Dienstag, 24. März 2026
NEWS25
HOME   POLITIK   WIRTSCHAFT   SPORT   ETC.   NET-NEWS   ARCHIV   

Meistgelesene Nachrichten

Bericht: Reiche stellt EU-Klimaziel 2050 infrage
Studie vorgestellt: KI-Chatbots erhöhen riskanten Medienkonsum
Ifo: Staatsbürgerschaft durch Geburt reduziert Jugendkriminalität
Forsa: Mehrheit will mehr Schutz für Kinder in Sozialen Medien
Ifo-Präsident warnt Koalition vor Anhebung des Spitzensteuersatzes
Immer mehr Hochschulabsolventen ohne Abitur
Dax startet im Minus - keine Bodenbildung in Sicht
Stadtweite Razzia nach Strom-Anschlag in Berlin
Umfrage: Mehrheit sieht Aufnahme iranischer Flüchtlinge kritisch
Dax weiter im Minus - Lage im Nahen Osten bleibt undurchsichtig

Newsticker

21:35US-Börsen lassen nach - Ölpreis steigt deutlich
21:06Exit-Poll: Sozialdemokraten bei Parlamentswahl in Dänemark vorn
20:29Gewinnzahlen Eurojackpot vom Dienstag (24.03.2026)
19:25Merz erteilt Steuererhöhungen erneut Absage
17:58Brantner wirbt um frühere FDP-Wähler
17:48Dax lässt geringfügig nach - Brenntag-Aktien gefragt
17:10Verbraucherzentrale lobt Änderungen an Reform der Riester-Rente
16:45Bundesanwaltschaft lässt zwei mutmaßliche Spione festnehmen
16:24Innenministerium offen für Abschaffung der Anonymität im Internet
16:00Bericht: Heveling soll Rechnungshofs-Präsident werden
15:40Cern: Antimaterie erstmals erfolgreich per Lkw transportiert
14:46VDV: Mittel aus Sondervermögen konsequent in ÖPNV lenken
14:43Rheinenergie mahnt besseren Schutz kritischer Infrastruktur an
14:25Bericht: ADAC bereitet kräftige Beitragserhöhung vor
14:13Marode Brücken: Verkehrsminister offen für höhere Lkw-Geldbußen

Börse

Am Dienstag hat der Dax geringfügig nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 22.637 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,1 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Nach einem schwachen Start hielt sich der Dax unter Schwankungen im roten Bereich. [Weiter...]

Finanzmärkte aktuell:

Unionspolitiker wollen Mordparagrafen verschärfen


Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Rechtspolitiker der Unionsfraktion wollen das Strafrecht und Zivilrecht an mehreren Stellen verschärfen, um insbesondere Frauen besser vor Gewalttaten zu schützen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, über den die "Welt" (Montagsausgabe) berichtet, hat der rechtspolitische Sprecher Günter Krings (CDU) erarbeitet. Er soll in den kommenden Wochen in den Bundestag eingebracht werden.

Demnach sollen bestimmte Tötungs-, Körperverletzungs- und Sexualdelikte künftig schärfer bestraft werden können.

Außerdem soll der Einsatz einer elektronischen Fußfessel für Gewalttäter bundesweit einheitlich geregelt werden. Bislang können Gewalttäter, die mit einem Kontaktverbot belegt werden, nur in einigen Bundesländern mithilfe einer Fußfessel elektronisch überwacht werden. Rechtliche Probleme gibt es, wenn sie in ein anderes Bundesland reisen.

Man erlebe "eine dramatische Zunahme von familiärer und häuslicher Gewalt", sagte Krings mit Blick auf das gerade veröffentlichte Lagebild "Häusliche Gewalt" für das Jahr 2023. Es sei "unerträglich, dass 155 Frauen im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden sind". Die Polizeiliche Kriminalstatistik bestätige zudem die Wahrnehmung, dass die Gewaltkriminalität insgesamt deutlich ansteige. "Die zunehmende Verrohung unserer Gesellschaft ist alarmierend." Dies dürfe die Politik, so Krings, "nicht länger hinnehmen".

Ein weitreichender Vorschlag betrifft die Verschärfung des Mordparagrafen. Bislang gilt die Tötung eines Menschen nur dann als Mord, wenn bestimmte Mordmerkmale erfüllt sind. Das ist etwa der Fall, wenn der Täter "heimtückisch" oder "grausam" handelt. Der Gesetzentwurf schlägt nun eine Erweiterung vor. Künftig soll auch dann als Mörder gelten, wer sein Opfer "unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit" tötet. Es gelte zu Recht "als besonders verwerflich, niederträchtig und feige, sich an einem Schwachen, Hilflosen, Wehrlosen zu vergreifen", heißt es in der Begründung.

Im Strafrecht komme dies bereits stellenweise zum Ausdruck. "Bisher wird dieser Aspekt jedoch gerade nicht bei Mord, beim schweren Raub und der gefährlichen Körperverletzung berücksichtigt." Diese Rechtslage führt demnach zu fragwürdigen Situationen. So stelle die Tötung eines gefesselten und wehrlosen Opfers für sich genommen keinen Mord dar. Gleiches treffe auf die Tötung von wehrlosen Säuglingen zu.

Femizide, bei dem ein körperlich überlegener Mann seine Partnerin tötet, würden oft als Totschlag geahndet, weil klassische Mordmerkmale fehlten, heißt es aus der Union. Auch beim schweren Raub und der gefährlichen Körperverletzung werde der Aspekt der Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit bisher nicht berücksichtigt. "Entsprechende Änderungen sollen vorgenommen werden."

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 23.06.2024 - 15:43 Uhr

Loading...


  Andere News


   © news25 2024 | Impressum, Datenschutzerklärung