Mittwoch, 11. März 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Bundesumweltminister lehnt von der Leyens neuen Atomkurs ab
USA und Kanada erkennen MKS-Freiheit Deutschlands an
Neobroker drängen ETF-Anbieter zu Bestandsprovisionen
Dax legt kräftig zu - Infineon und Bayer gefragt
Weimer sagt Verleihung von Buchhandlungspreis ab
GKV-Ausgaben steigen erneut deutlich stärker als die Einnahmen
VC ruft am Donnerstag und Freitag zu Streiks bei Lufthansa auf
Dax setzt Erholungskurs am Mittag fort - Infineon vorn
Richterbund fürchtet Scheitern von Gewaltschutzgesetz
Linke fordert VW-Vorstand zur Weitergabe von Boni an Belegschaft auf

Newsticker

10:10Bahnstrecke Hamburg-Berlin erst Mitte Juni wieder regulär befahrbar
10:01Spritpreise erneut massiv gestiegen
09:51Von der Leyen will Energierechnung der Bürger verringern
09:39BGH: Keine Abgabe unbefüllter E-Zigaretten-Tanks an Minderjährige
09:32Dax startet im Minus - Nachrichtenlage bleibt volatil
09:02CDU pocht auf "harte Schuldenbremse"
08:25Beherbergungsbetriebe verzeichnen im Januar mehr Übernachtungen
08:13Schülerzahl steigt viertes Jahr in Folge
08:08Inflationsrate von 1,9 Prozent im Februar bestätigt
07:45Ifo-Präsident warnt vor vorschnellen Eingriffen bei Spritpreisen
07:33Weimer verteidigt Vorgehen bei Buchhandlungspreis
07:27Klöckner in Kiew eingetroffen - Rede im Parlament geplant
06:59Interesse internationaler Wissenschaftler an Deutschland wächst
06:26Unionsfraktionsvize sieht Chancen für Kernkraft-Comeback
01:00Richterbund fürchtet Scheitern von Gewaltschutzgesetz

Börse

Der Dax ist am Mittwochmorgen mit Verlusten in den Handelstag gestartet. Gegen 9:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 23.675 Punkten berechnet, und damit 1,2 Prozent unter dem Schlussniveau vom Vortag. An der Spitze der Kursliste rangierten Brenntag, Merck und FMC, am Ende Henkel, Rheinmetall und SAP. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Bericht: AfD-Verbotsantrag verlangt Einzug des Parteivermögens


Tino Chrupalla und Alice Weidel (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Abgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken haben einen Gruppenantrag ausgearbeitet, um das Bundesverfassungsgericht mit der Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens zu beauftragen. Das berichtet das Nachrichtenportal T-Online unter Berufung auf das Dokument.

Die Initiatoren beantragen darin beim Bundesverfassungsgericht einerseits, "gemäß Art. 21 Abs. 2 GG festzustellen, dass die Partei Alternative für Deutschland verfassungswidrig ist".

Zum anderen beantragen sie, "das Vermögen der Alternative für Deutschland nach § 46 Abs. 2, S. 3 BVerfGG zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke einzuziehen". Und zudem festzustellen, "dass die Alternative für Deutschland nach Art. 21 Abs. 3 GG von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist".

Damit ein Verbotsverfahren im Zweifel nicht an V-Leuten in der Partei scheitert, was bei der NPD schon mal zum Problem wurde, gibt es auch einen Auftrag an die Bundesregierung und die Landesregierungen. Sie werden aufgefordert, "durch ihre Verfassungsschutzbehörden unverzüglich auf die Herstellung der vom Bundesverfassungsgericht für Parteiverbotsverfahren formulierten Anforderung strikter Staatsfreiheit hinzuwirken". Also mögliche V-Leute abzuschalten und verdeckte Ermittler abzuziehen.

Zur Begründung des Antrags heißt es unter anderem: "Die AfD wendet sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung", die "Würde des Menschen sowie das Diskriminierungsverbot" würden von der AfD "mittlerweile unverhohlen in Frage gestellt". Es gäbe "immer wieder Bagatellisierungen der monströsen nationalsozialistischen Verbrechen und darüber hinaus auch klare Bekenntnisse zu diesen".

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte der RTL/ntv-Redaktion zuvor noch gesagt, dass es für ein AfD-Verbot Beweise brauche. "Wenn die Beweise vorliegen, dann ja."

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 29.09.2024 - 20:33 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung