Dienstag, 26. Mai 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Dax zu Pfingsten äußerst freundlich - Ölpreis unter 100 Dollar
Umfrage: Nur jeder Vierte glaubt an FDP-Comeback unter Kubicki
Özdemir kündigt gemeinsames Vorgehen mit NRW zum Bürokratieabbau an
Relegation: Paderborn steigt auf und schießt Wolfsburg in 2. Liga
BER-Daten zeigen Bedarf für mehr Langstrecken-Direktflüge
GdP: Jede dritte Bundespolizei-Dienststelle ist marode
Neue Warnstreiks bei der Telekom
Connemann kritisiert Kirchen wegen Ablehnung der Widerspruchslösung
SPD-Haushälter mahnt zur Zurückhaltung bei Elterngeld-Debatte
Verdi kündigt weitere Streiks bei der Postbank an

Newsticker

16:38IRC sieht Hilfsreaktion bei Ebola-Ausbruch im Rückstand
15:57Kiesewetter pocht auf Taurus-Lieferung an Ukraine
15:45Anklage gegen zwei mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben
15:32Bundesregierung bestellt russischen Botschafter ein
14:57Grüne kritisieren Pflegereform-Pläne als unausgereift
14:51Arbeitgeber fordern klare KI-Regeln für Bildung
14:41Gesamtmetall warnt vor Kahlschlag in Metall- und Elektroindustrie
14:26Lehrerverband warnt vor Einsparungen zulasten von Kindern
14:13Forsa: AfD trotz leichter Verluste weiter vor Union
14:07Pflegeverband kritisiert Debatte über höhere Beiträge
14:00EU-Kommission genehmigt Einstieg des Bundes bei Tennet
13:53Bitkom fordert gemeinwohlorientierte KI-Entwicklung
13:49SPD-Experte offen für höheren Pflegebeitrag für Kinderlose
13:40Siemens will Führungskräften ihre Chef-Titel streichen
13:07"Kinderreport" zeigt Handlungsbedarf bei Bildungsgerechtigkeit

Börse

Der Dax hat sich am Dienstag nach einem bereits schwachen Start bis zum Mittag weiter im roten Bereich bewegt. Gegen 12:40 Uhr wurde der Leitindex mit rund 25.290 Punkten berechnet, 0,4 Prozent unter dem Schlussniveau vom vorherigen Handelstag. An der Spitze der Kursliste rangierten Eon, Zalando und BMW, am Ende Scout24, MTU und Merck. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Bundesarbeitsgericht kippt Regelung zu Überstundenzuschlägen


Justizzentrum (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Das Bundesarbeitsgericht hat am Donnerstag eine tarifvertragliche Regelung zu Überstundenzuschlägen gekippt.

Konkret sah die Regelung vor, dass für Überstundenzuschläge die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten werden muss. Das behandle teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, urteilte das Gericht. Die Regelung verstoße gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter, wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

Fehlen solche sachlichen Gründe, liege regelmäßig zugleich eine mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind, teilte das Bundesarbeitsgericht mit.

Das verstoße gegen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Geklagt hatte eine Pflegekraft, die in Teilzeit bei einem ambulanten Dialyseanbieter tätig ist. Für das Arbeitsverhältnis gilt der mit der Gewerkschaft Verdi geschlossene Manteltarifvertrag. Das Arbeitsgericht hatte die Klage insgesamt abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hatte der Klägerin die verlangte Zeitgutschrift zuerkannt und hinsichtlich der begehrten Entschädigung die Klageabweisung bestätigt. Das Bundesarbeitsgericht hatte das Revisionsverfahren zunächst ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Beantwortung von Rechtsfragen zum Unionsrecht ersucht.

Nun hat die Revision der Klägerin teilweise Erfolg. Der Senat sprach der Klägerin die verlangte Zeitgutschrift zu und erkannte ihr darüber hinaus eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro zu.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 05.12.2024 - 16:01 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung