Mittwoch, 11. März 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Bundesumweltminister lehnt von der Leyens neuen Atomkurs ab
VW will bis 2030 insgesamt 50.000 Stellen streichen
Dax startet im Plus - Anleger hoffen auf baldiges Kriegsende
Dax legt kräftig zu - Infineon und Bayer gefragt
Weimer sagt Verleihung von Buchhandlungspreis ab
USA und Kanada erkennen MKS-Freiheit Deutschlands an
Neobroker drängen ETF-Anbieter zu Bestandsprovisionen
GKV-Ausgaben steigen erneut deutlich stärker als die Einnahmen
Dax setzt Erholungskurs am Mittag fort - Infineon vorn
VC ruft am Donnerstag und Freitag zu Streiks bei Lufthansa auf

Newsticker

01:00Richterbund fürchtet Scheitern von Gewaltschutzgesetz
01:00Krankenkassen werben für Patientensteuerung per App
00:00SPD drängt auf grundlegende Reform der Schuldenbremse
00:00Bauernverband will Aussetzung von CO2-Bepreisung
00:00Justizministerin verspricht Terroropfern Beistand
00:00Ministerium: Ermittler erhielten Hunderte Hinweise zu Strom-Anschlag
22:57CL-Achtelfinale: FC Bayern schlägt Atalanta Bergamo im Hinspiel
22:41Wadephul erwartet kein schnelles Kriegsende im Iran
21:36Trump fordert von Iran Minen-Entfernung am Golf
21:22US-Börsen lassen geringfügig nach - Ölpreis sinkt deutlich
20:47Hohe Spritpreise: SPD offen für "Übergewinnsteuer"
20:29Gewinnzahlen Eurojackpot vom Dienstag (10.03.2026)
19:09Hubig will Spritpreis-Erhöhungen nur noch einmal täglich
18:53VC ruft am Donnerstag und Freitag zu Streiks bei Lufthansa auf
18:00Linke fordert VW-Vorstand zur Weitergabe von Boni an Belegschaft auf

Börse

Am Dienstag hat der Dax kräftig zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 23.969 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 2,4 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem sehr freundlichen Start hielt sich der Dax unter Schwankungen deutlich im Plus. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Regierung will Mietpreisbremse verlängern - keine Mehrheit in Sicht


Graffiti mit Schriftzug "Mieten runter" (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse beschlossen. Vorgesehen sei, dass die Länder das Instrument bis zum 31. Dezember 2029 verlängern können, teilte das Justizministerium mit.

Dem Vernehmen nach soll mit dem Beschluss auch der Druck auf die Union erhöht werden. Ein Beschluss vor der geplanten Neuwahl im Februar gilt jedoch als unwahrscheinlich, da es derzeit keine Mehrheit dafür im Parlament gibt.

Der Beschluss des Kabinetts sieht zudem vor, dass zukünftig auch Neubauten von der Mietpreisbremse umfasst sind, die erstmals zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 genutzt und vermietet wurden.

Bislang sind diese Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Mieter und Vermieter bräuchten zügig Planungssicherheit, wie es mit der Mietpreisbremse weitergehe, sagte Justizminister Volker Wissing. "Ich halte eine Verlängerung bis 2029 für richtig. Im Koalitionsvertrag von 2021 wurde dieser Schritt vereinbart. Und es entspricht auch meinem Verständnis von verantwortungsvoller Politik, die Mietpreisbremse noch einmal zu verlängern", sagte er.

Bei Neuvermietungen würden in den Städten schon heute sehr hohe Mietpreise verlangt. Wenn die Mietpreisbremse nicht verlängert werden würde, dann würden die Mieten in den nächsten Jahren noch sehr viel schneller steigen. "Die Mietpreisbremse allein kann das Problem der hohen Mieten nicht lösen. Dafür brauchen wir noch mehr Fortschritt beim Neubau von Wohnungen. Deshalb muss der Neubau von Wohnungen Priorität der Wohnungspolitik bleiben", so Wissing.

Bei der Mietpreisbremse handelt es sich um gesetzliche Regeln, die den Anstieg der Wohnraummieten in den Ballungsräumen verlangsamen sollen. Die Regeln wurden im Jahr 2015 eingeführt. Wo die Mietpreisbremse Anwendung findet, gilt seither: Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Falls die Vormiete bereits über diesem Betrag lag, so ist grundsätzlich die Höhe der Vormiete für die Mietpreisbremse maßgeblich. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist eine Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ermittelt wird und an der tatsächlichen Marktlage zumindest orientiert ist.

Die Mietpreisbremse gilt nur in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Und sie gilt dort auch nur dann, wenn die zuständige Landesregierung das betreffende Gebiet durch Rechtsverordnung als ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt. Das geltende Recht sieht vor, dass Rechtsverordnungen, mit denen die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht wird, spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft treten. Ohne ein neues Gesetz würden die Regeln über die Mietpreisbremse spätestens ab dem 1. Januar 2026 keine Anwendung mehr finden.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 11.12.2024 - 12:56 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung