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Verfassungsrechtliche Bedenken bei Alkohol-Verbot für Bezahlkarten


Biertrinker (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Asylbewerbern darf nach Überzeugung der Bundesregierung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verwehrt werden, mit der geplanten Bezahlkarte auch Tabak oder Alkohol zu kaufen. Eine derartige Beschränkung wäre nur möglich, wenn sämtliche beabsichtigte und tatsächlich getätigte Ausgaben von den zuständigen Behörden geprüft würden, heißt es in einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des CSU-Gesundheitspolitikers Stephan Pilsinger, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" (Freitagausgaben) berichten.

"Ein solches Vorgehen wäre vor dem Hintergrund der verfassungsmäßigen Freiheits- und Persönlichkeitsrechte weder zulässig, noch wäre dies im Hinblick auf Personalressourcen vertretbar", argumentiert das von Hubertus Heil (SPD) geführte Ministerium, das sich damit gegen Pläne unionsgeführter Bundesländer wendet. Aufgrund des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes müsste ein Verbot im Übrigen dann auch für alle sozialen Mindestsicherungssysteme gelten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung weiter.

"Die Leistungsberechtigten können daher auch nach der derzeit beabsichtigten Anpassung der Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz eigenverantwortlich über die konkrete Verwendung der ihnen für den Grundbedarf zur Verfügung stehenden Leistungen entscheiden", kündigte das Ministerium an.

"Dies bedeutet, dass die Leistungsberechtigten aus dem ihnen mit der Bezahlkarte zur Verfügung stehenden Budget - wie andere Haushalte auch - die Mittel entsprechend ihrer konkreten Vorstellungen einsetzen können."

Einschränkungen für die Verwendung des Guthabens hatte beispielsweise Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigt. Er will konkret den Kauf von Alkohol ausschließen.

Der Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger (CSU) sprach sich für ein derartiges Vorgehen aus. "Ich bin der Überzeugung, dass die geplante Bezahlkarte bundesweit einheitlich für Alkohol, Zigaretten und Glücksspiel gesperrt werden sollte", sagte er den Zeitungen. "Dass über die Bezahlkarten auch Zigaretten und Alkohol auf Kosten der deutschen Steuerzahler gekauft werden können, ist komplett daneben."

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 16.02.2024 - 00:00 Uhr

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