Mittwoch, 02. Oktober 2024
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Ex-Bundesrichter hält Sachsens Wahlrecht für verfassungswidrig
Der frühere Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Klaus Rennert, hält das sächsische Landtagswahlrecht für verfassungswidrig. Insbesondere die Grundmandatsklausel, die Parteien mit zwei oder mehr Direktmandaten von der Fünfprozenthürde freistellt, verstoße gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl, schreibt Rennert in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Mittwochausgabe) anlässlich der Konstituierung des Landtags. "Wäre sie als verfassungswidrig außer Anwendung gelassen worden, so hätten den Listenbewerbern der Linkspartei keine Sitze zugeteilt werden dürfen." Die entsprechende Regelung im sächsischen Landtagswahlrecht stelle eine Durchbrechung der Fünfprozentklausel dar, für die jede Rechtfertigung fehle. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 01.10.2024 - 13:09 Uhr
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