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Vor dem Pfingstwochenende ist an den deutschen Börsen noch mal richtig Kauflaune ausgebrochen, der Dax hat vergleichsweise deutlich zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss standen 24.889 Punkte auf der Anzeigetafel im Frankfurter Börsensaal, das waren 1,2 Prozent mehr als am Donnerstagnachmittag. Für Börsianer steht allerdings kein langes Wochenende bevor, denn am Montag wird an den Börsen trotz Feiertags gehandelt. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Bericht: AfD-Verbotsantrag verlangt Einzug des Parteivermögens


Tino Chrupalla und Alice Weidel (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Abgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken haben einen Gruppenantrag ausgearbeitet, um das Bundesverfassungsgericht mit der Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens zu beauftragen. Das berichtet das Nachrichtenportal T-Online unter Berufung auf das Dokument.

Die Initiatoren beantragen darin beim Bundesverfassungsgericht einerseits, "gemäß Art. 21 Abs. 2 GG festzustellen, dass die Partei Alternative für Deutschland verfassungswidrig ist".

Zum anderen beantragen sie, "das Vermögen der Alternative für Deutschland nach § 46 Abs. 2, S. 3 BVerfGG zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke einzuziehen". Und zudem festzustellen, "dass die Alternative für Deutschland nach Art. 21 Abs. 3 GG von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist".

Damit ein Verbotsverfahren im Zweifel nicht an V-Leuten in der Partei scheitert, was bei der NPD schon mal zum Problem wurde, gibt es auch einen Auftrag an die Bundesregierung und die Landesregierungen. Sie werden aufgefordert, "durch ihre Verfassungsschutzbehörden unverzüglich auf die Herstellung der vom Bundesverfassungsgericht für Parteiverbotsverfahren formulierten Anforderung strikter Staatsfreiheit hinzuwirken". Also mögliche V-Leute abzuschalten und verdeckte Ermittler abzuziehen.

Zur Begründung des Antrags heißt es unter anderem: "Die AfD wendet sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung", die "Würde des Menschen sowie das Diskriminierungsverbot" würden von der AfD "mittlerweile unverhohlen in Frage gestellt". Es gäbe "immer wieder Bagatellisierungen der monströsen nationalsozialistischen Verbrechen und darüber hinaus auch klare Bekenntnisse zu diesen".

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte der RTL/ntv-Redaktion zuvor noch gesagt, dass es für ein AfD-Verbot Beweise brauche. "Wenn die Beweise vorliegen, dann ja."

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 29.09.2024 - 20:33 Uhr

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