Freitag, 02. Januar 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Bürgergeld: Schweitzer bezweifelt Rechtmäßigkeit neuer Sanktionen
Völkerrechtler: Regime change für USA auch in Europa denkbar
Voigt will Smartphone-Verbot für Unter-14-Jährige
CDU verschärft Ton gegenüber Özdemir
Tischfeuerwerk auf Flaschen wohl Ursache von Brand in Schweizer Bar
Fahrradindustrie erleidet fünften Absatzrückgang in Folge
Dax bleibt am Mittag im Plus - Technologiewerte gefragt
Dax startet positiv ins neue Börsenjahr
Voigt mahnt schnellere Umsetzung politischer Vorhaben im Bund an
Verband zweifelt an Plan gegen Angriffe auf Rettungskräfte

Newsticker

22:16US-Börsen uneinheitlich - Tesla-Auslieferungen brechen ein
21:32Unionsfraktion spricht sich gegen Klarnamenpflicht im Netz aus
20:16Gewinnzahlen Eurojackpot vom Freitag (02.01.2026)
19:56Spahn sieht Adenauer nicht als "Anwalt" eines AfD-Verbotsverfahrens
19:34Bundestagsfraktionen lehnen Smartphone-Verbot für Kinder ab
19:12Bundeswehr-Plan stuft Sabotage als Kriegsvorbereitung ein
18:16Berliner Unfallkrankenhaus erwartet Brandopfer aus Crans-Montana
17:46Dax legt geringfügig zu - Bereitschaft zu Gewinnmitnahmen hoch
17:01SPD und Grüne gegen Abschiebeoffensive der CSU
16:17Tischfeuerwerk auf Flaschen wohl Ursache von Brand in Schweizer Bar
15:51Kohleverstromung fällt auf niedrigsten Wert seit 1956
15:30Swift zurück an Spitze der Single-Charts - Leony auf Platz 88
14:56Nouripour sieht iranisches Regime "am Rande einer Explosion"
14:45Syrien-Flüchtlinge: SPD gegen pauschale Aufforderung zur Rückkehr
14:28GKV-Spitzenverband: Zusatzbeiträge steigen auf 3,13 Prozent

Börse

Zum Start ins neue Börsenjahr hat der Dax leicht zugelegt. Der Index wurde zum Xetra-Handelsschluss mit 24.539 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,2 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem freundlichen Start fiel der Dax bis zum Mittag. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Unionspolitiker wollen Mordparagrafen verschärfen


Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Rechtspolitiker der Unionsfraktion wollen das Strafrecht und Zivilrecht an mehreren Stellen verschärfen, um insbesondere Frauen besser vor Gewalttaten zu schützen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, über den die "Welt" (Montagsausgabe) berichtet, hat der rechtspolitische Sprecher Günter Krings (CDU) erarbeitet. Er soll in den kommenden Wochen in den Bundestag eingebracht werden.

Demnach sollen bestimmte Tötungs-, Körperverletzungs- und Sexualdelikte künftig schärfer bestraft werden können.

Außerdem soll der Einsatz einer elektronischen Fußfessel für Gewalttäter bundesweit einheitlich geregelt werden. Bislang können Gewalttäter, die mit einem Kontaktverbot belegt werden, nur in einigen Bundesländern mithilfe einer Fußfessel elektronisch überwacht werden. Rechtliche Probleme gibt es, wenn sie in ein anderes Bundesland reisen.

Man erlebe "eine dramatische Zunahme von familiärer und häuslicher Gewalt", sagte Krings mit Blick auf das gerade veröffentlichte Lagebild "Häusliche Gewalt" für das Jahr 2023. Es sei "unerträglich, dass 155 Frauen im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden sind". Die Polizeiliche Kriminalstatistik bestätige zudem die Wahrnehmung, dass die Gewaltkriminalität insgesamt deutlich ansteige. "Die zunehmende Verrohung unserer Gesellschaft ist alarmierend." Dies dürfe die Politik, so Krings, "nicht länger hinnehmen".

Ein weitreichender Vorschlag betrifft die Verschärfung des Mordparagrafen. Bislang gilt die Tötung eines Menschen nur dann als Mord, wenn bestimmte Mordmerkmale erfüllt sind. Das ist etwa der Fall, wenn der Täter "heimtückisch" oder "grausam" handelt. Der Gesetzentwurf schlägt nun eine Erweiterung vor. Künftig soll auch dann als Mörder gelten, wer sein Opfer "unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit" tötet. Es gelte zu Recht "als besonders verwerflich, niederträchtig und feige, sich an einem Schwachen, Hilflosen, Wehrlosen zu vergreifen", heißt es in der Begründung.

Im Strafrecht komme dies bereits stellenweise zum Ausdruck. "Bisher wird dieser Aspekt jedoch gerade nicht bei Mord, beim schweren Raub und der gefährlichen Körperverletzung berücksichtigt." Diese Rechtslage führt demnach zu fragwürdigen Situationen. So stelle die Tötung eines gefesselten und wehrlosen Opfers für sich genommen keinen Mord dar. Gleiches treffe auf die Tötung von wehrlosen Säuglingen zu.

Femizide, bei dem ein körperlich überlegener Mann seine Partnerin tötet, würden oft als Totschlag geahndet, weil klassische Mordmerkmale fehlten, heißt es aus der Union. Auch beim schweren Raub und der gefährlichen Körperverletzung werde der Aspekt der Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit bisher nicht berücksichtigt. "Entsprechende Änderungen sollen vorgenommen werden."

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 23.06.2024 - 15:43 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung