Samstag, 09. Mai 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Wolfgang Niedecken für Prüfung von AfD-Verbotsverfahren
Haushalt: Söder will Bürgergeld kürzen
Kerosinkrise: Flughäfen fürchten bis zu 20 Millionen Betroffene
Compo-Chef: Gartendünger wird teurer
Landkreistag fürchtet Kreditstopp durch Banken
GKV-Reform: Kassenärzte erwarten Millionen weniger Behandlungen
Eon-Chef fordert Reform des Energiemarktes
Alabali Radovan kritisiert Abschiebungsdebatte bei Syrern
Warken pocht auf 16 Milliarden Euro Einsparungen in der GKV
Bundesliga: Dortmund schlägt Frankfurt und wird Vizemeister

Newsticker

20:261. Bundesliga: Bayern siegen knapp in Wolfsburg
19:30Lottozahlen vom Samstag (09.05.2026)
19:07Verdi plant auch nächste Woche Streik bei der Telekom
17:311. Bundesliga: Leipzig sichert Champions-League-Ticket
16:26Sicherheitspolitiker warnen vor AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt
15:20Péter Magyar neuer Ministerpräsident von Ungarn
15:002. Bundesliga: Bochum sichert Klassenerhalt
14:11Insa: AfD in Umfrage erstmals fünf Punkte vor Union
13:45Klöckner und Nouripour wollen Bundestags-Neubau stoppen
13:44Röttgen: Waffenruhe zwischen Russland und Ukraine ändert nichts
12:01Verdi-Chef warnt SPD vor "Kurs der Selbstzerstörung"
11:18Curevac-Gründer wirft Biontech Täuschung vor
09:48Röttgen warnt vor Zugeständnissen an den Iran
09:32Compo-Chef: Gartendünger wird teurer
09:29Landkreistag fürchtet Kreditstopp durch Banken

Börse

Zum Wochenausklang hat der Dax deutlich nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 24.339 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 1,3 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem schwachen Start blieb der Dax im Minus und baute am Nachmittag seine Verluste weiter aus. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Bundesarbeitsgericht kippt Regelung zu Überstundenzuschlägen


Justizzentrum (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Das Bundesarbeitsgericht hat am Donnerstag eine tarifvertragliche Regelung zu Überstundenzuschlägen gekippt.

Konkret sah die Regelung vor, dass für Überstundenzuschläge die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten werden muss. Das behandle teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, urteilte das Gericht. Die Regelung verstoße gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter, wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

Fehlen solche sachlichen Gründe, liege regelmäßig zugleich eine mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind, teilte das Bundesarbeitsgericht mit.

Das verstoße gegen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Geklagt hatte eine Pflegekraft, die in Teilzeit bei einem ambulanten Dialyseanbieter tätig ist. Für das Arbeitsverhältnis gilt der mit der Gewerkschaft Verdi geschlossene Manteltarifvertrag. Das Arbeitsgericht hatte die Klage insgesamt abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hatte der Klägerin die verlangte Zeitgutschrift zuerkannt und hinsichtlich der begehrten Entschädigung die Klageabweisung bestätigt. Das Bundesarbeitsgericht hatte das Revisionsverfahren zunächst ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Beantwortung von Rechtsfragen zum Unionsrecht ersucht.

Nun hat die Revision der Klägerin teilweise Erfolg. Der Senat sprach der Klägerin die verlangte Zeitgutschrift zu und erkannte ihr darüber hinaus eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro zu.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 05.12.2024 - 16:01 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung