Freitag, 09. Mai 2025
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Am Donnerstag hat der Dax deutlich zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 23.352,69 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 1,02 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Marktbeobachtern zufolge sehen die Anleger die jüngsten Handels-Annäherungen samt Abkommen zwischen den USA und Großbritannien als Mutmacher, dass eine Versöhnung im Zollstreit auch zwischen Trump und der EU möglich sein könnte. An der Spitze der Kursliste waren kurz vor Handelsschluss die Papiere von Heidelberg Materials mit über vier Prozent im Plus zu finden, direkt dahinter konnten die von Zalando und Rheinmetall immerhin über drei Prozent zulegen. Entgegen dem Trend mit über sechs Prozent im Minus rangierten dagegen am Listenende die Aktien von Mercedes Benz, direkt hinter denen der Hannoverschen Rueck und von Vonovia. Die europäische Gemeinschaftswährung war am Donnerstagnachmittag schwächer: Ein Euro kostete 1,1276 US-Dollar, ein Dollar war dementsprechend für 0,8868 Euro zu haben. Der Goldpreis zeigte sich schwächer, am Nachmittag wurden für eine Feinunze 3.345 US-Dollar gezahlt (-0,5 Prozent). [Weiter...] Finanzmärkte aktuell:
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EuGH: Schufa-Score darf nicht maßgeblich für Kreditgewährung sein
Unternehmen dürfen laut einem aktuellen Urteil nicht ausschließlich auf Basis einer automatisierten Bewertung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa entscheiden, ob sie Verträge mit Kunden abschließen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag. Demnach sei das sogenannte "Scoring" als eine von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) grundsätzlich verbotene "automatisierte Entscheidung im Einzelfall" anzusehen, sofern es eine "maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung" spiele. Zudem entschied der Gerichtshof in Bezug auf die Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung, dass es im Widerspruch zur DSGVO stehe, wenn private Auskunfteien solche Daten länger speicherten als das öffentliche Insolvenzregister. Die erteilte Restschuldbefreiung solle nämlich der betroffenen Person ermöglichen, sich erneut am Wirtschaftsleben zu beteiligen, und habe daher für sie "existenzielle Bedeutung", hieß es in der Urteilsbegründung. Diese Informationen würden bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit der betroffenen Person stets als "negativer Faktor" verwendet. In Deutschland sieht der Gesetzgeber eine sechsmonatige Speicherung der Daten vor. Soweit die Speicherung der Daten nicht rechtmäßig sei, wie dies nach Ablauf der sechs Monate der Fall sei, habe die betroffene Person das Recht auf Löschung dieser Daten, und die Auskunftei sei verpflichtet, sie unverzüglich zu löschen, so das Gericht. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 07.12.2023 - 10:25 Uhr
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