Montag, 09. März 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Welthungerhilfe warnt vor weiteren Kürzungen bei humanitären Hilfen
Ostdeutsche Unternehmen sind unzufriedener mit Wirtschaftspolitik
Endergebnis: Grüne in Baden-Württemberg vorn - aber Sitze-Patt
Bafin fürchtet weitere Schließungen von Immobilienfonds
IW Köln regt "Ausgleichszölle" gegen China an
Dax startet schwach - Öl und Gas erneut massiv verteuert
Staatsanwaltschaft erhebt Mordanklage im Fall Fabian
"Buy European": SPD will europäische Wirtschaft besser schützen
Widerstand in der SPD-Spitze gegen Prien als Bundespräsidentin
Spar-Aufruf von Merz für Altersvorsorge stößt auf Kritik

Newsticker

18:50Banaszak bezeichnet Amtszeit-Teilung im Ländle als "Quatsch"
17:44Dax hegt Verluste ein - Hoffen auf wieder sinkende Energiepreise
17:21Bauernpräsident Rukwied fordert Aus für CO2-Abgabe auf Diesel
16:39Dröge glaubt nicht an Palmer als Minister unter Özdemir
15:57Kohleindustrie will Reservekraftwerke einsetzen
15:24Grüne Jugend soll Palmer auf Wahlparty zum Gehen gedrängt haben
14:35Streeck kritisiert Verkauf von Cannabissamen in Discountern
14:23Grüne lehnen Machtteilung in Baden-Württemberg ab
13:49Merz beklagt "Kampagne" gegen Hagel im Wahlkampf
13:33Stuttgarts OB für Machtteilung von Özdemir und Hagel
13:00Grüne drängen EU-Kommission zu Maßnahmen gegen hohe Ölpreise
12:35Auswärtiges Amt erwartet Kontinuität beim Kurs des Mullah-Regimes
12:30Dax reduziert Verluste etwas - Stimmung bleibt pessimistisch
12:28BGH hebt Urteil zu Impfschäden auf
12:08Krieg im Nahen Osten beeinflusst deutschen Unifil-Einsatz kaum

Börse

Zum Wochenstart hat der Dax nachgegeben. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 23.409 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,8 Prozent im Vergleich zum vorherigen Handelstag. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

BGH: Drohnenaufnahmen fallen nicht unter Panoramafreiheit


Bundesgerichtshof (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Unter Zuhilfenahme einer Drohne gefertigte Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken fallen nicht unter die Panoramafreiheit. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Damit die Panoramafreiheit greift, müssen die betroffenen Werke demnach Teil des von der Allgemeinheit wahrnehmbaren Straßen- oder Landschaftsbildes sein.

In dem Verfahren ging es um die Klage einer Verwertungsgesellschaft gegen einen Verlag, der in zwei Büchern zum Ruhrgebiet Kunstwerke abgebildet und veröffentlicht hatte, die sich auf sogenannten Bergehalden befanden.

Die Schöpfer dieser Installationen hatten Wahrnehmungsverträge mit der Klägerin abgeschlossen.

Das zuständige Landgericht Bochum hatte der Klage in der ersten Instanz stattgegeben. Auf die von der Beklagten eingelegte Berufung hatte das OLG Hamm den zu zahlenden Schadensersatz herabgesetzt und die Berufung im Übrigen zurückgewiesen. Die Revision beim BGH hatte jetzt im letzten Schritt keinen Erfolg (Urteil vom 23. Oktober 2024 - I ZR 67/23).

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 23.10.2024 - 09:44 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung