Sonntag, 10. Mai 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Bundesnetzagentur: Keine Hektik bei Gasspeicherfüllständen nötig
Hubig kündigt schärfere Mietpreisbremse an
Umfrage: Zwei Drittel der Deutschen sparen wegen Iran-Krieg Energie
Landkreise fordern Anschlusslösung für Tankrabatt
Frontex warnt vor Waffenschmuggel aus Ukraine
Uneinigkeit bei Bundestagsparteien über Putins Schröder-Vorstoß
Mehrheit widerspricht Merz` und Bas` Migrationsaussagen
Lauterbach sieht keine Pandemie-Gefahr durch Hantavirus
Handwerkspräsident warnt vor Belastung von Gutverdienern bei Steuerreform
Hackerangriffe nehmen deutlich zu

Newsticker

22:41Russland und Weißrussland lassen laut USA mehrere Gefangene frei
22:15Schwesig wirft Bundesregierung mangelnde Professionalität vor
21:331. Bundesliga: Union gewinnt in Mainz
19:59AfD gewinnt Bürgermeisterwahl im brandenburgischen Zehdenick
19:39"Entlastungsprämie" laut Söder endgültig vom Tisch
19:32Kanzleramt erwägt Umgestaltung der Kanzlergalerie
19:261. Bundesliga: Heidenheim siegt in Köln und wahrt Restchance
19:09Schulze warnt vor "massiven Turbulenzen" bei AfD-Mehrheit
18:32Christian Schmidt gibt Amt als Bosnien-Beauftragter auf
17:56Marburger Bund will strengere Regelungen für Zugang zu Alkohol
17:271. Bundesliga: HSV schlägt Freiburg
17:05Özdemir kritisiert Bundesregierung bei Steuerpolitik
16:37Neue Regeln für Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt geplant
16:24Thalia plant bis zu 150 Spielwarenläden
16:06Prag kritisiert Pläne für Sudetendeutschen Tag in Tschechien

Börse

Zum Wochenausklang hat der Dax deutlich nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 24.339 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 1,3 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem schwachen Start blieb der Dax im Minus und baute am Nachmittag seine Verluste weiter aus. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Bundesarbeitsgericht kippt Regelung zu Überstundenzuschlägen


Justizzentrum (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Das Bundesarbeitsgericht hat am Donnerstag eine tarifvertragliche Regelung zu Überstundenzuschlägen gekippt.

Konkret sah die Regelung vor, dass für Überstundenzuschläge die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten werden muss. Das behandle teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, urteilte das Gericht. Die Regelung verstoße gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter, wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

Fehlen solche sachlichen Gründe, liege regelmäßig zugleich eine mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind, teilte das Bundesarbeitsgericht mit.

Das verstoße gegen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Geklagt hatte eine Pflegekraft, die in Teilzeit bei einem ambulanten Dialyseanbieter tätig ist. Für das Arbeitsverhältnis gilt der mit der Gewerkschaft Verdi geschlossene Manteltarifvertrag. Das Arbeitsgericht hatte die Klage insgesamt abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hatte der Klägerin die verlangte Zeitgutschrift zuerkannt und hinsichtlich der begehrten Entschädigung die Klageabweisung bestätigt. Das Bundesarbeitsgericht hatte das Revisionsverfahren zunächst ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Beantwortung von Rechtsfragen zum Unionsrecht ersucht.

Nun hat die Revision der Klägerin teilweise Erfolg. Der Senat sprach der Klägerin die verlangte Zeitgutschrift zu und erkannte ihr darüber hinaus eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro zu.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 05.12.2024 - 16:01 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung