Samstag, 21. Februar 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Bund gibt grünes Licht für Nuklearprojekt mit Russland-Beteiligung
SPD erteilt Warkens Cannabis-Plan eine Absage
Powerwolf an Spitze der Album-Charts - Nena auf Platz zehn
Einzelhandelsmieten in Innenstädten deutlich gestiegen
Verdi drängt auf Umsetzung der KEF-Empfehlung zum Rundfunkbeitrag
Verivox: Heizkosten liegen weiter 43 Prozent über Vorkrisenniveau
Bundesumweltminister erteilt Atomreaktor-Vorstoß klare Absage
Dax legt zu - Rückenwind durch US-Zollurteil
Steinbrück wirft Ministerien fehlenden Staatsreformwillen vor
USA: Supreme Court erklärt Trumps Zölle teilweise für rechtswidrig

Newsticker

12:43Solidaritäts-Flaggen für Ukraine schon am 23. Februar
11:56Keine Analyse digitaler Abhängigkeiten in Bundesverwaltung geplant
11:22Ministerium drängt Bahn zu schneller Reparatur kaputter Rolltreppen
11:01Bas hat bislang Arbeitnehmer kaum vor Ort besucht
10:26Regierung fehlt Überblick über Ausreise von Kurzzeit-Arbeitskräften
10:04Spahn lobt Regierungserfolge und mahnt zur Zuversicht
09:39Malmendier droht aus Wirtschaftsweisen auszuscheiden
09:26CDU setzt Bundesparteitag in Stuttgart fort
08:58Schnitzer wirft Regierung fehlenden Reformwillen vor
08:23Commerzbank-Chefin Orlopp: "Größe allein ist kein Wert"
05:00Merkel und Scholz wollen an Trauerstaatsakt für Süßmuth teilnehmen
01:00Autoindustrie hofft auf Merz-Initiative für Marktöffnung Chinas
01:00Grimm spricht sich für weniger Kündigungsschutz aus
01:00Verivox: Heizkosten liegen weiter 43 Prozent über Vorkrisenniveau
00:00Steinbrück wirft Ministerien fehlenden Staatsreformwillen vor

Börse

Zum Wochenausklang hat der Dax zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 25.261 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,9 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem freundlichen Start hielt sich der Dax zunächst stabil im Plus. Am späten Nachmittag konnte der Index seine Zugewinne weiter ausbauen. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Asyl: Gericht kippt pauschale Bargeldgrenze bei Bezahlkarten


Flüchtlingskind in einer "Zeltstadt" (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Das Sozialgericht Hamburg hat im Eilverfahren vorläufig pauschale Bargeldgrenzen auf der Bezahlkarte für Flüchtlinge gekippt. Die entsprechende Entscheidung aus der vergangenen Woche teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Die Einführung der Bezahlkarte stehe auf gesetzlicher Grundlage und sei per se unwürdig, so die Richter. Allerdings sei die Ausgestaltung der Bezahlkarte rechtspolitisch umstritten.

Die Art der Leistung stehe im Ermessen der Behörde. Diese habe dabei den örtlichen Besonderheiten und unterschiedlichen Lebenslagen Rechnung zu tragen. Es sei deshalb eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.

Das Gericht spricht der klagenden Familie, die bislang 110 Euro Bargeld abheben konnte, zunächst einen Bargeldbetrag von knapp 270 Euro zu. Das Hamburger Amt für Migration kann gegen die Entscheidung des Sozialgerichts Beschwerde einlegen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Pro Asyl hatten die schutzsuchende Familie bei der Klage unterstützt. "Die Einführung einer Bezahlkarte mit erheblichen Beschränkungen missachtet die Grundrechte der Betroffen. Die Entscheidung aus Hamburg bestätigt, dass eine pauschale Bargeldobergrenze von maximal 50 Euro für Schutzsuchende nicht haltbar ist, ohne das menschenwürdige Existenzminimum zu gefährden", sagte Lena Frerichs, Verfahrenskoordinatorin und Juristin bei der GFF. "Existenzsichernde Leistungen müssen sich an den konkreten Bedürfnissen und Umständen des Einzelfalls orientieren. Eine Mammutaufgabe für die Verwaltung - aber unabdingbar zur Wahrung der Grundrechte."

Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, kritisierte die Auswirkungen der Bezahlkarten für Flüchtlinge. "Günstige Onlineeinkäufe oder private Gebrauchtwareneinkäufe sind mit der Bezahlkarte ebenso wenig möglich wie der Abschluss eines Handyvertrages oder die Anmeldung im Sportverein; auch akzeptiert nicht jeder Laden die Bezahlkarte", so Judith. "Dass diese Unterversorgung verfassungswidrig ist, zeigt die Eilentscheidung. Die Entscheidung zeigt auch, welcher bürokratischer Irrsinn auf die Kommunen zukommt, die eine Bezahlkarte einführen wollen. Sie sollten sich dreimal überlegen, ob sie sich diese Mehrbelastung ihrer Verwaltung wirklich leisten können."

Vertreter von SPD und Grünen haben einen Beschluss des Hamburger Sozialgerichts zur Rechtswidrigkeit der 50-Euro-Obergrenze für die Bezahlkarte für Geflüchtete begrüßt. "Das Gericht bestätigt die Einschätzung von uns Grünen vollumfänglich", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Andreas Audretsch, dem "Tagesspiegel" am Mittwoch. "Ein Kind muss in der Pause ein Brötchen kaufen können, auch wenn es am Schulkiosk kein Kartenlesegerät gibt. Eine pauschale Bargeldobergrenze von 50 Euro verstößt gegen Grundrechte."

Audretsch, der für die Grünen im Mai die Gesetzesänderung für eine Bezahlkarte verhandelt hatte, kritisierte die Länderchefs, die sich bei ihren Beratungen auf eine Obergrenze von 50 Euro verständigt hatten. "Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, eine starre Bargeldobergrenze von 50 Euro vorzugeben, ist durch das Gericht für nichtig erklärt worden. Was zählt, ist die Sicherstellung des Existenzminimums - für jeden einzelnen Menschen in unserem Land", sagte Audretsch.

Berlins Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe sprach von einem "richtungsweisenden" Beschluss, der "bundesweite Auswirkungen" haben werde. Die SPD-Politikerin begrüßte die Entscheidung. "Regelungen, die die Grundrechte von Betroffenen verletzten, nur um migrationspolitische Ziele zu steuern, sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar", sagte Kiziltepe der Zeitung. Die vom Gericht "berechtigterweise" geforderte Einzelfallprüfung stelle die Verwaltung vor eine fast unlösbare Herausforderung, gab Kiziltepe zu bedenken.

Bis auf Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Bundesländer auf die einheitliche Einführung einer Bezahlkarte verständigt. Mit Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz im Juni dieses Jahres einigten sich die Bundesländer auf eine Bargeldobergrenze von maximal 50 Euro. Hamburg startete im Februar 2024 als erstes Bundesland mit der Bezahlkarte in Form der Hamburger Social-Card.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 24.07.2024 - 18:49 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung