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Den vorvorletzten Handelstag im Jahr 2024 hat der Dax im Minus beendet. Zum Xetra-Handelsschluss standen 19.849 Punkte auf der Anzeigetafel im Frankfurter Börsensaal, das waren 0,2 Prozentpunkte weniger als am Freitag. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Kukies erwartet 2024 keine Abstimmung mehr über Steuerentlastungen


Jörg Kukies (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) rechnet nicht mehr mit einer Entscheidung über die geplante Kindergelderhöhung und den Ausgleich der sogenannten "Kalten Progression" in 2024. "In diesem Kalenderjahr wird das nicht mehr endgültig beschlossen. Dafür fehlt mittlerweile schlicht die Zeit", sagte Kukies der "Welt" (Freitagausgabe). Es werde also eine gewisse Rückwirkung beim Kindergeld und dem Ausgleich der Kalten Progression geben müssen.

"Sollte das entsprechende Gesetz nun rasch vom Bundestag beschlossen werden, hätte der Bundesrat bis zum 21. Februar Zeit, also zwei Tage vor der Wahl, es zu verabschieden", sagte der Finanzminister.

Ob es dazu komme, liege an CDU und FDP.

Gefallen ist dagegen die Entscheidung, auf welcher Grundlage das Bundesfinanzministerium die vorläufige Haushaltsführung 2025 umsetzen wird. "Wir werden uns bei den Ausgaben weitgehend an dem Regierungsentwurf für 2025 aus dem Sommer orientieren", sagte Kukies. Der Regierungsentwurf bilde allerdings nur die Berechnungsgrundlage und entbinde nicht von der Entscheidung, welche Ausgaben überhaupt laut Grundgesetz getätigt werden dürften.

Die Gefahr eines neuerlichen Verfassungsbruchs der Regierung Scholz durch die Orientierung am Regierungsentwurf 2025 und nicht an den Ausgaben 2024 sieht Kukies nicht. "Den Regierungsentwurf für 2025 als Grundlage zu nehmen, ist eine genaue Umsetzung einer intensiv geprüften Empfehlung der Haushaltsabteilung meines Hauses", sagte Kukies.

Er kenne die Stimmen von Verfassungsrechtlern, die dies anders sehen. "Es ist aber die feste Fachmeinung meines Hauses, dass die Orientierung am Regierungsentwurf verfassungsgemäß ist", sagte Kukies. Damit werde am bewährten Verfahren vergangener Jahre mit vorläufiger Haushaltsführung festgehalten.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 13.12.2024 - 05:00 Uhr

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