Samstag, 22. November 2025
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Dax lässt nach - Nervosität der Anleger hält an
Trump-Ultimatum: Selenskyj sieht Ukraine vor schwieriger Entscheidung
G20: Hofreiter ermahnt Merz zur Reparatur von Deutschlands Ansehen
Netzagentur: Gasverbrauch steigt um fünf Prozent
Verkehrsminister erwägt "Social Leasing" für E-Autos
ADAC und Verbraucherzentralen kritisieren E-Ladesäulen-Plan
Klingbeil kritisiert Spekulationen über Minderheitsregierung
Union und Grüne kritisieren Trumps Ukraine-Plan scharf
Verkehrsforum fordert Nachbesserungen bei Sondervermögensumsetzung
Krankenkassen kritisieren Stopp von Klinik-Sparpaket

Newsticker

16:20Ex-VW-Chef Diess: "Die Stromrechnung fürs Auto fällt praktisch weg"
15:56Merz: Kriegsende in der Ukraine nur mit europäischer Zustimmung
15:042. Bundesliga: Hannover siegt in Paderborn - Schalke nur Remis
14:09Miersch bevorzugt Pflichtjahr gegenüber Losverfahren bei Wehrdienst
13:38Koalition streitet über Atomkraft-Finanzierung durch die Weltbank
13:14Tarifstreit mit Piloten: Lufthansa macht Gegenvorschlag
12:22SPD arbeitet an Angebot für Abgeordnete bei Online-Anfeindungen
11:57Verkehrsforum fordert Nachbesserungen bei Sondervermögensumsetzung
11:01BMI sieht "besondere Gefährdungsrelevanz" für Weihnachtsmärkte
10:13Luftverkehrssteuer: Lufthansa plant keine günstigeren Tickets
09:54Frauenhäuser fordern von Politik mehr finanzielle Unterstützung
09:16Miersch verweist im Rentenstreit auf SPD-Mitgliederentscheid
08:35Formel 1: Norris sichert sich Pole-Position in Las Vegas
06:55IG Metall rechnet mit mehr betriebsbedingten Kündigungen
01:00Netzagentur: Gasverbrauch steigt um fünf Prozent

Börse

Zum Wochenausklang hat der Dax nachgelassen. Der Index wurde zum Xetra-Handelsschluss mit 23.092 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,8 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem sehr schwachen Tagesstart blieb der Dax unter deutlichen Schwankungen im Minus. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Unionspolitiker wollen Mordparagrafen verschärfen


Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Rechtspolitiker der Unionsfraktion wollen das Strafrecht und Zivilrecht an mehreren Stellen verschärfen, um insbesondere Frauen besser vor Gewalttaten zu schützen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, über den die "Welt" (Montagsausgabe) berichtet, hat der rechtspolitische Sprecher Günter Krings (CDU) erarbeitet. Er soll in den kommenden Wochen in den Bundestag eingebracht werden.

Demnach sollen bestimmte Tötungs-, Körperverletzungs- und Sexualdelikte künftig schärfer bestraft werden können.

Außerdem soll der Einsatz einer elektronischen Fußfessel für Gewalttäter bundesweit einheitlich geregelt werden. Bislang können Gewalttäter, die mit einem Kontaktverbot belegt werden, nur in einigen Bundesländern mithilfe einer Fußfessel elektronisch überwacht werden. Rechtliche Probleme gibt es, wenn sie in ein anderes Bundesland reisen.

Man erlebe "eine dramatische Zunahme von familiärer und häuslicher Gewalt", sagte Krings mit Blick auf das gerade veröffentlichte Lagebild "Häusliche Gewalt" für das Jahr 2023. Es sei "unerträglich, dass 155 Frauen im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden sind". Die Polizeiliche Kriminalstatistik bestätige zudem die Wahrnehmung, dass die Gewaltkriminalität insgesamt deutlich ansteige. "Die zunehmende Verrohung unserer Gesellschaft ist alarmierend." Dies dürfe die Politik, so Krings, "nicht länger hinnehmen".

Ein weitreichender Vorschlag betrifft die Verschärfung des Mordparagrafen. Bislang gilt die Tötung eines Menschen nur dann als Mord, wenn bestimmte Mordmerkmale erfüllt sind. Das ist etwa der Fall, wenn der Täter "heimtückisch" oder "grausam" handelt. Der Gesetzentwurf schlägt nun eine Erweiterung vor. Künftig soll auch dann als Mörder gelten, wer sein Opfer "unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit" tötet. Es gelte zu Recht "als besonders verwerflich, niederträchtig und feige, sich an einem Schwachen, Hilflosen, Wehrlosen zu vergreifen", heißt es in der Begründung.

Im Strafrecht komme dies bereits stellenweise zum Ausdruck. "Bisher wird dieser Aspekt jedoch gerade nicht bei Mord, beim schweren Raub und der gefährlichen Körperverletzung berücksichtigt." Diese Rechtslage führt demnach zu fragwürdigen Situationen. So stelle die Tötung eines gefesselten und wehrlosen Opfers für sich genommen keinen Mord dar. Gleiches treffe auf die Tötung von wehrlosen Säuglingen zu.

Femizide, bei dem ein körperlich überlegener Mann seine Partnerin tötet, würden oft als Totschlag geahndet, weil klassische Mordmerkmale fehlten, heißt es aus der Union. Auch beim schweren Raub und der gefährlichen Körperverletzung werde der Aspekt der Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit bisher nicht berücksichtigt. "Entsprechende Änderungen sollen vorgenommen werden."

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 23.06.2024 - 15:43 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung