Mittwoch, 24. Juni 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Umfrage: Große Zweifel an Rentenreform der Bundesregierung
Rentenkommission: Kapitalrente bringt bis zu 770 Euro Extra-Rente
Dax weiter schwach - Korrekturen bei Technologiewerten
Zugangsbeschränkungen an Hochschulen weiter rückläufig
Dax lässt deutlich nach - Konjunkturdaten belasten
Fußball-WM: Norwegen feiert zweiten Sieg gegen Senegal
Bilger: Wirtschaftswachstum muss Top-Priorität sein
Merz will Empfehlungen der Rentenkommission komplett umsetzen
Monopolkommission warnt vor überteuerten Rüstungsgeschäften
Bericht der Rentenkommission an Merz und Bas übergeben

Newsticker

02:56Fußball-WM: Kroatien gewinnt enges Spiel gegen Panama
01:12Bahn-Störung behoben - Zugverkehr läuft wieder an
01:00Caritas verlangt Hitzeschutz-Programm für Kitas und Pflegeheime
01:00Ukraine: 100.000 Soldaten gelten als vermisst
00:00Fußball-WM: England und Ghana unentschieden
00:00CDU-Wirtschaftsrat kritisiert Energieeffizienz-Ziele
23:02Funkstörung: Bahnverkehr bundesweit komplett eingestellt
22:24US-Börsen lassen nach - Tech-Aktien unter Druck
21:29Pistorius will Fregatten-Projekt F126 beenden
21:03Fußball-WM: Portugal schlägt Usbekistan souverän
20:32Gewinnzahlen Eurojackpot vom Dienstag (23.06.2026)
19:14Michelsen kritisiert Krimi-Pause beim MDR
18:45Rentenkommission erwartet schnelle Umsetzung von Reform
18:26Linke lehnt Kapitalrente als "Zwangsspekulation" ab
18:13Rentenkommissionsmitglied empfiehlt Ende der Lehrer-Verbeamtung

Börse

Am Dienstag hat der Dax nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 24.894 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 1,0 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem schwachen Start baute der Dax einen Teil seiner Verluste wieder ab. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Bundesarbeitsgericht kippt Regelung zu Überstundenzuschlägen


Justizzentrum (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Das Bundesarbeitsgericht hat am Donnerstag eine tarifvertragliche Regelung zu Überstundenzuschlägen gekippt.

Konkret sah die Regelung vor, dass für Überstundenzuschläge die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten werden muss. Das behandle teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, urteilte das Gericht. Die Regelung verstoße gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter, wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

Fehlen solche sachlichen Gründe, liege regelmäßig zugleich eine mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind, teilte das Bundesarbeitsgericht mit.

Das verstoße gegen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Geklagt hatte eine Pflegekraft, die in Teilzeit bei einem ambulanten Dialyseanbieter tätig ist. Für das Arbeitsverhältnis gilt der mit der Gewerkschaft Verdi geschlossene Manteltarifvertrag. Das Arbeitsgericht hatte die Klage insgesamt abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hatte der Klägerin die verlangte Zeitgutschrift zuerkannt und hinsichtlich der begehrten Entschädigung die Klageabweisung bestätigt. Das Bundesarbeitsgericht hatte das Revisionsverfahren zunächst ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Beantwortung von Rechtsfragen zum Unionsrecht ersucht.

Nun hat die Revision der Klägerin teilweise Erfolg. Der Senat sprach der Klägerin die verlangte Zeitgutschrift zu und erkannte ihr darüber hinaus eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro zu.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 05.12.2024 - 16:01 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung