Montag, 14. Juli 2025
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FDP will Todesdefinition als Organspende-Voraussetzung ausweiten
Die FDP-Fraktion im Bundestag will eine Ausweitung der Todesdefinition als Voraussetzung für die Organspende. So soll künftig auch der Herz-Kreislauf-Stillstand Grundlage für eine Organentnahme sein - bisher musste zwingend der Hirntod nachgewiesen werden. Dies geht aus dem Entwurf eines Positionspapiers hervor, welches am Dienstag von der FDP-Fraktion beschlossen werden soll und über das die "Welt" berichtet. "Noch immer steht der Anzahl an Organspendern ein Vielfaches an Menschen auf der Warteliste gegenüber: Ende 2023 warteten 8.716 Menschen auf ein rettendes Spenderorgan", sagte FDP-Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr der "Welt". Viele der Wartenden würden versterben, ohne je ein Spenderorgan zu erhalten. "Deshalb wollen wir die bereits bestehende Möglichkeit einer Organspende nach einem Hirntod um die zusätzliche Option einer selbstbestimmten Organspende auch nach Herz-Kreislauf-Tod ergänzen." © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 15.10.2024 - 05:00 Uhr
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