung über Butterpreis nicht
20:00Bauernpräsident will Wolf nach schwedischem Vorbild bejagen
19:31CDU will Nachbesserungen bei E-Patientenakte

Börse

Am Dienstag hat der Dax zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 20.271 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,7 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. An der Spitze der Kursliste rangierten kurz vor Handelsschluss Siemens Energy, die Deutsche Bank und die Commerzbank, am Ende Symrise, Sartorius und Bayer. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Nach AfD-Parteitag: Initiative pocht auf Verbotsprüfung


AfD-Logo am 12.01.2025 / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Nach dem Parteitag der AfD im sächsischen Riesa werben führende Initiatoren erneut für ihren Antrag, das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der AfD prüfen zu lassen. "Die AfD radikalisiert sich vor aller Augen weiter", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Till Steffen, dem Nachrichtenportal T-Online am Dienstag. "Nach diesem Parteitag kann niemand sagen, die AfD-Pläne zur Remigration seien ein linksgrünes Hirngespinst."

Steffen erklärte, es sei Zeit, wieder auf die Straße zu gehen.

"Und es ist dringender denn je, das Verbotsverfahren noch vor der Wahl voranzubringen. Ende Januar wird sich der Bundestag damit befassen müssen."

Auch Martina Renner (Linke) sieht in dem Auftreten der AfD in Riesa eine neue Qualität. "Die offen völkische Rede von Alice Weidel und ihre geschlossene Wahl belegt: Die AfD hat weder einen gemäßigten noch bürgerlichen Flügel, sie ist in ihrer Gänze eine rechtsextreme Partei", sagte Renner dem Nachrichtenportal. "Sie stellt sich unverhohlen in eine historische Linie mit dem Nationalsozialismus."

Für diese Erkenntnis müsse man nicht das Gutachten des Verfassungsschutzes abwarten, so Renner. "Der Bundestag muss die letzte Chance nutzen, um eine Überprüfung der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht in die Wege zu leiten - es gibt keine Zeit zu verlieren."

Der Antrag der Gruppe hatte bisher zu wenig Unterstützer im Bundestag, um Aussicht auf Erfolg zu haben. Bei seiner Einbringung im November hatte er nur 113 Erstunterzeichner. Eine einfache Mehrheit der 733 Abgeordneten im Bundestag müsste sich in einer Abstimmung für ein Verbotsverfahren aussprechen, um es zu starten.

Die Gruppe der Verbotsverfahren-Unterstützer will sich noch in dieser Woche treffen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Ziel ist es, den Antrag in der vorletzten Sitzungswoche Ende Januar im Bundestag zu diskutieren. Noch hat die Gruppe aber nicht beantragt, ihn auf die Tagesordnung zu setzen.

Parteien, die "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden", sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass der Verbotsantrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden kann.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 14.01.2025 - 10:54 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung