Dienstag, 24. Februar 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

China-Umsätze der Dax-Konzerne erodieren
Erneutes Zoll-Chaos zieht Dax unter 25.000-Punkte-Marke
Deutsche Telekom baut KI-Assistenten in Telefonate ein
Mehrheit will strengere Regeln für Mitarbeiter von Abgeordneten
Nur 25 Prozent Rücklauf von Bundeswehr-Fragebogen
US-Börsen geben wegen KI-Ängsten nach - Gold wieder gefragt
Etliche Tote bei Unruhen nach Tötung von Kartellboss in Mexiko
BDI fordert Transparenz bei chinesischen Exportkontrollen
Autos für U-Boote: Deutschland und Kanada planen Handelsdeal
Dax startet im Minus - Vorsicht dominiert

Newsticker

16:29640 Milliarden Euro Schäden jährlich durch deutsche CO2-Emissionen
15:52Ex-Wirtschaftsweiser Feld verteidigt Malmendier
15:29Gesamtmetall kritisiert Einigung auf Tariftreuegesetz
14:30Tim Walter wird neuer Cheftrainer von Holstein Kiel
14:15SPD kündigt Ja zu umstrittenem Drohnenkauf an
13:37Allianz und Schwarz-Gruppe werden Investoren bei Scaleup-Europe-Fonds
13:05Merz würdigt Süssmuth bei Staatsakt als "Ausnahmepolitikerin"
13:02Nouripour wirft China aktive Unterstützung im Ukraine-Krieg vor
12:35Großteil der AfD-Fraktion boykottiert Trauerfeier für Rita Süssmuth
12:33Dax am Mittag auf Vortagesniveau - Quartalszahlen enttäuschen
11:42Heiner Wilmer neuer Vorsitzender der Deutschen Bischofkonferenz
11:08Berichte: Holstein Kiel trennt sich von Trainer Rapp
10:52Wüst will Leistungen für Asylbewerber an EU-Standards anpassen
10:08Verdi ruft bundesweit zu Streiks im ÖPNV auf
10:01Tourismuskoordinator fordert von Fifa Sicherheitsgarantien für WM

Börse

Der Dax hat sich am Dienstag nach einem schwächeren Start in den Handelstag bis zum Mittag Richtung Vortagesniveau bewegt. Gegen 12:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 24.975 Punkten berechnet, 0,1 Prozent unter dem Schlussniveau vom Vortag. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Regierung will Mietpreisbremse verlängern - keine Mehrheit in Sicht


Graffiti mit Schriftzug "Mieten runter" (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse beschlossen. Vorgesehen sei, dass die Länder das Instrument bis zum 31. Dezember 2029 verlängern können, teilte das Justizministerium mit.

Dem Vernehmen nach soll mit dem Beschluss auch der Druck auf die Union erhöht werden. Ein Beschluss vor der geplanten Neuwahl im Februar gilt jedoch als unwahrscheinlich, da es derzeit keine Mehrheit dafür im Parlament gibt.

Der Beschluss des Kabinetts sieht zudem vor, dass zukünftig auch Neubauten von der Mietpreisbremse umfasst sind, die erstmals zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 genutzt und vermietet wurden.

Bislang sind diese Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Mieter und Vermieter bräuchten zügig Planungssicherheit, wie es mit der Mietpreisbremse weitergehe, sagte Justizminister Volker Wissing. "Ich halte eine Verlängerung bis 2029 für richtig. Im Koalitionsvertrag von 2021 wurde dieser Schritt vereinbart. Und es entspricht auch meinem Verständnis von verantwortungsvoller Politik, die Mietpreisbremse noch einmal zu verlängern", sagte er.

Bei Neuvermietungen würden in den Städten schon heute sehr hohe Mietpreise verlangt. Wenn die Mietpreisbremse nicht verlängert werden würde, dann würden die Mieten in den nächsten Jahren noch sehr viel schneller steigen. "Die Mietpreisbremse allein kann das Problem der hohen Mieten nicht lösen. Dafür brauchen wir noch mehr Fortschritt beim Neubau von Wohnungen. Deshalb muss der Neubau von Wohnungen Priorität der Wohnungspolitik bleiben", so Wissing.

Bei der Mietpreisbremse handelt es sich um gesetzliche Regeln, die den Anstieg der Wohnraummieten in den Ballungsräumen verlangsamen sollen. Die Regeln wurden im Jahr 2015 eingeführt. Wo die Mietpreisbremse Anwendung findet, gilt seither: Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Falls die Vormiete bereits über diesem Betrag lag, so ist grundsätzlich die Höhe der Vormiete für die Mietpreisbremse maßgeblich. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist eine Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ermittelt wird und an der tatsächlichen Marktlage zumindest orientiert ist.

Die Mietpreisbremse gilt nur in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Und sie gilt dort auch nur dann, wenn die zuständige Landesregierung das betreffende Gebiet durch Rechtsverordnung als ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt. Das geltende Recht sieht vor, dass Rechtsverordnungen, mit denen die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht wird, spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft treten. Ohne ein neues Gesetz würden die Regeln über die Mietpreisbremse spätestens ab dem 1. Januar 2026 keine Anwendung mehr finden.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 11.12.2024 - 12:56 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung