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Tüv Nord: Jährliche Untersuchung von alten Autos muss nicht sein


Autos (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Der Tüv Nord schließt sich dem Vorschlag des Tüv Süd, bei älteren Autos jährlich eine Hauptuntersuchung (HU) vorzunehmen, nur bedingt an. "Eine jährliche Untersuchung wäre zwar sinnvoll, und ich finde es auch nachvollziehbar, dass die Kollegen das so formuliert haben - aber ich würde nicht so weit gehen, das zu einer Forderung zu machen", sagte Tüv-Nord-Mobilitätsvorstand Hartmut Abeln der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

Zwar wiesen ältere Autos durchaus "eine größere Fehlerhäufigkeit" auf, weil insbesondere an der Wartung gespart werde, sagte Abeln. Dennoch sei eine jährliche HU nicht zwingend nötig: "Wir haben nach wie vor einen Sicherheitsstandard, der auch bei älteren Fahrzeugen sehr hoch ist."

Der Tüv Süd hatte vor wenigen Tagen vorgeschlagen, bei Autos, die älter als zehn Jahre sind, die HU jährlich vorzunehmen, statt wie bislang alle zwei Jahre.

Laut Statistik des Kraftfahrtbundesamts beträgt das Durchschnittsalter von Pkw in Deutschland 10,3 Jahre.

Trotz der rasanten technischen Weiterentwicklung der Fahrzeuge und neuer Anforderungen an die HU erwartet Abeln nicht, dass die Kfz-Prüfung kurzfristig deutlich teurer werden. "Große Preissprünge sind meiner Ansicht nach nicht zu erwarten; es sei denn, es kämen etwa ganz neue Technologien ins Spiel", sagte er dem Blatt. Diese sehe er aber im Moment nicht.

Bei der zunehmenden Zahl von E-Autos, die zur HU vorgeführt werden, zeigten sich Abeln zufolge vor allem bei den Bremssystemen Unterschiede zu Verbrennerfahrzeugen. Durch die Rekuperation, also die Rückgewinnung der Bremsenergie, sei der Verschleiß bei Stromern deutlich geringer. "Wir hatten schon E-Autos, die hatten 300.000 Kilometer auf der Uhr und immer noch den ersten Satz Bremsscheiben", sagte Abeln. Wegen der geringeren Beanspruchungen müsse man daher "schon genau hinschauen, ob die Bremsen noch richtig funktionieren".

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 13.12.2024 - 12:45 Uhr

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