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Kritik an BSW-Aufnahmepraxis - Mitglieder klagen gegen Satzung


BSW-Gründungsparteitag (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Zwei Mitglieder des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) aus Hamburg klagen gegen die Parteisatzung vor einem Zivilgericht.

Dejan Lazic und Norbert Weber halten die Aufnahmepraxis, die in der Satzung des BSW fixiert ist, für rechtswidrig, wie sie dem Nachrichtenportal T-Online sagten. "Sahra entscheidet alles", so Lazic und Weber. "Das dürfte rechtswidrig sein", fügte der Jurist Lazic hinzu.

Eine Partei müsse "von unten nach oben" aufgebaut werden, nicht "top-down".

In Paragraf 4 der Parteisatzung heißt es wörtlich: "Über die Aufnahme entscheidet grundsätzlich der Bundesvorstand." Schon bei seiner eigenen Aufnahme sei ihm das Verfahren komisch vorgekommen, sagte Lazi? weiter: "Es erinnerte mich an eine Sekte."

"Die Stimmung in der Partei wird schlechter", fügte er hinzu. Und das gelte nicht erst seit der Aufnahme von 20 Mitgliedern in Thüringen vor wenigen Tagen, die in einem Eilverfahren installiert wurden. "Dies zeigt, dass der zentrale Zugriff des Bundesvorstands auf die Mitgliedsaufnahme nicht nur eine theoretische, sondern eine reale Bedrohung für die demokratische Selbstverwaltung der Landesverbände darstellt", sagte Lazic.

Der Düsseldorfer Rechtswissenschaftler Martin Morlok hat sich die Satzung genauer angeschaut. Er sagte T-Online, dass das BSW das "Prinzip einer Kaderpartei" verfolge. "Das ist mit der innerparteilichen Demokratie nicht vereinbar", so der emeritierte Professor für Öffentliches Recht. Landesverbände müssten wesentliche Entscheidungen treffen können, dazu gehöre auch die Aufnahme von Mitgliedern. Eine "gerichtliche Klärung wäre notwendig", sagte Morlok.

Lazic und Weber haben nun am vergangenen Mittwoch den BSW-Bezirksverband Hamburg-Mitte/Nord gegründet. Dort wollen sie jetzt nach und nach weitere Mitglieder in die Partei aufnehmen. Ohne Vorher den Bundesvorstand zu konsultieren. Die Partei reagierte laut T-Online zunächst nicht auf eine Anfrage.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 05.12.2024 - 10:52 Uhr

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