Sonntag, 18. Januar 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Rhein nimmt Söder-Forderung nach Länderfusionen nicht ernst
Dänemark setzt in Grönland auf Unterstützung der Bundeswehr
GKV-Chef Blatt rügt "Absurditäten" der Gesundheitspolitik
Grüne-Jugend-Chef nach Söder-Beleidigung unter Beschuss
Harvard-Ökonom analysiert Trumps Attacken auf Fed
Linnemann fordert "Turbo-Staat"
EU weist Trumps neue Zoll-Drohung im Grönland-Streit zurück
1. Bundesliga: Bayern demontieren Leipzig im eigenen Haus
Kassenärzte unterstützen Merz in Debatte um Krankenstand
Insider: EU erwägt Sondergipfel wegen Grönland-Streit

Newsticker

17:29Bundesliga: Union Berlin erkämpft sich Remis beim VfB Stuttgart
16:32Schnitzer will "eindeutige und geschlossene" Antwort auf US-Zölle
16:08Deutsche Politiker wollen von al-Sharaa klare Signale
15:352. Bundesliga: FCK siegt spät - Remis zwischen Darmstadt und Bochum
15:11Dänemark, Deutschland und andere Länder stellen sich USA entgegen
14:50Bundeswehr zieht "positives" Fazit nach Grönland-Kurzeinsatz
14:38Trumps Sonderzölle: Grüne plädieren für "Allianz der Gegenmacht"
13:36Bundeswehr zieht Erkundungsteam wohl wieder aus Grönland ab
13:12Offiziell: Eintracht Frankfurt entlässt Trainer Dino Toppmöller
13:05Verdi ruft zu bundesweiten Warnstreiks im Straßenbau auf
12:27Berichte: Toppmöller bei Eintracht Frankfurt vor dem Aus
11:48Grüne fordern entschlossene Antwort auf Trumps Zolldrohung
09:52SPD-Migrationspolitikerin erwog Niederlegung ihres Mandats
08:15GKV-Chef Blatt rügt "Absurditäten" der Gesundheitspolitik
05:00Kassenärzte unterstützen Merz in Debatte um Krankenstand

Börse

Zum Wochenausklang hat der Dax geringfügig nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 25.297 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,2 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem Start im Minus baute der Dax unter Schwankungen seine Verluste aus. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Bundesarbeitsgericht kippt Regelung zu Überstundenzuschlägen


Justizzentrum (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Das Bundesarbeitsgericht hat am Donnerstag eine tarifvertragliche Regelung zu Überstundenzuschlägen gekippt.

Konkret sah die Regelung vor, dass für Überstundenzuschläge die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten werden muss. Das behandle teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, urteilte das Gericht. Die Regelung verstoße gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter, wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

Fehlen solche sachlichen Gründe, liege regelmäßig zugleich eine mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind, teilte das Bundesarbeitsgericht mit.

Das verstoße gegen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Geklagt hatte eine Pflegekraft, die in Teilzeit bei einem ambulanten Dialyseanbieter tätig ist. Für das Arbeitsverhältnis gilt der mit der Gewerkschaft Verdi geschlossene Manteltarifvertrag. Das Arbeitsgericht hatte die Klage insgesamt abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hatte der Klägerin die verlangte Zeitgutschrift zuerkannt und hinsichtlich der begehrten Entschädigung die Klageabweisung bestätigt. Das Bundesarbeitsgericht hatte das Revisionsverfahren zunächst ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Beantwortung von Rechtsfragen zum Unionsrecht ersucht.

Nun hat die Revision der Klägerin teilweise Erfolg. Der Senat sprach der Klägerin die verlangte Zeitgutschrift zu und erkannte ihr darüber hinaus eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro zu.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 05.12.2024 - 16:01 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung