Mittwoch, 28. Januar 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Welthungerhilfe kritisiert Neuausrichtung der Entwicklungshilfe
Yardeni: "Bis 2029 kann der S&P 500 auf 10.000 Punkte steigen"
Ukrainekrieg: SPD bringt direkte Gespräche mit Kreml ins Spiel
US-Börsen uneinheitlich - Gold und Öl deutlich teurer
Bundesliga: Hoffenheim schlägt Bremen - St. Pauli gleicht spät aus
Schwesig schließt SPD-Kanzlerkandidatur aus
Grüne wollen Recht auf Vollzeit
CDU will an allen Schulen "Handyschutzzonen" bis zur 10. Klasse
Bundeswehr startet Aktionsplan nach Vorwürfen gegen Fallschirmjäger
Verbraucherstimmung erholt sich etwas

Newsticker

17:45Dax lässt nach - Daimler Truck und Infineon gefragt
17:16Mieterbund begrüßt Urteil gegen gewinnbringende Untermieten
17:00Wagenknecht lehnt Abschaffung des Acht-Stunden-Tages ab
16:46Linnemann will Steuerreform statt Minijob-Abschaffung
16:23Deutschland und Rumänien vereinbaren vertiefte Rüstungskooperation
15:44Experte erwartet "eher zwei bis drei Prozent" Wachstum für China
15:21Bürger schenken dem Bund sechsstelligen Betrag zum Schuldenabbau
14:56Linke kritisiert Nutzung des Sondervermögens als planlos
14:51Thüringens Ministerpräsident kündigt Klage gegen Doktorentzug an
14:23EVP-Chef Weber fordert EU-Präsidenten
13:53Bundestag gedenkt NS-Opfern
13:45Berichte: Geldwäsche-Razzia bei der Deutschen Bank
13:28Trump droht Iran: "Massive Armada" unterwegs Richtung Iran
13:18Merz beruft neuen Rat für Nachhaltige Entwicklung
13:14Bundesregierung erwartet ein Prozent Wirtschaftswachstum 2026

Börse

Am Mittwoch hat der Dax nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 24.823 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,3 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Der Dax startete am Mittwoch auf Vortagesniveau und rutschte zügig ins Minus. Nach einer Annäherung an den grünen Bereich am Mittwoch baute der Index seine Verluste erneut aus, bevor er am späten Nachmittag einen Teil der Verluste wieder reduzierte. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Regierung will Mietpreisbremse verlängern - keine Mehrheit in Sicht


Graffiti mit Schriftzug "Mieten runter" (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse beschlossen. Vorgesehen sei, dass die Länder das Instrument bis zum 31. Dezember 2029 verlängern können, teilte das Justizministerium mit.

Dem Vernehmen nach soll mit dem Beschluss auch der Druck auf die Union erhöht werden. Ein Beschluss vor der geplanten Neuwahl im Februar gilt jedoch als unwahrscheinlich, da es derzeit keine Mehrheit dafür im Parlament gibt.

Der Beschluss des Kabinetts sieht zudem vor, dass zukünftig auch Neubauten von der Mietpreisbremse umfasst sind, die erstmals zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 genutzt und vermietet wurden.

Bislang sind diese Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Mieter und Vermieter bräuchten zügig Planungssicherheit, wie es mit der Mietpreisbremse weitergehe, sagte Justizminister Volker Wissing. "Ich halte eine Verlängerung bis 2029 für richtig. Im Koalitionsvertrag von 2021 wurde dieser Schritt vereinbart. Und es entspricht auch meinem Verständnis von verantwortungsvoller Politik, die Mietpreisbremse noch einmal zu verlängern", sagte er.

Bei Neuvermietungen würden in den Städten schon heute sehr hohe Mietpreise verlangt. Wenn die Mietpreisbremse nicht verlängert werden würde, dann würden die Mieten in den nächsten Jahren noch sehr viel schneller steigen. "Die Mietpreisbremse allein kann das Problem der hohen Mieten nicht lösen. Dafür brauchen wir noch mehr Fortschritt beim Neubau von Wohnungen. Deshalb muss der Neubau von Wohnungen Priorität der Wohnungspolitik bleiben", so Wissing.

Bei der Mietpreisbremse handelt es sich um gesetzliche Regeln, die den Anstieg der Wohnraummieten in den Ballungsräumen verlangsamen sollen. Die Regeln wurden im Jahr 2015 eingeführt. Wo die Mietpreisbremse Anwendung findet, gilt seither: Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Falls die Vormiete bereits über diesem Betrag lag, so ist grundsätzlich die Höhe der Vormiete für die Mietpreisbremse maßgeblich. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist eine Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ermittelt wird und an der tatsächlichen Marktlage zumindest orientiert ist.

Die Mietpreisbremse gilt nur in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Und sie gilt dort auch nur dann, wenn die zuständige Landesregierung das betreffende Gebiet durch Rechtsverordnung als ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt. Das geltende Recht sieht vor, dass Rechtsverordnungen, mit denen die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht wird, spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft treten. Ohne ein neues Gesetz würden die Regeln über die Mietpreisbremse spätestens ab dem 1. Januar 2026 keine Anwendung mehr finden.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 11.12.2024 - 12:56 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung