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Finanzmärkte aktuell:

Behörden sahen "keine konkrete Gefahr" bei Magdeburg-Attentäter


Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt am 21.12.2024 / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Sicherheitsbehörden haben dem Attentäter von Magdeburg, Taleb A., offenbar trotz mehrerer Auffälligkeiten keinen Anschlag zugetraut.

Wie die "Welt" unter Berufung auf eine Telefonschaltkonferenz am Wochenende zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern (LKA) berichtet, soll der Tatverdächtige dem BKA seit längerer Zeit bekannt und im Hinblick auf "Gefährdungssachverhalte" überprüft worden sein. Solche seien im vergangenen Jahr jedoch nicht erkannt worden. Von dem Mann gehe "keine konkrete Gefahr" aus, hieß es laut Zeitung damals in einer Gefährdungsbeurteilung.

Wie die "Welt" unter Berufung auf Berichte von Teilnehmern weiter schreibt, geht das BKA weiterhin von einem "allein handelnden Täter ohne explizit islamistisches Motiv aus".

Gegen den Tatverdächtigen habe es bereits vor der Tat in Magdeburg mehrere Ermittlungsverfahren wegen "Bedrohung, Verleumdung und Sexualstraftaten" gegeben, die in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen anhängig waren. "Es entstand der Eindruck eines psychisch auffälligen Vielschreibers", wurde in der Telefonschaltkonferenz mitgeteilt.

Der MDR berichtet derweil, dass die Polizei Sachsen-Anhalt im September 2023 einen Hinweis zu Taleb A. erhalten und nicht beantwortet haben soll. Der Hinweis sei von der gleichen Person gekommen, die zuvor bereits das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und die Polizei Berlin kontaktiert hatte, hieß es. Beide Behörden hätten sich für nicht zuständig erklärt und die Hinweisgeberin letztendlich zur Polizei Magdeburg geschickt, von der sie allerdings nie eine Antwort erhalten habe, sagte die Hinweisgeberin dem MDR. Die Polizei Magdeburg teilte dem MDR mit, dass man mit Verweis auf laufende Ermittlungen zu den Vorgängen im Moment keine Auskünfte erteilen könne.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 23.12.2024 - 13:34 Uhr

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