Mittwoch, 22. Oktober 2025
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Neuer Vorstand der Deutschen Bahn formiert sich
Steuerschätzer finden rund 100 Milliarden Euro Mehreinnahmen
Importe von Nudeln steigen auf neuen Höchststand
Trump droht mit Militäreinsatz im Gazastreifen
Selenskyj und Europäer werfen Putin Verzögerungstaktik vor
Bremer CDU fordert Rücktritt von Wirtschaftssenatorin
Drogenbeauftragter will legalen Zugang zu Konsumcannabis erhalten
Wadephul reist mit sechsköpfiger Wirtschaftsdelegation nach China
Forsa: AfD weiter vor Union - Merz erholt sich von Tiefstwert
Dax dreht ins Minus - Patt zwischen Optimisten und Pessimisten

Newsticker

01:0015 Bundesländer wollen E-Justizakte bis Jahresende einführen
00:01Wahl-Neuauszählung: Wagenknecht erhöht Druck auf Bundestag
00:00THW verzeichnet Mitgliederanstieg um rund zehn Prozent
00:00Türkische Gemeinde kritisiert Merz für "Stadtbild"-Äußerungen
00:00Klingbeil fürchtet Scheitern von "Entlastungspaket"
00:00Abgeordnete arbeiten an einem neuen Anlauf für AfD-Verbot
00:00Estland lehnt ukrainische Gebietsabtretungen ab
00:00Deutscher Museumsbund beklagt zunehmende Gewalt bei Überfallen
00:00Reichinnek wirft Merz Instrumentalisierung von Frauen vor
00:00Steuerzahlerbund kritisiert höhere Zulagen für Bundestagsfraktionen
00:00Bamf: Asylverfahren für arbeitsfähige Syrer laufen wieder an
23:04CL: Dortmund feiert Auswärtssieg - Leverkusen chancenlos
22:16US-Börsen uneinheitlich - Gold lässt kräftig nach
20:25Gewinnzahlen Eurojackpot vom Dienstag (21.10.2025)
20:23EU-Regierungschefs prüfen Sanktionen gegen Chinas Rohstoffblockade

Börse

Am Dienstag hat der Dax zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 24.330 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,3 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem zunächst leichten Rückgang am Vormittag zeigte der Dax im weiteren Tagesverlauf eine wechselhafte Entwicklung mit mehreren Auf- und Abwärtsbewegungen, bevor er am Abend wieder zulegte. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Unionspolitiker wollen Mordparagrafen verschärfen


Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Rechtspolitiker der Unionsfraktion wollen das Strafrecht und Zivilrecht an mehreren Stellen verschärfen, um insbesondere Frauen besser vor Gewalttaten zu schützen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, über den die "Welt" (Montagsausgabe) berichtet, hat der rechtspolitische Sprecher Günter Krings (CDU) erarbeitet. Er soll in den kommenden Wochen in den Bundestag eingebracht werden.

Demnach sollen bestimmte Tötungs-, Körperverletzungs- und Sexualdelikte künftig schärfer bestraft werden können.

Außerdem soll der Einsatz einer elektronischen Fußfessel für Gewalttäter bundesweit einheitlich geregelt werden. Bislang können Gewalttäter, die mit einem Kontaktverbot belegt werden, nur in einigen Bundesländern mithilfe einer Fußfessel elektronisch überwacht werden. Rechtliche Probleme gibt es, wenn sie in ein anderes Bundesland reisen.

Man erlebe "eine dramatische Zunahme von familiärer und häuslicher Gewalt", sagte Krings mit Blick auf das gerade veröffentlichte Lagebild "Häusliche Gewalt" für das Jahr 2023. Es sei "unerträglich, dass 155 Frauen im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden sind". Die Polizeiliche Kriminalstatistik bestätige zudem die Wahrnehmung, dass die Gewaltkriminalität insgesamt deutlich ansteige. "Die zunehmende Verrohung unserer Gesellschaft ist alarmierend." Dies dürfe die Politik, so Krings, "nicht länger hinnehmen".

Ein weitreichender Vorschlag betrifft die Verschärfung des Mordparagrafen. Bislang gilt die Tötung eines Menschen nur dann als Mord, wenn bestimmte Mordmerkmale erfüllt sind. Das ist etwa der Fall, wenn der Täter "heimtückisch" oder "grausam" handelt. Der Gesetzentwurf schlägt nun eine Erweiterung vor. Künftig soll auch dann als Mörder gelten, wer sein Opfer "unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit" tötet. Es gelte zu Recht "als besonders verwerflich, niederträchtig und feige, sich an einem Schwachen, Hilflosen, Wehrlosen zu vergreifen", heißt es in der Begründung.

Im Strafrecht komme dies bereits stellenweise zum Ausdruck. "Bisher wird dieser Aspekt jedoch gerade nicht bei Mord, beim schweren Raub und der gefährlichen Körperverletzung berücksichtigt." Diese Rechtslage führt demnach zu fragwürdigen Situationen. So stelle die Tötung eines gefesselten und wehrlosen Opfers für sich genommen keinen Mord dar. Gleiches treffe auf die Tötung von wehrlosen Säuglingen zu.

Femizide, bei dem ein körperlich überlegener Mann seine Partnerin tötet, würden oft als Totschlag geahndet, weil klassische Mordmerkmale fehlten, heißt es aus der Union. Auch beim schweren Raub und der gefährlichen Körperverletzung werde der Aspekt der Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit bisher nicht berücksichtigt. "Entsprechende Änderungen sollen vorgenommen werden."

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 23.06.2024 - 15:43 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung