Mittwoch, 05. November 2025
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Umfrage: Mittelstand merkt kaum was vom Bürokratieabbau
Studie zeigt Rückschritte beim Klimaschutz in Deutschland
Bundesregierung prüft laut IAEA mögliche Rückkehr zur Atomkraft
SPD will Erneuerbaren-Quote im Gebäudeenergiegesetz beibehalten
Pfleger in Aachener Mordprozess zu lebenslanger Haft verurteilt
EU wird Ziel zum Ausbau der Chipproduktion deutlich verfehlen
Innenministerium verbietet Vereinigung "Muslim Interaktiv"
Deutsche Bank hat über 2.000 IT-Anwendungen gestrichen
DOSB sieht Paris bei Olympia-Bewerbung als Vorbild
Linker Kandidat Mamdani gewinnt Bürgermeisterwahl in New York

Newsticker

20:31Nationaler Sicherheitsrat berät zu hybriden Bedrohungen
20:08Schwarz-Rot einigt sich auf Cybersicherheitsgesetz
18:46Solwodi begrüßt Klöckner-Vorstoß zu Sexkaufverbot
18:30Lottozahlen vom Mittwoch (05.11.2025)
17:46Dax legt zu - BMW-Zahlen beflügeln Autowerte
17:35Mehrere Bundesländer fordern bis zu 50 Prozent Zoll auf Stahl
16:55SPD verteidigt Wadephul gegen Kritik aus der Union
16:37Grüne kritisieren Versäumnisse bei Aufnahme von Afghanen
16:21Bundesregierung prüft laut IAEA mögliche Rückkehr zur Atomkraft
16:03Bericht: Mitarbeiterzufriedenheit bei der Bahn sinkt auf Tiefstand
15:39Umweltschützer kritisieren Schlupflöcher in EU-Klimabeschlüssen
14:56FDP kritisiert Bürokratieabbau-Maßnahmen als "Mogelpackung"
14:41Bovenschulte wirbt für schärfere Stahl-Importquoten
14:18CDU-naher Wirtschaftsrat pocht auf schnellen Bürokratieabbau
13:48Verteidigungsausschuss-Chef warnt vor AfD-Spionage für Russland

Börse

Am Mittwoch hat der Dax zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 24.050 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,4 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem verhaltenen Start baute der Dax ab Mittag seine Verluste ab und drehte am Nachmittag ins Plus. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Regierung will Mietpreisbremse verlängern - keine Mehrheit in Sicht


Graffiti mit Schriftzug "Mieten runter" (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse beschlossen. Vorgesehen sei, dass die Länder das Instrument bis zum 31. Dezember 2029 verlängern können, teilte das Justizministerium mit.

Dem Vernehmen nach soll mit dem Beschluss auch der Druck auf die Union erhöht werden. Ein Beschluss vor der geplanten Neuwahl im Februar gilt jedoch als unwahrscheinlich, da es derzeit keine Mehrheit dafür im Parlament gibt.

Der Beschluss des Kabinetts sieht zudem vor, dass zukünftig auch Neubauten von der Mietpreisbremse umfasst sind, die erstmals zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 genutzt und vermietet wurden.

Bislang sind diese Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Mieter und Vermieter bräuchten zügig Planungssicherheit, wie es mit der Mietpreisbremse weitergehe, sagte Justizminister Volker Wissing. "Ich halte eine Verlängerung bis 2029 für richtig. Im Koalitionsvertrag von 2021 wurde dieser Schritt vereinbart. Und es entspricht auch meinem Verständnis von verantwortungsvoller Politik, die Mietpreisbremse noch einmal zu verlängern", sagte er.

Bei Neuvermietungen würden in den Städten schon heute sehr hohe Mietpreise verlangt. Wenn die Mietpreisbremse nicht verlängert werden würde, dann würden die Mieten in den nächsten Jahren noch sehr viel schneller steigen. "Die Mietpreisbremse allein kann das Problem der hohen Mieten nicht lösen. Dafür brauchen wir noch mehr Fortschritt beim Neubau von Wohnungen. Deshalb muss der Neubau von Wohnungen Priorität der Wohnungspolitik bleiben", so Wissing.

Bei der Mietpreisbremse handelt es sich um gesetzliche Regeln, die den Anstieg der Wohnraummieten in den Ballungsräumen verlangsamen sollen. Die Regeln wurden im Jahr 2015 eingeführt. Wo die Mietpreisbremse Anwendung findet, gilt seither: Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Falls die Vormiete bereits über diesem Betrag lag, so ist grundsätzlich die Höhe der Vormiete für die Mietpreisbremse maßgeblich. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist eine Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ermittelt wird und an der tatsächlichen Marktlage zumindest orientiert ist.

Die Mietpreisbremse gilt nur in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Und sie gilt dort auch nur dann, wenn die zuständige Landesregierung das betreffende Gebiet durch Rechtsverordnung als ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt. Das geltende Recht sieht vor, dass Rechtsverordnungen, mit denen die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht wird, spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft treten. Ohne ein neues Gesetz würden die Regeln über die Mietpreisbremse spätestens ab dem 1. Januar 2026 keine Anwendung mehr finden.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 11.12.2024 - 12:56 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung