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Buschmann plant Ausweitung der Pflichtverteidigung
Ein Pflichtverteidiger soll künftig schon bei der ersten polizeilichen Vernehmung im Ermittlungsverfahren dabei sein dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor, über den das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Donnerstagausgaben) berichtet. Bisher musste in diesem frühen Stadium ein Pflichtverteidiger beantragt werden, künftig soll dessen Einsatz dem Gesetzentwurf zufolge ab der ersten Vernehmung bei der Polizei die Regel sein. "Denn bereits im Ermittlungsverfahren werden bedeutende Weichen für das weitere Verfahren gestellt", heißt es in der Begründung von Buschmanns Gesetzentwurf. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 30.10.2024 - 18:24 Uhr
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