Dienstag, 10. Februar 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Dax startet mit leichten Verlusten - Fokus auf Konjunkturdaten
Sozialverbände unterstützen SPD-Ideen zur Krankenversicherung
Schneider will Gebäudesanierungen und "Klimahandwerk" mehr fördern
Werding warnt vor Beamten-Plänen der SPD
SPD erwartet US-Diskreditierungen auf Münchner Sicherheitskonferenz
Polizei hielt Verdächtigen bereits vor tödlicher Zugattacke fest
Dax kehrt am Mittag auf Vortagesniveau zurück - Symrise gefragt
Bodycams: GDL will mehr Sicherheitsmaßnahmen für Bahnmitarbeiter
Bürgergeld: Amthor begrüßt Debatte über Arbeitspflicht
Warnstreiks im öffentlichen Dienst vor dritter Verhandlungsrunde

Newsticker

21:39Über 100.000 NRW-Beamte legen Widerspruch gegen Besoldung ein
21:18EU und Australien schließen Verteidigungspakt
20:31Gewinnzahlen Eurojackpot vom Dienstag (10.02.2026)
19:14Rennrodlerin Julia Taubitz gewinnt Gold bei Olympia
19:11++ EILMELDUNG ++ Rennrodlerin Taubitz holt Olympia-Gold
18:46Lufthansa-Crews streiken am Donnerstag
18:19Wadephul besetzt wichtige Botschafterposten neu
17:40Dax schließt knapp unter 25.000er-Marke
17:37Bahn bietet sechs Prozent mehr Geld - Lokführer unzufrieden
17:13Grüne und Linke gegen höhere Verdienstgrenze bei Minijobs
16:31Umfrage: Klare Mehrheit gegen Abschaffung der "Rente mit 63"
15:56AfD und Linke gegen Social-Media-Verbot für Jugendliche
15:26Rufe nach Konsequenzen aus Dunkelfeldstudie zu Gewalt
15:01Merkel will auf CDU-Parteitag keine Rede halten
14:51Olympia-Silber für Aicher und Weidle-Winkelmann in der Kombination

Börse

Am Dienstag hat der Dax leicht nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 24.988 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,1 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. An der Spitze der Kursliste rangierten Symrise, Zalando und Brenntag, am Ende Siemens Energy, die Allianz und Heidelberg Materials. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

BGH: Drohnenaufnahmen fallen nicht unter Panoramafreiheit


Bundesgerichtshof (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Unter Zuhilfenahme einer Drohne gefertigte Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken fallen nicht unter die Panoramafreiheit. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Damit die Panoramafreiheit greift, müssen die betroffenen Werke demnach Teil des von der Allgemeinheit wahrnehmbaren Straßen- oder Landschaftsbildes sein.

In dem Verfahren ging es um die Klage einer Verwertungsgesellschaft gegen einen Verlag, der in zwei Büchern zum Ruhrgebiet Kunstwerke abgebildet und veröffentlicht hatte, die sich auf sogenannten Bergehalden befanden.

Die Schöpfer dieser Installationen hatten Wahrnehmungsverträge mit der Klägerin abgeschlossen.

Das zuständige Landgericht Bochum hatte der Klage in der ersten Instanz stattgegeben. Auf die von der Beklagten eingelegte Berufung hatte das OLG Hamm den zu zahlenden Schadensersatz herabgesetzt und die Berufung im Übrigen zurückgewiesen. Die Revision beim BGH hatte jetzt im letzten Schritt keinen Erfolg (Urteil vom 23. Oktober 2024 - I ZR 67/23).

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 23.10.2024 - 09:44 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung