Freitag, 09. Mai 2025
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Am Donnerstag hat der Dax deutlich zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 23.352,69 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 1,02 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. Marktbeobachtern zufolge sehen die Anleger die jüngsten Handels-Annäherungen samt Abkommen zwischen den USA und Großbritannien als Mutmacher, dass eine Versöhnung im Zollstreit auch zwischen Trump und der EU möglich sein könnte. An der Spitze der Kursliste waren kurz vor Handelsschluss die Papiere von Heidelberg Materials mit über vier Prozent im Plus zu finden, direkt dahinter konnten die von Zalando und Rheinmetall immerhin über drei Prozent zulegen. Entgegen dem Trend mit über sechs Prozent im Minus rangierten dagegen am Listenende die Aktien von Mercedes Benz, direkt hinter denen der Hannoverschen Rueck und von Vonovia. Die europäische Gemeinschaftswährung war am Donnerstagnachmittag schwächer: Ein Euro kostete 1,1276 US-Dollar, ein Dollar war dementsprechend für 0,8868 Euro zu haben. Der Goldpreis zeigte sich schwächer, am Nachmittag wurden für eine Feinunze 3.345 US-Dollar gezahlt (-0,5 Prozent). [Weiter...] Finanzmärkte aktuell:
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Drogenbeauftragter fürchtet Ausbreitung von illegalen Spielautomaten
Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), drängt auf die Schließung einer Gesetzeslücke, damit die Justiz gegen die zunehmende Verbreitung von illegalen Geldspielautomaten vorgehen kann. Bereits jeder dritte in Deutschland aufgestellte Glücksspielautomat sei illegal, sagte Blienert dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Mittwochausgaben). Bei diesen sogenannten "Fun-Games" würden die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz gegen Spielsucht ausgehebelt. "Wir müssen davon ausgehen, dass die Umsätze des illegalen Automatenspiels inzwischen höher sind als die des legalen Marktes", sagte Blienert. Polizei und Ordnungsämter seien jedoch häufig machtlos, da eine Gesetzeslücke bestehe. "Da wird der Staat zurzeit mit großer krimineller Energie an der Nase herumgeführt", sagte der SPD-Politiker. "Beim Automatenspiel herrschen inzwischen Wild-West-Verhältnisse." Eine Strafverfolgung sei häufig schwierig, erläuterte er. "Aktuell sind Aufstellung und Betrieb der sogenannten Fun-Games faktisch nicht strafbar." Denn es müsse bei einer Strafverfolgung nachgewiesen werden, dass es auch bei den Fun-Games die für das Glücksspiel typische Gewinnchance gebe. Weil die Gewinne bei diesem Spielautomaten aber nicht direkt ausgeschüttet, sondern zumeist verdeckt vom Personal ausgezahlt würden und dieses in der Regel nicht beobachtet werden könne, fehle dieses Merkmal. "Wir müssen den Ordnungsämtern, der Polizei und der Justiz dringend zusätzliche Instrumente an die Hand geben und das Strafrecht an die Realitäten anpassen", forderte er. Blienert hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nun vorgeschlagen, diese Lücke durch eine Anpassung des Glücksspiel-Paragrafen im Strafgesetzbuch zu schließen. Danach soll sich auch derjenige strafbar machen, der ohne Genehmigung Geräte aufstellt, die Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten "nachempfunden sind" und Ergebnisse anzeigen, die spätere Geldauszahlungen ermöglichen. Außerdem schlägt Blienert vor, die illegal Spielenden zu entkriminalisieren, um eine Kronzeugenregelung zu ermöglichen. Am Mittwoch wird bundesweit der "Aktionstag Glücksspielsucht" veranstaltet. In Deutschland leiden bis zu 1,3 Millionen Menschen unter Glücksspielsucht oder den Folgen riskanten Spielens. Um die Spieler zu schützen, gelten bei Geldspielautomaten strikte Vorgaben zu den in einer bestimmten Zeit erreichbaren Gewinnen und Verlusten. Bei den oft in Hinterzimmern versteckt aufgestellten Fun-Games sind diese Sperren nicht vorhanden. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 27.09.2023 - 00:00 Uhr
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