Am Mittwoch hat der Dax leicht nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 19.262 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,2 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. An der Spitze der Kursliste rangierten kurz vor Handelsschluss Vonovia, Beiersdorf und Brenntag, am Ende Zalando, MTU und SAP.
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Julian Assange wieder unter Vergewaltigungsverdacht. Generalstaatsanwaltschaft nimmt das Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung wieder auf.
Der 39-jährige Gründer des Enthüllungs-Portals Wikileaks, Julian Assange, wird nun doch der Vergewaltigung verdächtigt. Staatsanwältin Marianne Ny teilte am Mittwoch per Aussendung die Ausweitung der bisher nur wegen Belästigung erhobenen Vorwürfe mit. Es gebe auch Grund zu weiteren Ermittlungsschritten, so die Göteborger Anklägerin. Die Staatsanwaltschaft hatte im vergangenen Monat zunächst beschlossen, die Vergewaltigungsvorwürfe nicht weiter zu verfolgen. Ermittlungen wegen sexueller Belästigung wurden jedoch weitergeführt.
Nach den von zwei Frauen gegen Assange erhobenen Vorwürfen, er habe sie vergewaltigt, beziehungsweise sexuell genötigt, hatte Freitag vor einer Woche die diensthabende Staatsanwältin zunächst sofort einen Haftbefehl gegen den 39-jährigen Australier ausgestellt.
Dieser war am nächsten Tag von Chefanklägerin Eva Finne widerrufen worden. Am 25.8. leitete die selbe Beamtin eine Voruntersuchung wegen "Belästigung" ein und verwarf sämtliche Vorwürfe sexuellen Inhalts. Dieser Beschluss war vom Anwalt der beiden Frauen angefochten worden.
Mittlerweile leitet die Göteborger Oberstaatsanwältin Marianne Ny den Fall. Warum es in der Einschätzung der Vorwürfe gegen Assange nun erneut eine Kehrtwende gegeben hat, ist vorerst unklar. Ny lehnte weitere Kommentare unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen ab.
Assange war bereits am Montag von der Stockholmer Polizei zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen wegen Belästigung vernommen worden. Assange bestreite jeden Gesetzesbruch, sagte Star-Anwalt Leif Silbersky gegenüber Boulevardmedien. Die Staatsanwaltschaft hatte im vergangenen Monat zunächst beschlossen, die Vergewaltigungsvorwürfe nicht weiter zu verfolgen.
Nach den von zwei Frauen gegen Assange erhobenen Vorwürfen, er habe sie vergewaltigt, beziehungsweise sexuell genötigt, hatte Freitag vor einer Woche die diensthabende Staatsanwältin zunächst sofort einen Haftbefehl gegen den 39-jährigen Australier ausgestellt.
Dieser war am nächsten Tag von Chefanklägerin Eva Finne widerrufen worden. Am 25.8. leitete die selbe Beamtin eine Voruntersuchung wegen "Belästigung" ein und verwarf sämtliche Vorwürfe sexuellen Inhalts. Dieser Beschluss war vom Anwalt der beiden Frauen angefochten worden.
Assange hatte die Vorwürfe von Anfang an bestritten und die Möglichkeit einer Verschwörung gegen ihn ins Spiel gebracht. Die Enthüllungs-Homepage Wikileaks steht wegen der Veröffentlichung umfangreicher Geheimdokumente über den Afghanistan-Krieg unter Druck der USA und der NATO. Am Dienstag wurde bekannt, dass der Wikileaks-Gründer drei Tage vor der Anzeige der beiden Frauen in Schweden um Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung angesucht hatte.