Freitag, 16. Januar 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Apotheker rufen trotz Engpass zum Impfen gegen Influenza auf
CDU-Sozialflügel gegen höhere Besteuerung von Verbrennern
Finanzierung von Luftverkehrssteuer-Senkung weiter ungeklärt
DStGB will kommunales Vorkaufsrecht bei Zwangsversteigerungen
Dax zeigt wenig Dynamik - Anleger werden vorsichtiger
US-Börsen legen zu - TSMC-Zahlen beflügeln KI-Hoffnungen
Inflationsrate im Jahr 2025 durchschnittlich bei 2,2 Prozent
Grüne wollen härteres Vorgehen gegen Schrottimmobilien
Politbarometer: SPD legt leicht zu - Kritik an US-Außenpolitik
Schneider: E-Auto-Förderung soll für 800.000 Fahrzeuge reichen

Newsticker

20:14Gewinnzahlen Eurojackpot vom Freitag (16.01.2026)
19:09CDU-Landeschefs warnen vor Kontrolle journalistischer Produkte
18:00Rhein will grundlegende Reform des Länderfinanzausgleichs
17:48Dax lässt etwas nach - Siemens Energy gefragt
17:32Trump droht Gegnern von Grönland-Annexion mit Zöllen
17:00Tourismusverband pocht auf Absenkung der Luftverkehrssteuer
16:40Hafen Rotterdam stellt sich auf gesunkene Umschlagmenge 2025 ein
16:11SPD-Fraktion widerspricht Kanzler bei Erbschaftsteuer
16:09Venezuela lässt mehrere Journalisten frei - Lage weiter schlecht
15:36FDP wirft Koalition bei E-Auto-Prämie Orientierungslosigkeit vor
15:22Versengold neu an Spitze der Album-Charts
14:42Brasiliens Präsident: "Eine gerechtere Weltordnung ist möglich"
14:04Arbeitspflicht: Reichinnek weist Vorschlag von Schulze zurück
13:40Erbschaftssteuer: Radtke sieht in CDU mangelnden Gerechtigkeitssinn
13:09Verkehrsministerium will Bahn-Finanzierungsproblem lösen

Börse

Zum Wochenausklang hat der Dax geringfügig nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 25.297 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,2 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem Start im Minus baute der Dax unter Schwankungen seine Verluste aus. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Unionspolitiker wollen Mordparagrafen verschärfen


Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Rechtspolitiker der Unionsfraktion wollen das Strafrecht und Zivilrecht an mehreren Stellen verschärfen, um insbesondere Frauen besser vor Gewalttaten zu schützen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, über den die "Welt" (Montagsausgabe) berichtet, hat der rechtspolitische Sprecher Günter Krings (CDU) erarbeitet. Er soll in den kommenden Wochen in den Bundestag eingebracht werden.

Demnach sollen bestimmte Tötungs-, Körperverletzungs- und Sexualdelikte künftig schärfer bestraft werden können.

Außerdem soll der Einsatz einer elektronischen Fußfessel für Gewalttäter bundesweit einheitlich geregelt werden. Bislang können Gewalttäter, die mit einem Kontaktverbot belegt werden, nur in einigen Bundesländern mithilfe einer Fußfessel elektronisch überwacht werden. Rechtliche Probleme gibt es, wenn sie in ein anderes Bundesland reisen.

Man erlebe "eine dramatische Zunahme von familiärer und häuslicher Gewalt", sagte Krings mit Blick auf das gerade veröffentlichte Lagebild "Häusliche Gewalt" für das Jahr 2023. Es sei "unerträglich, dass 155 Frauen im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden sind". Die Polizeiliche Kriminalstatistik bestätige zudem die Wahrnehmung, dass die Gewaltkriminalität insgesamt deutlich ansteige. "Die zunehmende Verrohung unserer Gesellschaft ist alarmierend." Dies dürfe die Politik, so Krings, "nicht länger hinnehmen".

Ein weitreichender Vorschlag betrifft die Verschärfung des Mordparagrafen. Bislang gilt die Tötung eines Menschen nur dann als Mord, wenn bestimmte Mordmerkmale erfüllt sind. Das ist etwa der Fall, wenn der Täter "heimtückisch" oder "grausam" handelt. Der Gesetzentwurf schlägt nun eine Erweiterung vor. Künftig soll auch dann als Mörder gelten, wer sein Opfer "unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit" tötet. Es gelte zu Recht "als besonders verwerflich, niederträchtig und feige, sich an einem Schwachen, Hilflosen, Wehrlosen zu vergreifen", heißt es in der Begründung.

Im Strafrecht komme dies bereits stellenweise zum Ausdruck. "Bisher wird dieser Aspekt jedoch gerade nicht bei Mord, beim schweren Raub und der gefährlichen Körperverletzung berücksichtigt." Diese Rechtslage führt demnach zu fragwürdigen Situationen. So stelle die Tötung eines gefesselten und wehrlosen Opfers für sich genommen keinen Mord dar. Gleiches treffe auf die Tötung von wehrlosen Säuglingen zu.

Femizide, bei dem ein körperlich überlegener Mann seine Partnerin tötet, würden oft als Totschlag geahndet, weil klassische Mordmerkmale fehlten, heißt es aus der Union. Auch beim schweren Raub und der gefährlichen Körperverletzung werde der Aspekt der Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit bisher nicht berücksichtigt. "Entsprechende Änderungen sollen vorgenommen werden."

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 23.06.2024 - 15:43 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung