Donnerstag, 23. Januar 2025
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Niedersachsen: Zielgerichteter Wolfsabschuss bleibt vorerst erlaubt
Die gezielte letale Entnahme eines Wolfes aus der Natur in der Region Hannover (sog. "Schnellabschussverfahren") darf vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vorerst weiter durchgeführt werden. Eine entsprechende Entscheidung vom vergangenen Donnerstag teilte der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts am Dienstag mit. Sie wollte eine Zwischenverfügung erwirken, um das Schnellabschussverfahren bis zu einer Entscheidung des Gerichts über den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu untersagen. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 02.04.2024 - 16:21 Uhr
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