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Bericht: AfD-Neueinstufung durch Verfassungsschutz verschiebt sich


AfD-Logo (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Wegen der vorgezogenen Neuwahl verschiebt sich wohl die Entscheidung des Bundesverfassungsschutzes über eine mögliche Hochstufung der AfD. Das berichtet das ARD-Hauptstadtstudio.

Grund für die Verschiebung ist das Gebot der Chancengleichheit der Parteien. Je näher eine Entscheidung des Bundesverfassungsschutzes über die Einstufung einer Partei an den Termin für eine Bundestagswahl rückt, desto eher ist eine Verletzung der Chancengleichheit der Parteien zu befürchten. Entsprechende Überlegungen gab es bereits vor der Einstufung der AfD als Verdachtsfall 2021. Die Entscheidung fiel damals sieben Monate vor der Bundestagswahl.

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung müssten Staatsorgane unmittelbar vor Wahlen alles unterlassen, was in irgendeiner Art und Weise geeignet ist, Einfluss auf die politische Wahlentscheidung der Bürger zu nehmen, sagte die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg dem Hauptstadtstudio der ARD. Badenberg war 2021 Vizepräsidentin des Bundesverfassungsschutzes und als solche maßgeblich an der Einstufung der AfD als Verdachtsfall beteiligt.

"Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen dürfte der Antrag einzelner Abgeordneter auf ein Verbot der AfD sich erstmal erledigt haben", erklärte sie.

Mit einer Hochstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" wäre ein wichtiger Schritt für ein Parteiverbotsverfahren gemacht worden. Einen Anlauf dafür wollte der sächsische CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz machen. Mit weiteren Abgeordneten plante er, Mitte November einen entsprechenden Antrag aus der Mitte des Bundestages einzubringen. Sie hatten gehofft, durch eine Hochstufung der AfD Rückenwind zu bekommen. Doch mit dem Aus der Ampel, den vorgezogenen Neuwahlen und damit der Verschiebung einer Entscheidung über die Hochstufung, könnte dieser Plan ebenfalls - zumindest für diese Wahlperiode - scheitern.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 12.11.2024 - 18:33 Uhr

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