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CDU-Führung will Bewerberfeld für Merkel-Nachfolge klein halten


Annegret Kramp-Karrenbauer und Angela Merkel am 29.10.2018 / Foto: über dts Nachrichtenagentur

 

Die CDU will den Wahlkampf um die Nachfolge von Angela Merkel als Parteivorsitzende möglichst mit deutlich weniger Kandidaten führen als bisher angenommen. Das geht aus einem Beschluss des CDU-Bundesvorstands hervor, über den das "Handelsblatt" (Dienstagsausgabe) berichtet. Aus dem drei Punkte umfassenden Beschluss geht hervor, was unter einem Kandidaten zu verstehen ist.

Demnach haben nur diejenigen "die Möglichkeit zur Vorstellung auf den Regionalkonferenzen", die "als Mitglied der CDU Deutschlands vom Bundesvorstand der CDU, Bundesausschuss der CDU, den jeweiligen Vorständen der Bundesvereinigungen, der CDU-Landesverbände, der CDU-Bezirksverbände, der CDU-Kreisverbände oder der CDU-Auslandsverbände schriftlich gegenüber der CDU-Bundesgeschäftsstelle vorgeschlagen wurden". Ohne einen Vorschlag also darf sich keiner der bisher selbst ernannten Kandidaten auf den Regionalkonferenzen vorstellen. Wie es im Vorstand hieß, würden Annegret Kramp-Karrenbauer, Friedrich Merz und Jens Spahn als prominente Kandidaten "von ihren jeweiligen Kreisvorständen nominiert". Die anderen neun Bewerber, von denen derzeit die Rede ist, hätten keine Gremien, die sie vorschlagen. "Damit gibt es für die Regionalkonferenzen drei Kandidaten", sagte ein Bundesvorstand dem "Handelsblatt". Laut Beschluss werden die Mitglieder zu Regionalkonferenzen eingeladen. Diese werden von den jeweiligen Landesvorsitzenden geleitet, "in dem der jeweilige Veranstaltungsort liegt". In dem Beschluss ist auch geregelt, dass jeder Kandidat "die gleiche und angemessene Redezeit" erhalten soll, um sich vorzustellen. Danach sollen die Mitglieder die Kandidaten befragen. Nach den Statuten der CDU haben auch weitere Interessenten für das Amt des Parteivorsitzenden die Möglichkeit, sich auf Vorschlag eines Delegierten noch zur Wahl zu stellen.

© dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

 

NEWS25-Meldung vom 05.11.2018 - 12:04 Uhr

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