Sonntag, 30. Juni 2024
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Bundessozialgericht: Impfschaden kann Arbeitsunfall sein
Ein Impfschaden kann in Deutschland in besonderen Fällen als Arbeitsunfall gewertet werden. Voraussetzung sei, dass "die Teilnahme an der Impfung wesentlich betrieblichen Zwecken dient", teilte das Bundessozialgericht am Donnerstag in Kassel mit. Dieser sei aber nicht schon dann gegeben, wenn die Impfung vom Arbeitgeber empfohlen, finanziert und anschließend im Betrieb durchgeführt werde, so das Gericht. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 27.06.2024 - 16:34 Uhr
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