Sonntag, 21. Juni 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Rentenkommission plant Rente mit 70 und Kapitalrente
Pantisano neuer Co-Chef der Linkspartei - Schwerdtner wiedergewählt
Fußball-WM: Deutschland gewinnt gegen Elfenbeinküste
Fußball-WM: Niederlande besiegen Schweden deutlich
Iran sperrt Straße von Hormus erneut
Wadephul bedauert fehlende Plattdeutsch-Kenntnisse seiner Kinder
Rund 50 Teilnehmer bei Demo gegen "Nius" und "Apollo"
Bund zahlte zu hohe Auslandszuschläge
Linke wählt Schwerdtner und Pantisano zum neuen Führungsduo
AfD bleibt in Umfrage mit 29 Prozent stärkste Kraft

Newsticker

11:57CDA sieht Rentenkommissions-Vorschläge als "starke Grundlage"
11:01Berichte: Starmer soll Rücktritt erwägen
10:20DRK-Präsident kritisiert mangelnden Zivilschutz
09:35Willingmann räumt Fehler im Umgang mit AfD ein
09:08Linke schließt Parteitag ab - Debatte über Gehaltsdeckel erwartet
08:46Fratzscher kritisiert Rentenreform-Vorschläge als zu vorsichtig
07:59Fußball-WM: Japan deklassiert Tunesien
03:56Fußball-WM: Ecuador und Curacao torlos
02:54Mann mit Messer stirbt durch Polizeikugel in Krefeld
02:45Auch Söder fordert Kürzung der Bürgergeld-Regelsätze
02:44Italo-Chef erwartet 40 Prozent niedrigere Bahnpreise
02:43Umfrage: 42 Prozent der Deutschen sparen nicht fürs Alter
02:42Drei Abschiebeflüge nach Afghanistan pro Monat geplant
00:00Fußball-WM: Deutschland gewinnt gegen Elfenbeinküste
20:57Fußball-WM: Niederlande besiegen Schweden deutlich

Börse

Zum Wochenausklang hat der Dax nachgelassen. Der Index wurde zum Xetra-Handelsschluss mit 24.986 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,2 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem freundlichen Start baute der Dax im Tagesverlauf seine Zugewinne ab und rutschte schließlich ins Minus. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Bundesarbeitsgericht kippt Regelung zu Überstundenzuschlägen


Justizzentrum (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Das Bundesarbeitsgericht hat am Donnerstag eine tarifvertragliche Regelung zu Überstundenzuschlägen gekippt.

Konkret sah die Regelung vor, dass für Überstundenzuschläge die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten werden muss. Das behandle teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, urteilte das Gericht. Die Regelung verstoße gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter, wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

Fehlen solche sachlichen Gründe, liege regelmäßig zugleich eine mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind, teilte das Bundesarbeitsgericht mit.

Das verstoße gegen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Geklagt hatte eine Pflegekraft, die in Teilzeit bei einem ambulanten Dialyseanbieter tätig ist. Für das Arbeitsverhältnis gilt der mit der Gewerkschaft Verdi geschlossene Manteltarifvertrag. Das Arbeitsgericht hatte die Klage insgesamt abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hatte der Klägerin die verlangte Zeitgutschrift zuerkannt und hinsichtlich der begehrten Entschädigung die Klageabweisung bestätigt. Das Bundesarbeitsgericht hatte das Revisionsverfahren zunächst ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Beantwortung von Rechtsfragen zum Unionsrecht ersucht.

Nun hat die Revision der Klägerin teilweise Erfolg. Der Senat sprach der Klägerin die verlangte Zeitgutschrift zu und erkannte ihr darüber hinaus eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro zu.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 05.12.2024 - 16:01 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung