Dienstag, 29. September 2026
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Am Dienstag hat sich der Dax kaum verändert gezeigt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 25.399 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,1 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. An der Spitze der Kursliste standen die Aktien von Infineon, die bis kurz vor Handelsschluss um über vier Prozent sehr stark zulegten, gefolgt von den Papieren von Siemens Energy und von Vonovia. Eingebrochen waren dagegen die Aktien von Fresenius, die bis kurz vor Handelsschluss mit über fünf Prozent im Minus waren, gefolgt von Bayer und von Fresenius Medical Care. [Weiter...] Finanzmärkte aktuell:
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Reporter ohne Grenzen kritisiert Floridas geplantes Medien-Gesetz
Die Nichtregierungsorganisation Reporter ohne Grenzen (RSF) kritisiert einen Gesetzentwurf im US-Bundesstaat Florida, der das bislang geltende "Journalistenprivileg" aufheben würde. "Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, dürften es sich Medienschaffende in Florida künftig zweimal überlegen, ob sie kritisch berichten wollen", sagte RSF-Vorstandssprecher Michael Rediske am Montag. Die geplante Gesetzesänderung würde es Personen des öffentlichen Lebens nach Einschätzung von RSF deutlich einfacher machen, Medienschaffende wegen kritischer Berichterstattung zu verklagen. Amtsträger müssten dann "kaum noch fürchten, dass ihr Fehlverhalten angeprangert wird", so Rediske. Der Gesetzentwurf HB 991 liegt aktuell dem Rechtsausschuss des Repräsentantenhauses von Florida vor. Eingebracht vom republikanischen Abgeordneten Alex Andrade, würde das Gesetz es wohl einfacher machen, Journalisten wegen Verleumdung zu verklagen. Der Entwurf widerspricht laut RSF einem Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten von 1964, der Medienschaffende vor Verleumdungsklagen schützt, wenn sie die Tätigkeiten von Amtsträgern kontrollieren. Wird das Gesetz verabschiedet, könnte dies dazu führen, dass es dem Obersten Gerichtshof vorgelegt wird. Die Journalistenorganisation befürchtet, dass das Urteil von 1964 im Fall "New York Times gegen Sullivan" in der Folge aufgehoben werden könnte. Seit diesem Grundsatzurteil muss jede Person des öffentlichen Lebens, die einen Journalisten wegen Verleumdung verklagen will, eindeutig nachweisen, dass die Äußerungen wider besseres Wissen oder böswillig getätigt wurden. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 20.03.2023 - 13:01 Uhr
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