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Finanzmärkte aktuell:

Ampel-Koalition kurz vor Einigung bei Stiftungsfinanzierungsgesetz


Ampel-Minister ohne Kanzler (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die Ampel-Koalition steht kurz vor der Einigung auf ein Stiftungsfinanzierungsgesetz. Ein entsprechender Entwurf liegt der "Welt" (Dienstagausgaben) nach eigenen Angaben vor. Er enthält an wenigen Stellen noch Anmerkungen und soll vor der Einbringung in den Bundestag zudem mit den Fraktionen von CDU/CSU und Linke abgestimmt werden.

Demnach sollen die Stiftungen für die Finanzierung künftig vier Voraussetzungen erfüllen. In dem Entwurf heißt es: "Die einer politischen Stiftung jeweils nahestehende Partei ist in der mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke im Deutschen Bundestag vertreten. Die nahestehende Partei wurde nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Die politische Stiftung bietet in einer Gesamtschau die Gewähr, für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten. Die politische Stiftung ist nicht darauf ausgerichtet, einen der in Paragraf 4 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen. Eine solche Ausrichtung ist in der Regel anzunehmen, wenn die politische Stiftung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch eingestuft wird." Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Düsseldorf, sagte der "Welt": "Das Abstellen auf drei Legislaturperioden ist verfassungsrechtlich durchaus riskant." Das Bundesverfassungsgericht hatte es als "nicht fernliegend" bezeichnet, auf eine zweimalige Vertretung abzustellen. Volker Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Oldenburg, sagte hierzu: "Das im Entwurf formulierte Kriterium halte ich für verfassungsrechtlich hoch problematisch. Das ist einfach willkürlich, viel zu eng und unflexibel und wird der politischen, dynamischen Wirklichkeit nicht gerecht." Nach dieser Regelung seien neue, kleine, innovative Gruppierungen sehr lange von der Finanzierung ausgeschlossen: "Das ist nicht gut für eine lebendige funktionierende Demokratie." Zur Abstellung auf die Einstufung des Verfassungsschutzes sagte Boehme-Neßler: "Diese Regelung halte ich für skandalös und offensichtlich verfassungswidrig. Ein Geheimdienst entscheidet über die Finanzierung von Parteistiftungen. Das ist einer freiheitlichen Demokratie zutiefst unwürdig. Damit verletzt der Entwurf in verfassungswidriger Weise den Grundsatz der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb." Rechtsprofessor Markus Ogorek von der Universität zu Köln hält den Bezug zum Verfassungsschutzgesetz hingegen für logisch, "weil es dort wie hier um die Abwehr von Antidemokraten geht". Für "sehr erfreulich" hält Ogorek es, dass ein aktives Eintreten der Stiftungen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorausgesetzt werden soll. "Immerhin wollen die Stiftungen vom Staat Millionenbeträge erhalten." Noch nicht abschließend ist geregelt, welche Stelle die Fördervoraussetzungen prüfen soll. Die SPD-Fraktion schlägt hier laut der "Welt" das Bundesinnenministerium vor. Nach Inkrafttreten des Gesetzes solle dann zügig geprüft werden, ob eine andere Stelle diese Aufgabe übernehmen sollte.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 18.09.2023 - 19:27 Uhr

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