Dienstag, 02. Dezember 2025
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Medizinforschungsgesetz passiert Bundesrat
Der Bundesrat hat am Freitag das sogenannte Medizinforschungsgesetz verabschiedet. Damit hat das Gesetz die letzte politische Hürde genommen und kann planmäßig in Kraft treten. Standardvertragsklauseln sollden dafür sorgen, dass schneller als bislang mit klinischen Prüfungen von Arzneimitteln oder Medizinprodukten begonnen werden kann. Zudem ist die Errichtung einer spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren vorgesehen, die Expertise zur Bewertung von klinischen Prüfungen und Leistungsstudien bündelt. Im Bereich des Strahlenschutzrechts werden die behördlichen Prüffristen werden stark verkürzt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übernimmt künftig das Anzeigeverfahren, um arzneimittelrechtliche, medizinprodukterechtliche und strahlenschutzrechtliche Verfahren besser zu verknüpfen. Für alle strahlenschutzrechtlichen Anträge und Anzeigen für Forschungsvorhaben wird ein einziges Portal geschaffen. In Deutschland forschende pharmazeutische Unternehmen erhalten bei der Festsetzung von Preisen größere Spielräume. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 27.09.2024 - 11:35 Uhr
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