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Börse

Der Dax hat am Montag nach einem freundlichen Start in den Handelstag bis zum Mittag einen Teil seiner Zugewinne wieder abgebaut. Um 12:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 24.789 Punkten berechnet, 0,3 Prozent über dem Schlussniveau vom Freitag. An der Spitze der Kursliste rangierten die Commerzbank, Rheinmetall und Heidelberg Materials, am Ende Qiagen, Infineon und Fresenius Medical Care. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

BGH: Drohnenaufnahmen fallen nicht unter Panoramafreiheit


Bundesgerichtshof (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Unter Zuhilfenahme einer Drohne gefertigte Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken fallen nicht unter die Panoramafreiheit. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Damit die Panoramafreiheit greift, müssen die betroffenen Werke demnach Teil des von der Allgemeinheit wahrnehmbaren Straßen- oder Landschaftsbildes sein.

In dem Verfahren ging es um die Klage einer Verwertungsgesellschaft gegen einen Verlag, der in zwei Büchern zum Ruhrgebiet Kunstwerke abgebildet und veröffentlicht hatte, die sich auf sogenannten Bergehalden befanden.

Die Schöpfer dieser Installationen hatten Wahrnehmungsverträge mit der Klägerin abgeschlossen.

Das zuständige Landgericht Bochum hatte der Klage in der ersten Instanz stattgegeben. Auf die von der Beklagten eingelegte Berufung hatte das OLG Hamm den zu zahlenden Schadensersatz herabgesetzt und die Berufung im Übrigen zurückgewiesen. Die Revision beim BGH hatte jetzt im letzten Schritt keinen Erfolg (Urteil vom 23. Oktober 2024 - I ZR 67/23).

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 23.10.2024 - 09:44 Uhr

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