Freitag, 26. Dezember 2025
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Chef von Verteidigungsausschuss rechnet mit baldiger Wehrpflicht
Luftrettungs-Chef fordert Null-Toleranz bei Alkohol und Cannabis
Bundesregierung erwartet Rückgang der Gesundheitsleistungen
Zahl der Zwangsversteigerungen legt rasant zu
Weber fordert neue EU-Sicherheitsstrategie
USA verüben Militärschlag gegen IS in Nigeria
Fünf Tote bei Absturz von Hubschrauber am Kilimandscharo
Bauernpräsident Rukwied: "Weinbau ist in der größten Krise"
Richterbund: Staat spielt Organisierter Kriminalität in die Hände

Newsticker

02:52USA verüben Militärschlag gegen IS in Nigeria
01:00Richterbund: Staat spielt Organisierter Kriminalität in die Hände
01:00Weber fordert neue EU-Sicherheitsstrategie
00:00Bauernpräsident Rukwied: "Weinbau ist in der größten Krise"
17:49Fünf Tote bei Absturz von Hubschrauber am Kilimandscharo
12:43Zahl der Zwangsversteigerungen legt rasant zu
11:50Chef von Verteidigungsausschuss rechnet mit baldiger Wehrpflicht
10:05Bundesregierung erwartet Rückgang der Gesundheitsleistungen
08:57Luftrettungs-Chef fordert Null-Toleranz bei Alkohol und Cannabis
07:00Voßkuhle fordert Klarnamenpflicht im Internet
01:39Trump schickt Weihnachtsgrüße auch an "radikale Linke"
01:06Gemeindebund fordert 500-Millionen-Fonds gegen Einsamkeit
01:03Entwicklungsministerin fordert mehr Unterstützung für den Sudan
19:40HateAid-Chefinnen zeigen sich von US-Sanktionen unbeeindruckt
19:35Internationaler Protest gegen neue Siedlungen im Westjordanland

Börse

Am Dienstag hat der Dax zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 24.340 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,2 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem freundlichen Start am Morgen gab der Dax am frühen Nachmittag deutlich nach und rutschte kurzzeitig unter den Vortagesschluss. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Bundesarbeitsgericht kippt Regelung zu Überstundenzuschlägen


Justizzentrum (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Das Bundesarbeitsgericht hat am Donnerstag eine tarifvertragliche Regelung zu Überstundenzuschlägen gekippt.

Konkret sah die Regelung vor, dass für Überstundenzuschläge die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten werden muss. Das behandle teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, urteilte das Gericht. Die Regelung verstoße gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter, wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

Fehlen solche sachlichen Gründe, liege regelmäßig zugleich eine mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind, teilte das Bundesarbeitsgericht mit.

Das verstoße gegen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Geklagt hatte eine Pflegekraft, die in Teilzeit bei einem ambulanten Dialyseanbieter tätig ist. Für das Arbeitsverhältnis gilt der mit der Gewerkschaft Verdi geschlossene Manteltarifvertrag. Das Arbeitsgericht hatte die Klage insgesamt abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hatte der Klägerin die verlangte Zeitgutschrift zuerkannt und hinsichtlich der begehrten Entschädigung die Klageabweisung bestätigt. Das Bundesarbeitsgericht hatte das Revisionsverfahren zunächst ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Beantwortung von Rechtsfragen zum Unionsrecht ersucht.

Nun hat die Revision der Klägerin teilweise Erfolg. Der Senat sprach der Klägerin die verlangte Zeitgutschrift zu und erkannte ihr darüber hinaus eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro zu.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 05.12.2024 - 16:01 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung