Donnerstag, 19. Februar 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Bahn meldet Cyberattacke als Grund für IT-Störung
Umfrage: Viele Gastronomen wollen Preise erhöhen
Gesetzliche Pflicht zur E-Patientenakte bleibt ohne Kontrolle
Dax startet im Plus - Nervosität hält an
DB-Störung: BSI spricht von ungewöhnlich großer IT-Attacke
Warken kündigt Verbesserungen bei E-Patientenakte an
US-Historiker fürchtet Untergrabung von Kongresswahlen durch Trump
Dax legt deutlich zu - Rückschlag für Chemie-Aktien
Melynk zweifelt am Friedenswillen Russlands
Lottozahlen vom Mittwoch (18.02.2026)

Newsticker

09:10Bundeswehr fliegt weitere Soldaten aus dem Irak aus
09:06Glyphosat-Produktion erhält Schutzstatus der US-Regierung
09:03CDU-Wirtschaftsrat will Verschärfung der Schuldenbremse
08:56Unzufriedenheit mit Demokratie im Osten größer als im Westen
08:32Rhein mahnt CDU bei Reformdebatten zur Rücksicht auf Wahlkämpfer
08:29Gastgewerbe macht 2025 weniger Umsatz
08:25Entwarnung nach Feuerwehreinsatz im Reichstagsgebäude
08:18Südkoreas Ex-Präsident Yoon zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt
08:13++ EILMELDUNG ++ Lebenslange Haft für Südkoreas Ex-Präsident Yoon Suk-yeol
08:12Auftragsbestand der Industrie wächst
07:52CDA setzt auf Disziplin bei Wiederwahl von Merz zum Parteichef
07:35Streeck will breites Maßnahmenpaket bei Social Media
07:19SPD-Fraktionsvize fordert mehr Reformen-Mut seiner Partei
07:18Feuerwehreinsatz im Reichstagsgebäude nach Gas-Alarm
07:07Röwekamp plädiert für zügigen Drohnen-Kauf

Börse

Am Mittwoch hat der Dax deutlich zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 25.278 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 1,1 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem freundlichen Start hielt baute der Dax seine Zugewinne weiter aus. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Bundesarbeitsgericht kippt Regelung zu Überstundenzuschlägen


Justizzentrum (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Das Bundesarbeitsgericht hat am Donnerstag eine tarifvertragliche Regelung zu Überstundenzuschlägen gekippt.

Konkret sah die Regelung vor, dass für Überstundenzuschläge die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten werden muss. Das behandle teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, urteilte das Gericht. Die Regelung verstoße gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter, wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

Fehlen solche sachlichen Gründe, liege regelmäßig zugleich eine mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind, teilte das Bundesarbeitsgericht mit.

Das verstoße gegen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Geklagt hatte eine Pflegekraft, die in Teilzeit bei einem ambulanten Dialyseanbieter tätig ist. Für das Arbeitsverhältnis gilt der mit der Gewerkschaft Verdi geschlossene Manteltarifvertrag. Das Arbeitsgericht hatte die Klage insgesamt abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hatte der Klägerin die verlangte Zeitgutschrift zuerkannt und hinsichtlich der begehrten Entschädigung die Klageabweisung bestätigt. Das Bundesarbeitsgericht hatte das Revisionsverfahren zunächst ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Beantwortung von Rechtsfragen zum Unionsrecht ersucht.

Nun hat die Revision der Klägerin teilweise Erfolg. Der Senat sprach der Klägerin die verlangte Zeitgutschrift zu und erkannte ihr darüber hinaus eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro zu.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 05.12.2024 - 16:01 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung