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Finanzmärkte aktuell:

Verdi-Gesamtbetriebsrat kritisiert Gewerkschaftschefs


Verdi (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Der Gesamtbetriebsrat von Verdi hat wenige Tage vor den Wahlen zum Bundesvorstand in einem internen Brief schwere Vorwürfe gegen die Gewerkschaftschefs erhoben. Das berichtet das Portal "Business Insider". Der Kernvorwurf lautet demnach: Die Mitarbeiter würden behandelt wie "Gewerkschaftsmitglieder zweiter Klasse" und könnten sich nicht darauf verlassen, ihnen zustehende Leistungen von der Gewerkschaft zu erhalten.

Tarifverhandlungen würden bei der Gewerkschaft massiv erschwert, schreibt der Betriebsrat. Grund dafür sei der Gewerkschaftsrat, eine Art Aufsichtsrat der Verdi, der die Arbeit des Bundesvorstandes kontrolliert: Dieser Rat kann jeden Kompromiss, jede Schlichtung oder Einigung in Tarif- und Gehaltsfragen zwischen Bundesvorstand und Betriebsrat mit einem einfachen Veto kippen. Das Problem: In dem Gremium hat die Arbeitnehmerseite weder Stimm- noch Teilnahmerecht. Verdi-Mitarbeiter könnten außerdem nur selten und wenn überhaupt, nur unter erschwerten Bedingungen Rechtsschutz erhalten, wenn sie mit ihrem Arbeitgeber im Streit liegen, schreiben die Arbeitnehmervertreter. 20 bis 25 Prozent der Anträge seien in den vergangenen Monaten abgelehnt worden. Der Betriebsrat moniert, dass Anträge von Verdi-Mitarbeitern im Vergleich zu einfachen Mitgliedern der Gewerkschaft deutlich strenger geprüft würden. Die Doppelrolle von Verdi als Arbeitgeber und zuständige Gewerkschaft der Mitarbeiter funktioniere deswegen nicht mehr, so der Gesamtbetriebsrat. "Als hauptamtliche Gewerkschaftsmitglieder können wir uns nicht darauf verlassen, die uns satzungsgemäß zustehenden Leistungen von Verdi zu erhalten", schreiben die Arbeitnehmervertreter. Der Verdi-Personalchef weist in einer internen Replik vom Freitag die Vorwürfe des Betriebsrates zurück, wie "Business Insider" weiter berichtet. Darin argumentiert er, dass Verdi-Beschäftigte durchaus eine Rechtsvertretung erhalten und sogar Kostenübernahmen bei arbeitsrechtlichen Verfahren gewährt würden. Die allgemeine Ablehnungsquote liege in den vergangenen vier Jahren bei elf Prozent, schreibt der Bundesvorstand. Die Kritik an Tarifverhandlungen weist der Personalchef ebenfalls zurück.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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NEWS25-Meldung vom 17.09.2023 - 10:34 Uhr

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