Dienstag, 13. Januar 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Bundeskanzleramt will Schröder-Akten sichten
Dax startet kaum verändert - Berichtssaison rückt in den Fokus
Dax legt am Mittag zu - Anleger weiter optimistisch
Verkehrsministerium lehnt Totalverbot für Blitzerwarnapps ab
Bundesregierung pocht auf Ende der Gewalt im Iran
Dax bleibt auf Rekordkurs - Suche nach Alternativen zu US-Märkten
Verhandlungen abgeschlossen: Bund will bei Tennet einsteigen
Immer mehr Ukrainer erhalten temporären Schutz in der EU
Deutlich mehr Regelinsolvenzen im Dezember beantragt
SPD legt Konzept für grundlegende Reform der Erbschaftsteuer vor

Newsticker

00:01Umfrage: Mehrheit für deutsche Verteidigung Grönlands
00:00Nach Sturmtief: Krankenhäuser melden "extreme Belastung"
00:00Grönland: Grüne offen für mögliche internationale Militärpräsenz
00:00CDU-Politiker Mattfeldt will mehr Rente für Handwerker
00:00Reservistenverband für Stationierung deutscher Soldaten auf Grönland
00:00Arbeitgeber wollen Änderungen an EU-Richtlinie für Lohntransparenz
00:00Modeindustrie will bei Textilgesetz beteiligt werden
00:00Unternehmenskritik an SPD-Plänen zur Erbschaftsteuer
23:22Trump verhängt Sondersteuer für Geschäftspartner des Iran
22:15US-Börsen leicht positiv - Machtkampf zwischen Trump und Fed
21:17Koalitionsparteien machen Weg für Haseloff-Nachfolge frei
20:58Viele Tote bei Iran-Protesten - Regierung organisiert Gegendemos
18:28Real Madrid trennt sich von Trainer Xabi Alonso
17:48Dax bleibt auf Rekordkurs - Suche nach Alternativen zu US-Märkten
16:46Protestwelle: Iran bestellt europäische Diplomaten ein

Börse

Zum Wochenstart hat der Dax zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 25.405 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,6 Prozent im Vergleich zum vorherigen Handelstag. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Bundesarbeitsgericht kippt Regelung zu Überstundenzuschlägen


Justizzentrum (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Das Bundesarbeitsgericht hat am Donnerstag eine tarifvertragliche Regelung zu Überstundenzuschlägen gekippt.

Konkret sah die Regelung vor, dass für Überstundenzuschläge die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten werden muss. Das behandle teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, urteilte das Gericht. Die Regelung verstoße gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter, wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

Fehlen solche sachlichen Gründe, liege regelmäßig zugleich eine mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind, teilte das Bundesarbeitsgericht mit.

Das verstoße gegen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Geklagt hatte eine Pflegekraft, die in Teilzeit bei einem ambulanten Dialyseanbieter tätig ist. Für das Arbeitsverhältnis gilt der mit der Gewerkschaft Verdi geschlossene Manteltarifvertrag. Das Arbeitsgericht hatte die Klage insgesamt abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hatte der Klägerin die verlangte Zeitgutschrift zuerkannt und hinsichtlich der begehrten Entschädigung die Klageabweisung bestätigt. Das Bundesarbeitsgericht hatte das Revisionsverfahren zunächst ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Beantwortung von Rechtsfragen zum Unionsrecht ersucht.

Nun hat die Revision der Klägerin teilweise Erfolg. Der Senat sprach der Klägerin die verlangte Zeitgutschrift zu und erkannte ihr darüber hinaus eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro zu.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 05.12.2024 - 16:01 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung