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Union begrüßt Verfassungsgerichtsurteil zu Rundfunkbeitrag
Die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Unionsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag begrüßt. "Mit der Bestätigung der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bringt das Urteil Klarheit in der Frage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland", sagte Winkelmeier-Becker am Mittwoch. Qualitätsjournalismus sei ein "wichtiges Gut in unserer demokratischen Informationsgesellschaft, die gerade in letzter Zeit immer wieder Manipulationsversuchen ausgesetzt ist". Qualitätsjournalismus stärke auch die Wissensgesellschaft. "Bei dieser bedeutenden öffentlichen Aufgabe darf der Preis nicht die wichtigste Rolle spielen. Dabei muss aber auch die Sozialverträglichkeit im Auge behalten werden", sagte die CDU-Abgeordnete. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch geurteilt, dass der Rundfunkbeitrag in Deutschland in seiner jetzigen Form im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar sei. Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar sei allerdings, dass auch für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag zu leisten sei. Die zuständigen Landesgesetzgeber sollen hierfür bis zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung treffen. © dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
NEWS25-Meldung vom 18.07.2018 - 16:02 Uhr
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