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Der Dax ist am Freitag mit Kursverlusten in den Handelstag gestartet. Gegen 9:30 Uhr wurde der deutsche Leitindex mit rund 23.888 Punkten berechnet und damit 0,6 Prozent unter dem Handelsschluss am Vortag. An der Spitze der Kursliste rangierten nur Siemens Energy, Allianz und die Deutsche Telekom entgegen dem Trend im Plus, am Ende ging es für Infineon, Bayer und die Deutsche Bank am stärksten nach unten. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Cum-Ex: Keine Anklagen seit Ausstieg von Oberstaatsanwältin


Land- und Amtsgericht Bonn (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Aufklärung im Steuerskandal Cum-Ex kommt nicht voran, seitdem die Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker im April um ihre Entlassung gebeten hatte. Obwohl die Staatsanwaltschaft in 130 Verfahren gegen 1.700 Personen ermittelt, gibt es nicht eine neue Anklage, berichtet das "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe). "Uns hat man keine Gründe für die Verzögerung genannt", sagte eine Sprecherin des Landgerichts Bonn auf Nachfrage.

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hatte nach Brorhilkers Abschied erklärt, die Aufklärung sei weiterhin sichergestellt.

Bis Jahresende sollten laut ihrem Nachfolger Tim Engel fünf Anklagen folgen. Limbach sagte, es sei ihm "ein persönliches Anliegen, dass die Drahtzieher krimineller Cum-Ex-Geschäfte bestraft werden".

Der Präsident des Landgerichts Bonn, Stefan Weismann, fürchtet nun, dass es "aus Gründen der Verfahrensökonomie schon bald vermehrt zu Einstellungen" kommen werde. "Aus meiner Sicht wäre das rechtsstaatlich sehr problematisch", sagte Weismann dem "Handelsblatt". "Dies würde das Vertrauen in die Justiz deutlich erschüttern."

Brorhilker hatte seit 2019 insgesamt 15 Anklagen vor das Landgericht Bonn gebracht, keine endete mit einem Freispruch. 2024 gab sie entnervt auf, nachdem Justizminister Limbach versucht hatte, ihr rund die Hälfte der Cum-Ex-Fälle wegzunehmen. Der von Limbach neu eingesetzte Leiter der Staatsanwaltschaft Köln, Stephan Neuheuser, bezeichnete ihre Arbeit der Zeitung zufolge als "inhaltlich unzulänglich".

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 04.12.2024 - 15:31 Uhr

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