Am Donnerstag hat der Dax geringfügig zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 20.426 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,1 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem freundlichen Start näherte sich der Dax bis zum frühen Nachmittag wieder dem Vortagesniveau an, bevor er am Nachmittag erneut leichte Zugewinne verzeichnete.
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Ex-Justizminister Buschmann: Habe keinen Anspruch auf Ruhegehalt
Marco Buschmann (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur
Der am Donnerstag aus dem Amt entlassene Ex-Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat keine Ansprüche auf ein Ruhegehalt als Bundesminister. "Die Rechtslage ist eindeutig: Das Ministergesetz sieht eine Mindestamtsdauer von vier Jahren vor, um Ruhegehaltsansprüche zu erwerben", sagte Buschmann der "Welt am Sonntag".
"Eine Ausnahme gilt, wenn man sein Ministeramt dadurch vorzeitig verliert, dass der Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellt", sagte der Minister weiter. Er selbst sei aber "in dieser Woche auf eigenen Wunsch entlassen worden. Die Ausnahme gilt also für meinen Fall nicht."
Er habe also "keinerlei Ansprüche auf Ruhegehalt", so Buschmann.