Mittwoch, 21. Januar 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Berliner Gericht verbietet Mietfahrräder von "Nextbike"
Merz dankt Angehörigen von Sicherheitskräften in Auslandseinsätzen
Dax startet schwächer - Ölpreis sinkt deutlich
Grönland-Streit: Berlin erwägt Aktivierung der "Handels-Bazooka"
Justizministerin rechnet nicht mit Palantir-Einsatz auf Bundesebene
Bundeswehr hegt große Ambitionen im Weltraum
Kommunen unterstützen CDU-Vorstoß zu automatischen Genehmigungen
Linke warnt vor Nato-Mission in Grönland
Netanjahu nimmt Einladung für Trumps "Friedensrat" an
Hausärzte warnen vor Abschaffung der telefonischen Krankschreibung

Newsticker

14:54Berliner Gericht verbietet Mietfahrräder von "Nextbike"
14:37Kabinett beschließt Gesetzentwurf für digitales Führungszeugnis
14:18Merz nimmt nicht an Zeremonie für Trumps "Friedensrat" teil
14:10Krankenkasse weist Unternehmen Verantwortung für Krankenstand zu
14:00Trump und Merz "regelmäßig im Austausch"
13:36EU-Parlament beschließt Prüfung von Mercosur-Abkommen durch EuGH
12:55Kreml: Putin soll US-Sondergesandten am Donnerstag treffen
12:33Dax weiter im roten Bereich - Handelsstreit belastet Börsen
12:12GBA: Mutmaßliche Unterstützer prorussischer Milizen festgenommen
11:07EU-Parlament berät über Antwort auf Trumps Grönland-Drohungen
10:29Verkehrsminister weist Gerüchte über Kabinettsumbildung zurück
10:18Bosch-Siemens-Hausgeräte plant keine weiteren Fabrikschließungen
10:03Polizeigewerkschaft fürchtet Einreise von IS-Mitgliedern
09:46Schnieder pocht auf Führerscheinreform
09:38Dax startet schwächer - Ölpreis sinkt deutlich

Börse

Der Dax ist am Mittwoch nach einem bereits eher schwachen Start bis zum Mittag weiter in den roten Bereich abgerutscht. Gegen 12:15 Uhr wurde der Index mit rund 24.514 Punkten berechnet, dies entspricht einem Minus von 0,8 Prozent gegenüber dem vorherigen Handelstag. An der Spitze der Kursliste rangierten Henkel, Qiagen und BASF, am Ende Deutsche Börse, Deutsche Bank und Siemens Energy. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

BGH: Drohnenaufnahmen fallen nicht unter Panoramafreiheit


Bundesgerichtshof (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Unter Zuhilfenahme einer Drohne gefertigte Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken fallen nicht unter die Panoramafreiheit. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Damit die Panoramafreiheit greift, müssen die betroffenen Werke demnach Teil des von der Allgemeinheit wahrnehmbaren Straßen- oder Landschaftsbildes sein.

In dem Verfahren ging es um die Klage einer Verwertungsgesellschaft gegen einen Verlag, der in zwei Büchern zum Ruhrgebiet Kunstwerke abgebildet und veröffentlicht hatte, die sich auf sogenannten Bergehalden befanden.

Die Schöpfer dieser Installationen hatten Wahrnehmungsverträge mit der Klägerin abgeschlossen.

Das zuständige Landgericht Bochum hatte der Klage in der ersten Instanz stattgegeben. Auf die von der Beklagten eingelegte Berufung hatte das OLG Hamm den zu zahlenden Schadensersatz herabgesetzt und die Berufung im Übrigen zurückgewiesen. Die Revision beim BGH hatte jetzt im letzten Schritt keinen Erfolg (Urteil vom 23. Oktober 2024 - I ZR 67/23).

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 23.10.2024 - 09:44 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung