Samstag, 18. April 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Bär erwartet bis Mitte der 2030er Fusionsforschungs-Durchbruch
Dax-Konzerne zögern bei 1.000-Euro-Prämie
Luftfrachtbranche will priorisierte Versorgung mit Kerosin
Finanzminister fordert Vorbereitungen für Kerosinmangel
Bahn-Chefin erteilt 9-Euro-Ticket klare Absage
DB investiert 20 Milliarden Euro in Sanierung von Bahnhöfen
Gerst oder Maurer: Erster Europäer auf dem Mond soll Deutscher sein
Verbraucherschützer wollen Verschiebung der Gesundheitsreform
Neuer Stuttgart-21-Eröffnungstermin soll Mitte des Jahres kommen
BDI hält "nennenswertes Wachstum" 2026 für unwahrscheinlich

Newsticker

20:26Bundesliga: Leipzig dreht nach Pause auf und siegt in Frankfurt
19:40Lottozahlen vom Samstag (18.04.2026)
19:03Dax-Unternehmen zögern bei Auszahlung der Entlastungsprämie
17:351. Bundesliga: Dortmund verliert bei Hoffenheim
16:49NRW-FDP-Landeschef Henning Höne mit gutem Ergebnis wiedergewählt
14:582. Bundesliga: Magdeburg gewinnt Abstiegsduell gegen Düsseldorf
13:44Handwerk fordert Streichung der 1.000-Euro-Prämie
12:56Verdi bezeichnet mögliche Abschaffung von Feiertag als "unerhört"
12:53Fast 3.000 verstrahlte Wildschweine identifiziert und getötet
12:12Letzter Vermittlungsversuch bei Kampfjetprojekt FCAS gescheitert
11:04Iran will Straße von Hormus wieder dicht machen
09:52Deutsche sehen Schuld für hohen Benzinpreis bei Ölkonzernen
09:44Deutschland, Italien und Frankreich für mehr Härte bei Migration
09:00Reichinnek: "Palästinasolidarität ist kein Antisemitismus"
07:43Verbraucherschützer wollen Verschiebung der Gesundheitsreform

Börse

Zum Wochenausklang hat der Dax kräftig zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 24.702 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 2,3 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Bundesarbeitsgericht kippt Regelung zu Überstundenzuschlägen


Justizzentrum (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Das Bundesarbeitsgericht hat am Donnerstag eine tarifvertragliche Regelung zu Überstundenzuschlägen gekippt.

Konkret sah die Regelung vor, dass für Überstundenzuschläge die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten werden muss. Das behandle teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, urteilte das Gericht. Die Regelung verstoße gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter, wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

Fehlen solche sachlichen Gründe, liege regelmäßig zugleich eine mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind, teilte das Bundesarbeitsgericht mit.

Das verstoße gegen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Geklagt hatte eine Pflegekraft, die in Teilzeit bei einem ambulanten Dialyseanbieter tätig ist. Für das Arbeitsverhältnis gilt der mit der Gewerkschaft Verdi geschlossene Manteltarifvertrag. Das Arbeitsgericht hatte die Klage insgesamt abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hatte der Klägerin die verlangte Zeitgutschrift zuerkannt und hinsichtlich der begehrten Entschädigung die Klageabweisung bestätigt. Das Bundesarbeitsgericht hatte das Revisionsverfahren zunächst ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Beantwortung von Rechtsfragen zum Unionsrecht ersucht.

Nun hat die Revision der Klägerin teilweise Erfolg. Der Senat sprach der Klägerin die verlangte Zeitgutschrift zu und erkannte ihr darüber hinaus eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro zu.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 05.12.2024 - 16:01 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung