Sonntag, 06. Oktober 2024
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Karlsruhe erklärt BKA-Gesetz für teilweise verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat das BKA-Gesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber muss bis spätestens 31. Juli 2025 eine Neuregelung vorlegen, bis dahin dürfe das Gesetz noch unter bestimmten Maßgaben angewendet werden, so die Karlsruher Richter. Die angegriffenen Regelungen griffen in das Grundrecht der Beschwerdeführer auf informationelle Selbstbestimmung ein. Erst recht dürfe eine nicht verantwortliche Kontaktperson nicht überwacht werden. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 01.10.2024 - 10:24 Uhr
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