Dienstag, 24. März 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Bericht: Reiche stellt EU-Klimaziel 2050 infrage
Immer mehr Hochschulabsolventen ohne Abitur
Dax startet im Minus - keine Bodenbildung in Sicht
Ifo: Staatsbürgerschaft durch Geburt reduziert Jugendkriminalität
Stadtweite Razzia nach Strom-Anschlag in Berlin
Umfrage: Mehrheit sieht Aufnahme iranischer Flüchtlinge kritisch
Ifo-Präsident warnt Koalition vor Anhebung des Spitzensteuersatzes
Forsa: Mehrheit will mehr Schutz für Kinder in Sozialen Medien
Dax weiter im Minus - Lage im Nahen Osten bleibt undurchsichtig
Bericht: Bundesregierung prüft höhere Mehrwertsteuer

Newsticker

19:25Merz erteilt Steuererhöhungen erneut Absage
17:58Brantner wirbt um frühere FDP-Wähler
17:48Dax lässt geringfügig nach - Brenntag-Aktien gefragt
17:10Verbraucherzentrale lobt Änderungen an Reform der Riester-Rente
16:45Bundesanwaltschaft lässt zwei mutmaßliche Spione festnehmen
16:24Innenministerium offen für Abschaffung der Anonymität im Internet
16:00Bericht: Heveling soll Rechnungshofs-Präsident werden
15:40Cern: Antimaterie erstmals erfolgreich per Lkw transportiert
14:46VDV: Mittel aus Sondervermögen konsequent in ÖPNV lenken
14:43Rheinenergie mahnt besseren Schutz kritischer Infrastruktur an
14:25Bericht: ADAC bereitet kräftige Beitragserhöhung vor
14:13Marode Brücken: Verkehrsminister offen für höhere Lkw-Geldbußen
13:53Schnitzer gegen Preisobergrenzen für Benzin und Diesel
13:34Bericht: Bundesregierung prüft höhere Mehrwertsteuer
13:12Forsa: Vorsprung der Union auf AfD schmilzt wieder

Börse

Am Dienstag hat der Dax geringfügig nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 22.637 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,1 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem schwachen Start hielt sich der Dax unter Schwankungen im roten Bereich. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Bundesarbeitsgericht kippt Regelung zu Überstundenzuschlägen


Justizzentrum (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Das Bundesarbeitsgericht hat am Donnerstag eine tarifvertragliche Regelung zu Überstundenzuschlägen gekippt.

Konkret sah die Regelung vor, dass für Überstundenzuschläge die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten werden muss. Das behandle teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, urteilte das Gericht. Die Regelung verstoße gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter, wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

Fehlen solche sachlichen Gründe, liege regelmäßig zugleich eine mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind, teilte das Bundesarbeitsgericht mit.

Das verstoße gegen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Geklagt hatte eine Pflegekraft, die in Teilzeit bei einem ambulanten Dialyseanbieter tätig ist. Für das Arbeitsverhältnis gilt der mit der Gewerkschaft Verdi geschlossene Manteltarifvertrag. Das Arbeitsgericht hatte die Klage insgesamt abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hatte der Klägerin die verlangte Zeitgutschrift zuerkannt und hinsichtlich der begehrten Entschädigung die Klageabweisung bestätigt. Das Bundesarbeitsgericht hatte das Revisionsverfahren zunächst ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Beantwortung von Rechtsfragen zum Unionsrecht ersucht.

Nun hat die Revision der Klägerin teilweise Erfolg. Der Senat sprach der Klägerin die verlangte Zeitgutschrift zu und erkannte ihr darüber hinaus eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro zu.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 05.12.2024 - 16:01 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung