Freitag, 10. April 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Dax lässt deutlich nach - Technologiewerte unter Abgabedruck
Wirtschaftsweiser lobt Klingbeils Reformpläne
Ende der Mit-Versicherung für Ehepartner: Koalition plant Ausnahmen
Energiepreise: Linke will Rückkehr des 9-Euro-Tickets
Inflationsrate von 2,7 Prozent im März bestätigt
Spritpreise: Verkehrsunternehmen rechnen mit mehr Fahrgästen
Dax klettert am Mittag ins Plus - Anleger vor Pattsituation
VdK hält Abschaffung des Ehegattensplittings für "überfällig"
Rehlinger drängt auf Spritpreisgrenze und Mehrwertsteuersenkung
Löhne in Pflegeberufen deutlich gestiegen

Newsticker

16:54Energie-Entlastungen: Kuban warnt vor "Vollkaskomentalität"
16:43Energiepreis-Entlastung: Tschentscher drängt auf Sonder-MPK
16:26Bericht: EU-Kommission will ChatGPT in Zukunft strenger regulieren
16:12Lies wirbt für Spritpreisdeckel
15:53Lindner wirbt für erneuten Tankrabatt
15:30Zara Larsson an Spitze der Single-Charts - Jazeek auf Platz 26
14:38US-Inflationsrate springt im März auf 3,3 Prozent
14:31++ EILMELDUNG ++ US-Inflationsrate im März bei 3,3 Prozent
14:18Bundesregierung vor angekündigter Ukraine-Feuerpause skeptisch
13:50Papier sieht Wehrpflichtgesetz als "eindeutig verfassungswidrig"
13:24Finanzministerium widerspricht Reiche: Keine Mehreinnahmen
12:33Dax klettert am Mittag ins Plus - Anleger vor Pattsituation
11:43IEA warnt vor Diesel- und Kerosin-Engpässen und ist für Tempolimit
11:17DRK-Präsident Gröhe fürchtet humanitäre Katastrophe im Libanon
10:46Spritpreise: Task Force erhält erst kommende Woche Prüfergebnisse

Börse

Der Dax hat sich am Freitag nach einem zurückhaltenden Start in den Handelstag bis zum Mittag ins Plus bewegt. Gegen 9:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 23.975 Punkten berechnet, 0,7 Prozent über dem Schlussniveau vom Vortag. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Bundesarbeitsgericht kippt Regelung zu Überstundenzuschlägen


Justizzentrum (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Das Bundesarbeitsgericht hat am Donnerstag eine tarifvertragliche Regelung zu Überstundenzuschlägen gekippt.

Konkret sah die Regelung vor, dass für Überstundenzuschläge die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten werden muss. Das behandle teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, urteilte das Gericht. Die Regelung verstoße gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter, wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

Fehlen solche sachlichen Gründe, liege regelmäßig zugleich eine mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind, teilte das Bundesarbeitsgericht mit.

Das verstoße gegen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Geklagt hatte eine Pflegekraft, die in Teilzeit bei einem ambulanten Dialyseanbieter tätig ist. Für das Arbeitsverhältnis gilt der mit der Gewerkschaft Verdi geschlossene Manteltarifvertrag. Das Arbeitsgericht hatte die Klage insgesamt abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hatte der Klägerin die verlangte Zeitgutschrift zuerkannt und hinsichtlich der begehrten Entschädigung die Klageabweisung bestätigt. Das Bundesarbeitsgericht hatte das Revisionsverfahren zunächst ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Beantwortung von Rechtsfragen zum Unionsrecht ersucht.

Nun hat die Revision der Klägerin teilweise Erfolg. Der Senat sprach der Klägerin die verlangte Zeitgutschrift zu und erkannte ihr darüber hinaus eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro zu.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 05.12.2024 - 16:01 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung