Mittwoch, 04. Februar 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Zwei Festnahmen nach Sabotageversuchen an Marineschiffen in Hamburg
Dax gibt Gewinne teilweise wieder ab - Euro etwas schwächer
Dax lässt geringfügig nach - Zalando-Aktie auf Talfahrt
DIW: Marktanteil von Elektromobilität wächst zu langsam
Aufregung um OpenClaw - BSI arbeitet an Sicherheitskriterien
Finanzministerium erwägt EU-Mindestquote für Infrastrukturvorhaben
Einigung: CDU will Teilzeit-Anspruch nur noch für Ausnahmefälle
Nato startet konkrete Planungen für Mission "Arctic Sentry"
Kraftstoffpreise im Januar deutlich gestiegen
IAB: Summe der Arbeitsstunden liegt auf Rekordniveau

Newsticker

10:22Rheinland-Pfalz: Schaffner stirbt nach Attacke durch Schwarzfahrer
10:09Schenderlein dementiert Dobrindt-Veto zu Sportfördergesetz
09:35Dax startet leicht im Minus - politisches Risiko bleibt hoch
09:07Schwesig zweifelt an Brandmauer zwischen AfD und CDU
08:21DGB kritisiert Verzögerung bei Stärkung der Tarifbindung
08:05Handwerk kritisiert Hängepartie um Gebäudeenergiegesetz
07:57Özoguz kritisiert Fifa-Pläne zur Wiedereingliederung Russlands
07:50Geschäftsklima in Autoindustrie etwas besser
07:45Amnesty formuliert Erwartungen an Golfreise von Merz
07:16Hardt: Russland nutzt Ukraine-Verhandlungen für Zeitgewinn
07:07Opposition fordert Planungssicherheit beim Heizungsgesetz
07:00Akademiker-Eltern verbringen mehr Zeit mit ihren Kindern
07:00Akademiker-Eltern verbringen mehr Zeit mit ihren Kindern
06:24Revanchismus-Vorwurf aus Moskau - Empörung in Berlin
01:00Umweltministerium startet Renaturierungsprogramm für Flussauen

Börse

Der Dax ist am Mittwoch mit leichten Verlusten in den Handelstag gestartet. Gegen 9:30 Uhr wurde der deutsche Leitindex mit rund 24.765 Punkten berechnet und damit 0,1 Prozent unter dem Schlussniveau von Vortag. An der Spitze der Kursliste rangierten BASF, Mercedes-Benz und die Telekom, am Ende Heidelberg Materials, Scout24 und Rheinmetall. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Regierung will Geldautomatensprengungen härter bestrafen


Geldautomat (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Bundesregierung will härtere Strafen für Geldautomatensprengungen ermöglichen. Dazu habe das Innenministerium in Abstimmung mit dem Justizministerium einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sprengstoffgesetzes, des Strafgesetzbuchs und weiterer Gesetze vorgelegt, teilten beide Ministerien am Samstag mit.

Demnach sollen Geldautomatensprengungen mit Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen sogar von mindestens fünf Jahren bis zu 15 Jahren geahndet werden können. Länder und Verbände können zu dem Vorhaben nun Stellung nehmen.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte: "Wer Geldautomaten sprengt, riskiert das Leben von unbeteiligten Menschen. Wir haben es hier mit skrupellosen Tätergruppierungen und hochgefährlichen Sprengstoffen zu tun. Diese Taten müssen daher strenger geahndet werden können."

Außerdem müssten die Ermittlungsbehörden auch Telekommunikationsüberwachung einsetzen können, fordert die Ministerin.

"Zugleich brauchen wir weiterhin effektive und flächendeckende Präventionsmaßnahmen. Dazu gehören eine weiter verstärkte Videoüberwachung, Nebel-, Einfärbe- und Klebesysteme an Banknoten und die Reduktion von Bargeldbeständen an den Standorten." Die Kreditwirtschaft bleibe in der Verantwortung, diese Maßnahmen weiterhin konsequent umzusetzen, so Faeser.

"Wenn kriminelle Diebesbanden durch das Land ziehen und Geldautomaten sprengen, ist das extrem gefährliche Kriminalität", sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP). Eine Geldautomatensprengung etwa an einem Bahnhof oder in einem Einkaufszentrum richte nicht nur großen Schaden an, sondern stelle auch eine erhebliche Gefahr für Unbeteiligte dar, sei es für Anwohner oder Passanten.

"Um dies auch im Strafgesetzbuch entsprechend abzubilden, wollen wir den Strafrahmen dieser Gefahr entsprechend anpassen: Geldautomatensprengungen sollen künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren, bei schweren Gesundheitsschädigungen sogar mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft werden. Diese Verschärfung gibt die richtige Antwort auf die anhaltenden Taten in diesem Bereich", so Buschmann.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 20.07.2024 - 11:11 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung