Dienstag, 30. Juni 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Dax im Minus - Telekom unter Druck
BDI und Gewerkschaften fordern Aufbruch vor Koalitionsausschuss
Mehrheit hält Rentenreform-Vorschläge für unausgewogen
WM-Sechzehntelfinale: Brasilien schlägt Japan in letzter Minute
WM-Aus für Deutschland im Sechzehntelfinale gegen Paraguay
Bundesregierung plant Zuckersteuer statt Zuckerabgabe
Marokko gewinnt WM-Sechzehntelfinale gegen Niederlande
Ploß fordert Freibad-Offensive mit Infrastruktur-Milliarden
Wirtschaftsrat fordert Abfindungsoption für Spitzenverdiener
Weiteres Todesopfer nach Schüssen in Stade

Newsticker

15:57KfW schlägt Innovationsagenda für Deutschland vor
15:33Umfrage: Mehrheit lehnt späteren Renteneintritt ab
14:51Umfrage: Mehrheit für "Hitzefrei" ab 35 Grad
14:41CDU-Arbeitnehmerflügel für Reform der Erbschaftssteuer
14:36Banaszak fordert Debatte über AfD-Verbotsverfahren
14:32Forsa: Linke gleichauf mit SPD - AfD verliert leicht
14:04Inflationsrate sinkt im Juni auf 2,3 Prozent
14:00++ EILMELDUNG ++ Inflationsrate im Juni bei 2,3 Prozent
13:58Union fordert Debatte über Trainer und DFB-Strukturen nach WM-Aus
13:57Bahn muss Trassen für Wettbewerber stärker öffnen
13:50IW: Grundsicherung steht vor dritter Nullrunde in Folge
12:45EU-Kommission legt Finanzpaket für EU-Beitritt Montenegros vor
12:33Dax baut Gewinne aus - Anleger greifen nur selektiv zu
12:21Beamtenbund fordert mehr Schutz nach tödlichem Angriff in Stade
12:18Axel Springer schließt Telegraph-Übernahme ab

Börse

Der Dax hat sich am Dienstag nach einem positiven Start bis zum Mittag weiter in den grünen Bereich vorgewagt. Gegen 12:30 Uhr wurde der Index mit rund 24.965 Punkten berechnet, dies entspricht einem Plus von 1,4 Prozent gegenüber dem vorherigen Handelstag. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Bundesarbeitsgericht kippt Regelung zu Überstundenzuschlägen


Justizzentrum (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Das Bundesarbeitsgericht hat am Donnerstag eine tarifvertragliche Regelung zu Überstundenzuschlägen gekippt.

Konkret sah die Regelung vor, dass für Überstundenzuschläge die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten werden muss. Das behandle teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, urteilte das Gericht. Die Regelung verstoße gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter, wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

Fehlen solche sachlichen Gründe, liege regelmäßig zugleich eine mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind, teilte das Bundesarbeitsgericht mit.

Das verstoße gegen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Geklagt hatte eine Pflegekraft, die in Teilzeit bei einem ambulanten Dialyseanbieter tätig ist. Für das Arbeitsverhältnis gilt der mit der Gewerkschaft Verdi geschlossene Manteltarifvertrag. Das Arbeitsgericht hatte die Klage insgesamt abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hatte der Klägerin die verlangte Zeitgutschrift zuerkannt und hinsichtlich der begehrten Entschädigung die Klageabweisung bestätigt. Das Bundesarbeitsgericht hatte das Revisionsverfahren zunächst ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Beantwortung von Rechtsfragen zum Unionsrecht ersucht.

Nun hat die Revision der Klägerin teilweise Erfolg. Der Senat sprach der Klägerin die verlangte Zeitgutschrift zu und erkannte ihr darüber hinaus eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro zu.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 05.12.2024 - 16:01 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung