Freitag, 27. Dezember 2024
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Kassen fordern Verbot der Bevorzugung von Privatversicherten
Bericht: Russische Rakete verursachte Absturz in Kasachstan
Studie: Wachsender Datenhunger bringt Netze an ihre Grenzen
Kommunen registrieren stärkere Nachfrage nach deutschem Pass
Nach Yoon: Südkoreas Opposition geht gegen Interimspräsident vor
Magdeburger Polizei kritisiert Berichte zu "Gefährderansprache"
Kubicki erwartet zweistelliges FDP-Ergebnis
Zahl der Verkehrstoten 2024 gesunken
Zoll warnt vor Kauf von nicht zugelassenem Silvesterfeuerwerk
Störung an Unterseekabel zwischen Finnland und Estland

Newsticker

22:30US-Börsen nach Weihnachten ohne klare Richtung
20:20Magdeburger Polizei veröffentlicht Fahrstrecke von Attentäter
20:09Magdeburger Polizei kritisiert Berichte zu "Gefährderansprache"
18:27Behörden sehen keinen Anstieg von Einbürgerungsanfragen durch Syrer
18:20NRW-Unternehmerpräsident hält Autoindustrie für gesund
16:19Gesundheitsminister will gleiche Wartezeiten beim Arzt für alle
15:16Streit um Rückkehr-Forderungen an syrische Flüchtlinge
15:13Grüne fordern Elternzeit für Abgeordnete
14:43Studie: Wachsender Datenhunger bringt Netze an ihre Grenzen
14:24Michael Müller kritisiert SPD-intern eine "Aufgabe der Mitte"
14:14Bericht: Russische Rakete verursachte Absturz in Kasachstan
13:50Kommunen registrieren stärkere Nachfrage nach deutschem Pass
13:00SPD will bis zu 18 Monate Elterngeld
12:31Weltbank hebt Wachstumsprognose für chinesische Wirtschaft an
11:17Baerbock erwägt Stopp des georgischen EU-Beitrittsprozesses

Börse

Den vorvorletzten Handelstag im Jahr 2024 hat der Dax im Minus beendet. Zum Xetra-Handelsschluss standen 19.849 Punkte auf der Anzeigetafel im Frankfurter Börsensaal, das waren 0,2 Prozentpunkte weniger als am Freitag. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Regierung will Mietpreisbremse verlängern - keine Mehrheit in Sicht


Graffiti mit Schriftzug "Mieten runter" (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse beschlossen. Vorgesehen sei, dass die Länder das Instrument bis zum 31. Dezember 2029 verlängern können, teilte das Justizministerium mit.

Dem Vernehmen nach soll mit dem Beschluss auch der Druck auf die Union erhöht werden. Ein Beschluss vor der geplanten Neuwahl im Februar gilt jedoch als unwahrscheinlich, da es derzeit keine Mehrheit dafür im Parlament gibt.

Der Beschluss des Kabinetts sieht zudem vor, dass zukünftig auch Neubauten von der Mietpreisbremse umfasst sind, die erstmals zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 genutzt und vermietet wurden.

Bislang sind diese Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Mieter und Vermieter bräuchten zügig Planungssicherheit, wie es mit der Mietpreisbremse weitergehe, sagte Justizminister Volker Wissing. "Ich halte eine Verlängerung bis 2029 für richtig. Im Koalitionsvertrag von 2021 wurde dieser Schritt vereinbart. Und es entspricht auch meinem Verständnis von verantwortungsvoller Politik, die Mietpreisbremse noch einmal zu verlängern", sagte er.

Bei Neuvermietungen würden in den Städten schon heute sehr hohe Mietpreise verlangt. Wenn die Mietpreisbremse nicht verlängert werden würde, dann würden die Mieten in den nächsten Jahren noch sehr viel schneller steigen. "Die Mietpreisbremse allein kann das Problem der hohen Mieten nicht lösen. Dafür brauchen wir noch mehr Fortschritt beim Neubau von Wohnungen. Deshalb muss der Neubau von Wohnungen Priorität der Wohnungspolitik bleiben", so Wissing.

Bei der Mietpreisbremse handelt es sich um gesetzliche Regeln, die den Anstieg der Wohnraummieten in den Ballungsräumen verlangsamen sollen. Die Regeln wurden im Jahr 2015 eingeführt. Wo die Mietpreisbremse Anwendung findet, gilt seither: Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Falls die Vormiete bereits über diesem Betrag lag, so ist grundsätzlich die Höhe der Vormiete für die Mietpreisbremse maßgeblich. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist eine Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ermittelt wird und an der tatsächlichen Marktlage zumindest orientiert ist.

Die Mietpreisbremse gilt nur in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Und sie gilt dort auch nur dann, wenn die zuständige Landesregierung das betreffende Gebiet durch Rechtsverordnung als ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt. Das geltende Recht sieht vor, dass Rechtsverordnungen, mit denen die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht wird, spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft treten. Ohne ein neues Gesetz würden die Regeln über die Mietpreisbremse spätestens ab dem 1. Januar 2026 keine Anwendung mehr finden.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 11.12.2024 - 12:56 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung